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Was bedeutet eigentlich …?

Wem gehört Österreich?

Etwa die Hälfte der österreichischen Bevölkerung besitzt Grund und Boden. Im Grundbuch sind 11 Millionen Grundstücke und 20 Millionen Eigentü- mer*innen verzeichnet, aufgrund von Doppelzählungen ist eine statistische Zuordnung von Eigentum zu einzel- nen Personen oder Institutionen nicht möglich. Folgende Reihung basiert auf Schätzungen und Hochrechnungen: 1 Republik Österreich (Bundesforste)

2 Katholische Kirche 3 Stadt Wien 4 Stiftungen Esterhazy

(10% des Burgenlandes)

5 Alpenverein 6 Familie Mayer-Melnhof-Saurau

(1859 geadelte Unternehmerfamilie mit Schlössern in Salzburg und in der Steiermark)

7 Benediktinerstift Admont

(besitzt ca. 25 000 ha Land)

BODO, BOCHUM/DORTMUND Was bedeutet eigentlich …?

Jugendkriminalität

Straftaten im Jugendalter sind weit verbreitet. Allerdings handelt es sich meist um Bagatelldelikte. Die Taten wer- den oft spontan und in Gruppen begangen, der wirt- schaftliche Schaden ist gering. Nur wenige Jugendliche (ca. 6 Prozent) begehen viele und schwerwiegende De- likte. Diese gelten als kriminalpolitische Problemgruppe.

Die Anzahl verurteilter Jugend- licher nahm in der Schweiz nach 2009 ab. In den letzten Jahren ist sie aber wieder angestiegen. Das Schweizer Jugendstrafrecht sieht im europäischen Vergleich weni- ge Strafandrohungen vor. Entsprechend selten sind Frei- heitsentzüge. Da die Rückfallquote hierzulande vergleichsweise tief ist, wird dieser Umgang grundsätzlich positiv beurteilt.

Die rechtliche Sonderstellung von Kindern und Jugendlichen ist eine Errungenschaft der Neuzeit. Als Folge der Aufklärung entstanden zu Beginn des 18. Jahrhunderts erste pädagogische Einrichtungen für «ungeratene Kinder». Es dauerte bis in die 1920erJahre, bis den erzieherischen Reformen Gesetzesanpassungen folgten. Ab den 1960erund 1970er-Jahren setzte sich die Erkenntnis durch, dass Strafen eher kontraproduk- tiv sind und dass sich straffälliges Verhalten häufig quasi auswächst. Seither gilt die Regel «Erziehung vor Strafe», so auch im 2017 in Kraft getretenen Jugend strafgesetz. Strafen sollen nicht Vergeltung, sondern eine Warnung sein, die Lernprozesse auslöst.

Eine Herausforderung für die Bewältigung der Jugendkriminalität stellen neue Formen von Straftaten wie Cyberbullying (Verleumdung oder Belästigung im Netz) oder Sexting (Teilen von intimen Fotos) dar.

Quelle: Heinz Messmer & Rahel Heeg: Jugenddelinquenz. In: Wörterbuch der Sozialpolitik. Zürich und Genf, 2020; Bundesamt für Statistik.

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