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Langsames Ende der Schönbornherrschaft

Infolge der 1920-1928 durchgeführten staatlichen Bodenreformen verlor die Grundherrschaft der Schönborn von ihren 132000 Hektar Ländereien alles bis auf 2000 Hektar, bestehend aus Wald um das Schloss Beregvár, landwirtschaftliche Flächen und Weingärten.

Um 1930 lebten in Transkarpatien in 84 Gemeinden Deutschstämmige, davon waren 12 um Munkatsch und im Tereschwatal fast nur von Deutschen bewohnt. Ihr Dialekt wurde zwar durch Begriffe aus den umgebenden Ethnien beeinflusst, aber das Fränkische blieb auffallend z. B. in den Verwandtschaftsbezeichnungen erhalten: Fraala und Heerla für Großmutter und Großvater; Buu, Bubala, Maadla; Gschwistakinna für Cousin. Hinzu kommen Begriffe aus der Landwirtschaft: Kälbla, Säula, Gänsla, Krummbirn.

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Die Stellen in Behörden, Verwaltung, bei Post und Bahn wurden von tschechischen Beamten und Angestellten besetzt. Tschechisch als Staatssprache wurde Unterrichtsfach in den Schulen. In den Städten bestimmten jüdische Geschäftsleute den Handel, bildeten die Intelligenzschicht. Ruthenen wie auch polnische Wanderarbeiter fanden als Erntehelfer für schwere körperliche Arbeiten bei fränkischen Bauern eine Anstellung. Die Angehörigen der Roma blieben ausgrenzt, verdienten als Schrotthändler oder Tanzgeiger ihr Unterhalt.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Zweiter Weltkrieg: Veränderungen und Folgen

Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 machte sich eine anti-deutsche Stimmung im Karpatenland breit. Durch das Münchner Abkommen vom 29./30. November 1938 wurde der Anschluss des Sudetenlandes und die Bildung des Protektorats Böhmen und Mähren sowie die Slowakei als eigener Staat ab 1939 beschlossen. Schon am 2. November 1938 erhielt Ungarn die Gebiete in der Südslowakei und der Karpatenukraine.

Nach dem Angriff auf Russland am 22. Juni 1941 besetzte die Wehrmacht die Westukraine und auch der Holocaust vor Ort begann. Ab dem 1. Februar 1942 erfolgte die Einberufung der Karpatendeutschen ab 17 Jahren zur Waffen-SS. Das letzte rechtmäßige Oberhaupt der Familie, Georg Erwin Graf von Schönborn-Buchheim, hatte im September 1944 es noch rechtzeitig geschafft seine Besitzungen noch vor dem Einmarsch der Sowjetischen Truppen zu verlassen. Ab dem 25. Januar 1945 hatten sich alle Männer von 18 bis 56 Jahren im Rathaus von Mukatschewo zu melden. Auch Frauen von 18 bis 30 Jahren blieben nicht verschont mit Ausnahme von Müttern mit Kleinkindern unter zwei Jahren. 8.000 der knapp 14.000 Karpatendeutschen wurden vom Sammellager von Swaljawa in Güterwagons nach Sibirien zur Zwangsarbeit deportiert.

Feuerwache 19

95445 Bayreuth www.stiftung-verbundenheit.de

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

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