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questions@rules.asg.ch
«Das liest doch kein Mensch.» Aufbauende Kritik war schon immer die Stärke meiner Frau, aber der nachstehende Text hatte anscheinend besonders nachhaltig gewirkt. Die Damen, so fuhr sie fort, spielten den Ball ohnehin so, wie er liegt, und für die Männer, die ständig durch tiefes Rough oder dichte Wälder stapften, sei ja immer einer da, der einem Gratisdrop zustimme – im Wissen um baldiges Gegenrecht. Kurz: meine Aufsätze zu den Golfregeln seien für die Katz, und Abhilfe schaffen könne vermutlich nicht einmal ein eingebauter Blondinenwitz. Ich muss gestehen, dass mich das etwas ins Grübeln brachte.
Aber nun zum Thema. Die RegelMailbox erfreut sich zunehmender Beliebtheit, und die Fragen decken das gesamte Spektrum des Regelbüchleins ab. Sie werden übrigens meist innert Stunden, immer aber spätestens am nächsten Tag beantwortet. Einige wenige kommen immer wieder, weshalb es Sinn macht, sie hier zu präsentieren.
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Frage: Welche Pfosten auf dem Platz dürfen, wenn sie das Spiel behindern, herausgezogen werden, und welche nicht?
Antwort: Pfosten sind Hemmnisse und werden in Regel 24 abgehandelt. Sie dürfen, wenn sie beweglich sind, herausgezogen werden, und geben, wenn sie nicht beweglich sind, Anspruch auf einen straflosen Drop. Beweglich ist ein Hemmnis dann, wenn es ohne übermässige Anstrengung, ohne unangemessene Verzögerung des Spiels und ohne Verursachen von Beschädigung bewegt werden kann –so die etwas hölzerne Umschreibung im Regelbuch. So weit so gut, bedauerlicherweise gibt es Ausnahmen. Zum einen gilt dies nicht für Pfosten, die die Platzgrenze markieren. Out-Pfosten gelten als fix und dürfen weder bewegt noch herausgezogen werden. Hier gilt: Spielen wie er liegt, oder aber droppen mit Strafschlag nach Regel 28, der Regel über unspielbare Bälle. (Und wer versehentlich doch einen Out-Pfosten herausgezogen hat, wird selbst dann mit zwei Zusatzschlägen bestraft, wenn er ihn zurücksteckt, bevor er spielt. Es wird also nicht teurer, wenn er mit dem Zurückstecken zuwartet, bis er unbehindert gespielt hat!).
Sodann kann per Platzregel verfügt werden, dass sämtliche Pfosten auf dem Platz als unbeweglich gelten. Von dieser Möglichkeit sollte ein Club indessen nur dann Gebrauch machen, wenn die Pfosten auch tatsächlich fest eingerammt sind, sonst ist eine solche local Rule nichts anderes als eine Bussenfalle.
Und schliesslich der Vollständigkeit halber: keine straflose Erleichterung bei unbeweglichen Hemmnissen gibt es für einen Ball, der in einem Wasserhindernis liegt.
Frage: Von welchem Punkt an ist ein feuchter Boden zeitweiliges Wasser?
Antwort: Die Grenze ist überschritten, sobald neben der Schuhsohle Wasser sichtbar wird, wenn ein Spieler normal steht. Normal stehen heisst: Gewicht gleichmässig auf beide Füsse verteilt, weder auf den Zehenspitzen noch auf den Fersen. Das kann, je nach Gewicht und Schuhgrösse, bedeuten, dass nur einer von zwei nebeneinander liegenden Bällen Anspruch auf Erleichterung gibt.
Und wenn wir schon dabei sind: ähnliches gilt für Hemmnisse. Die 60 kg schwere Holzbank, unter die der Ball gerollt ist, erlaubt den meisten von uns einen straflosen Drop. Golf spielende Gewichtheber und Kranzschwinger jedoch müssen den Ball spielen wie er liegt, aber selbstverständlich dürfen sie das bewegliche Hemmnis vorher entfernen.
