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«Close Up…»
Die eingehendere Beschäftigung mit den Regeln führt zu den verschiedensten Ergebnissen: Soll man die Mängel, welche den neuen Regeln anhängen, aufzählen, oder die bereits publizierten Korrekturen (siehe unten)? Oder soll man sich besser auf die praktischen Zusammenhänge konzentrieren? Nun, «nobody is perfect» darf bei einem derart umfassenden Regelwerk gelten, ist aber auf dem Golfplatz kaum hilfreich.
«Play the ball as it lies, and the course as you find it». Es heisst schon in den ursprünglichen Regeln «play the ball as it lies» und «play the course as you find it». Das bildet zum einen die Grundlage der Regel 13 und insbesondere der Entscheidung 13-2/1 und zum anderen die Grundlage von Regel 1-1. Demnach ist Golfspielen «einen Ball mit einem Schläger durch einen Schlag/Schläge… vom Abschlag in das Loch spielen».
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Nun, der Entscheid zu «Redliches Beziehen der Standposition» ist nicht neu, aber nützlich zu kennen und deshalb genau zu lesen. Es handelt sich hier um eine allzu häufig verletzte Regel, weil auch ebenso häufig die Einzelheiten nicht beobachtet werden bzw. werden können.
«Hands off»!
Eines der Ur- und Grundprinzipien des Spiels heisst «Hände weg vom Ball». Bekanntlich wurde das Prinzip über die Jahrzehnte aufgeweicht (Regeln 5-3, 12-2, 22, 24-26), und als Restprinzip verblieb der Fall, wo sich der Ball im Hindernis befindet: der Ball durfte nicht berührt bzw. identifiziert werden, deshalb war das Spielen eines falschen Balles bisher auch straffrei.
Diese signifikante Regeländerung hat ihren Ursprung bei der USGA und ist trotz den «Hardlinern» des R&A (zu denen sich auch der Verfasser zählte) in Kraft getreten. Also sind die Regeln 12-2 und 15-3 geändert worden. Regeländerungen sind gut, die Umsetzung im Spielbetrieb lässt Einiges erahnen. Damit erlangen die Verfahren gemäss Regel 12-2 Absatz (Absicht ankündigen; Lage kennzeichnen; Gelegenheit geben, das Aufnehmen und Zurücklegen zu beobachten; Reinigung nur im Ausmass der Identifizierung notwendig) sowie Regel 20-3 an erheblicher Bedeutung. Wenn schon nur die Wiederherstellung der ursprünglichen Lage im Hindernis technisch schwierig genug ist, wie steht es dann mit dem Willen des Spielers? Und wie verhalten sich kritische Gegner, Mitbewerber und Spielleiter?
Immer wieder: «Know the Rules»
Also gilt es, die obgenannten Verfahren genau zu kennen, um Strafen zu vermeiden. Bei der Wiederherstellung der ursprünglichen Lage wird dann aber auch das dritte und ebenso wichtige Grundprinzip des Golfsports zur Anwendung gelangen, nämlich «do what is fair»! Und dann endigen diese Grundsätze, welche auf dem – in der Kürze prägnanten und deshalb lesenswerten – Aussendeckel der Golfregeln aufgedruckt sind, mit «..but to do what is fair, you need to know the Rules». Dies wäre dann wiederum die Botschaft, welche das ASG-Regelkomitee nicht genügend wiederholen kann, auch wenn uns bewusst ist, dass die Spielfreude häufig durch das wechselnde und dichtere regulatorische Umfeld beeinträchtigt wird.
«The Facts»
Zur Feststellung dieser – und natürlich auch anderer – Regelverstösse haben die Regeln weitere, tendenziell sehr wichtige Änderung erfahren. So die Entscheidung 34-3/9 «Resolution of Questions of Fact». Platzrichter und Spiel- leitung haben alle relevanten Einzelheiten zu prüfen. Dazu können sie das Zeugnis der Gegner/Mitbewerber (wie bis anhin) und anderer Spieler in Anspruch nehmen, aber auch der Zuschauer und von TV- Aufzeichnungen, Videos usw. Die «Richter» haben dabei nicht «hard and fast», sondern «in the fairest way» vorzugehen und im Zweifel «in favour of the player» zu entscheiden.