Keine weiteren Fragen? Also gut. Für alle, die bis hier durchgehalten haben: Ein Blinder kommt in eine Bar, bestellt einen Whisky, nimmt einen Schluck und verkündet, er hätte einen prima Blondinenwitz auf Lager, worauf es plötzlich sehr still wird im Lokal. «Pass auf, mein Lieber», tönt es von links in einer Stimme, die gar nichts Gutes verheisst, «Marie und Helen, die beiden am Tisch hinter Dir, sind erfolgreiche Mittelgewichtlerinnen, die durchaus auch bei den Männern ein Wörtchen mitreden könnten, beide sind blond. Ich selbst habe eine Olympiamedaille im Judo nur knapp verpasst, und auch ich bin blond, genau so wie Sue, die Dich bedient hat; sie ist vielfache Meisterin im Freistilringen. Bist Du immer noch der Meinung, es sei eine gute Idee, hier einen Blondinenwitz zum Besten zu geben?» – «Also, wenn ich mir das so überlege, dann verzichte ich wohl besser – ich möchte ihn lieber nicht nachher noch viermal erklären müssen…».
■ Hans-Jürg Künzi
Zum ersten Mal fand das Regel-Seminar der ASG im GC Wylihof statt. 54 Teilnehmer/-innen durften bei novemberlichen, aber sonnigen Witterungsverhältnissen an zwei Wochenenden die idealen Infrastrukturen und Dienste des Golfclubs in Anspruch nehmen; das «Home of the Swiss PGA» empfiehlt sich für weitere Veranstaltungen.
Das Programm umfasste am Morgen Vorträge zu den wichtigsten Regeln, Platzmarkierungen und Erfahrungen der Mitglieder des Regelkomitees als nationale und internationale Schiedsrichter. Dabei kamen Videopräsentationen zum Einsatz, insbesondere zu den Themen wie Systematik der Regeln, «relief situations» und vom Fernsehen her bekannte Regelfälle. Der Nachmittag war dann jeweils den «on course instructions» gewidmet. Dieser sehr praxisbezogene und interaktive Teil des Seminars wird von allen Teilnehmern sehr begrüsst und sicher zukünftig vermehrt verwendet, setzt aber eine gute Vorbereitung der Teilnehmer voraus. Die jeweils im Rahmen der ASG-Seminare eingesetzten Lehrmethoden richten sich nach den Erfahrungen der Referee School des R&A, an denen die Ausbildner selbst regelmässig teilnehmen.
Gerade anlässlich dieses Seminars und auf Grund der Prüfungsergebnisse kann allgemein ein besseres und vertieftes Regelwissen festgestellt werden: 60% der Teilnehmer bestanden die fast dreistündige schriftliche Prüfung am Schlusstag.
Ziel des alle zwei Jahre stattfindenden Regelseminars ist es, neue Regelinteressierte, sowohl Mitglieder der ASG als auch der ASGI, Migros und PGA, auszubilden und auf einen möglichen Einsatz als Verantwortliche in den Clubs oder Plätzen oder später als Schiedsrichter vorzubereiten. Erfolgreichen und interessierten Teilnehmern steht die Möglichkeit offen, nach Ablegung von weiteren Prüfungen und praktischen Einsätzen zu «Assistant Referees» ernannt zu werden. Heute betreuen 24 ASG-Schiedsrichter mehr als 60 Anlässe, und die Tendenz ist steigend. Der saisonale Zeitbedarf eines Referees beträgt somit mindestens 5 bis 7 Tage, meist an den Wochenenden, und umfasst nicht nur die Präsenz während des Turniers, sondern auch die Vorbereitung des Platzes, der Wettspielbedingungen und Platzregeln.
In 2007 plant das Rules Comitee bei Bedarf, eintägige Seminare auf der Stufe von Clubverantwortlichen durchzuführen, und zwar in Deutsch und Französisch. Informationen erfolgen rechtzeitig durch die ASG an die Clubs und Organisationen. Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche von den Clubs oder Organisationen angemeldet werden. «No doubts those delegates who passed the exam will be pleased, but we hope all delegates benefited from the experienece irrespective of their examination result.»
Email: glenmuir@glenmuir.ch www.glenmuir.ch
Die Swiss Golf Week ist und bleibt das herausragende Event der ASGI – auch 2007.