Informationspflicht
Neu ist auch Entscheidung 33-7/9. Die Verantwortlichkeit für die Kenntnis (und natürlich die Anwendung) der Regeln liegt – wie in den Anfängen – beim Spieler selbst. Neu ist, dass im Strokeplay der Spieler und sein Marker ausdrücklich für die korrekte Scorekarte verantwortlich sind. In Fällen, wo ein Mitbewerber einen Verstoss feststellt, muss er unter den ausserordentlichen Umständen des Einzelfalles (was immer diese Einschränkung in der Praxis heissen mag; diese Würdigung erfolgt ohnehin zum Nachhinein) diesen dem Spieler, Marker oder der Spielleitung mitzuteilen.
Erfolgt dies nicht und in der Absicht, dem Spieler das Abgeben einer falschen Scorekarte zu ermöglichen, ist die Folge für die «Nicht-Informanten»: DQ.
Gesamthaft lässt sich aus diesen neuen Bestimmungen entnehmen, dass zukünftig genauer auf Regelverstösse und Fakten zu achten ist und diese auch eingehender zu untersuchen sind.
Scorekarte eine Urkunde
Die Pflichten des Spielers und des Markers gemäss Regel 6-6 werden als bekannt vorausgesetzt; im Licht der vorangehenden Ausführungen sind sie sogar strenger zu beurteilen.
Die Scorekarte ist ein Schriftstück, welches das Rundenergebnis beurkundet. Strafrechtlich ist sie als Urkunde im Rechtssinne zu betrachten. Das Aufführen einer unrichtigen Schlagzahl, gleich wie eine nachträgliche Änderung der Zählkarte, stellen eine Urkundenfälschung des Spielers und/oder des Markers dar. Das Gesetz sieht als Folgen Busse, Gefängnis, Zuchthaus vor; viel bedauerlicher wäre aber, dass die Betroffenen während einiger Zeit ihr kurzes Spiel wohl nur Indoor üben könnten…
What else is new?
Hier nur das Wichtigste aus der Sicht des Verfassers als Clubgolfer:
Zu Beginn der Saison werden bei den ersten Turnieren die Spielverantwortlichen mit langen Driver-Listen am Start stehen; man sehe sich vor. Bereits sind auch Präsidenten und Captains mit «illegalen Waffen» angetreten, und der folgende Sprint in den Proshop ist höchstens dem Kreislauf förderlich.
Anhang II Ziff. 4c regelt nun den «Trampolineffekt» für alle Golfschlägerköpfe, nicht mehr nur Driver. Siehe auch www.randa.org.
Erfragen der Entfernung gemäss Entscheidung 8-1/2 erlaubt jedermann anzufragen, einschliesslich Gegner, Mitbewerber oder deren Caddies.
Informationen, welche von künstlichen Hilfsmitteln (Distanzmessgeräten) stammen, sind nach wie vor ausgeschlossen, es sei denn eine lokae Regel erlaube es. Es stellt keinen Verstoss mehr dar, wenn der Spieler unabsichtlich, oder um seinem Mitbewerber nicht auf die Puttlinie zu stehen, quer über der Puttlinie steht; Regel 16-1e. Nur die regelmässige «Puttroutine, die eine solche Standposition zum Inhalt hat», bleibt unzulässig. Regel 18: Die Strafbestimmung schliesst nun «doppelte Strafen» aus, siehe auch zusammenhängende Änderungen zu den Regeln 15-2 und 20-7c. Es ist nun erlaubt, einen bedienten, hingelegten oder hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn der Ball in Bewegung ist. Regel 24-1
Regel 19-2: In Matchplay und Strokeplay wird die Strafe für einen Ball in Bewegung, welcher durch den Spieler, Partner, Caddie, Ausrüstung abgelenkt oder aufgehalten wird, – konsistent mit Regel 18 – auf einen Schlag reduziert.
■ Mark Bruppacher, Präsident des ASG Regelkomitees
Nachtrag: Die bereits nachgelieferten Korrekturen betreffen:
Regeln 4-1 und 4-2: Match oder Stroke Play: Strafe bei Verstoss zwischen den Löchern gilt für das nächste Loch.
Regel 19-2 Ausnahmen: 1. Ball trifft Spieler/Person, welche den Flaggenstock bedient oder seine Ausrüstung – siehe Regel 17-3. 2. Fallengelassener Ball –siehe Regel 20-2a.
Revidierte Entscheidung 20-3b/5: Da die Lage des ursprünglichen Balls nicht bekannt ist, kann der Spieler nicht nach 20-3b verfahren, und R. 20-3c ist anwendbar.
Entscheidung 13-4/38: Falls jedoch der Ball noch immer im Hindernis liegt und der Spieler seine Fussspuren einebnet, während sein Ball im Hindernis lag, fällt eine Strafe an, wenn mit Bezug auf den nächsten Schlag eine Verstoss gegen 13-2 erfolgt.
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