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Inklusion–wovon genau ist die Rede?
TEILHABE
Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung engagiert sich in der sozialen Integration und Inklusion von Querschnittgelähmten. Doch was bedeuten die Begriffe?
Von Jacqueline Calame
Es geht nicht darum, die beiden Prinzipien soziale Integration und Inklusion gegeneinander auszuspielen, sondern darum, sich zu befragen, wie man für die und mit den Personen mit einer Rückenmarksverletzung den bestmöglichen Weg findet, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Doch erst mal gilt es zu klären, was die Begriffe überhaupt bedeuten.
Die verschiedenen Definitionen, die man in Wörterbüchern oder im Internet findet, sind zahlreich und differenziert. Wir von der Lebensberatung der SPV ziehen diejenigen Definitionen vor, die Inklusion mit partizipativen Mitteln als Bestreben zur Weiterentwicklung der Gesellschaft verstehen. Jeder Mensch, ob mit oder ohne Behinderung, soll dadurch als der anerkannt werden, der er ist, und in diesem Sinne als gleichberechtigt betrachtet werden. Der Grundsatz der sozialen Gestaltung soll angewendet werden, unabhängig in welchem Bereich. Das französische Nachschlagewerk «Le dictionnaire Larousse» definiert Inklusion einerseits mit «Aktion, etwas in eine Gruppe von Dingen, in das Ganze einzuschliessen», und andererseits mit «Zustand von etwas, welches in etwas anderem enthalten ist». Könnte man daraus ableiten, dass es einen Willen gibt, etwas zu bewegen? Dass etwas von aussen ins Innere gebracht wird? Könnte man Inklusion auch so verstehen, dass, wenn etwas einmal drin ist, es eingeschlossen oder darin enthalten ist?
Zwei Ansätze, zwei Ziele
Vom Konzept der Integration hin zur Inklusion ist ein Paradigmenwechsel. Soziale Integration verlangt von einer Person, sich der Gesellschaft anzupassen und sich in Bestehendes einzufügen. Bei der Inklusion werden jedoch Fähigkeiten und Bedürfnisse des einzelnen berücksichtigt, damit die Gesellschaft die Umgebung so anpasst, dass alle ihren Platz finden. Die Gesellschaft hat sich anzupassen und nicht das Indivi-
Integration und Inklusion Illustration des Unterschiedes
Integration Inklusion
duum. Die Grundsätze und Ziele der UNBehindertenrechtskonvention (siehe Seiten 8–9) basieren auf diesem Konzept. Sie fordern ein Recht auf Bildung und den Zugang zu Informationen, zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsmarkt sowie zu behindertengerechtem Wohnen. Menschen mit einer Behinderung sollen aktiv und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und diese mitgestalten können.
Unser Engagement
Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung beteiligt sich an allen oben genannten Fragestellungen. Mit ihren verschiedenen Angeboten stellt sie auf professionelle und integre Art und Weise den Betroffenen die bestmöglichen Instrumente zur Verfügung, um mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen. Stets denken wir jedoch über neue Wege nach, um unsere Mitglieder noch bedarfsgerechter zu unterstützen. Denn nach wie vor stellt sich die Frage, wie unsere Schweizer Sozialversicherungen die Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen mit Rückenmarksverletzungen berücksichtigen, für welche die derzeitigen Arbeitsplätze manchmal unüberwindbare Probleme darstellen. So ist es beispielweise für gewisse Personen nicht möglich, die geforderten Arbeitszeiten einzuhalten, oder ihr Körper lässt es nicht zu, durchgehend in derselben statischen Haltung zu arbeiten.
Die Lebensberatung der SPV arbeitet aktuell ein Projekt zur sozialen Inklusion mit dem Fokus auf diesem Thema aus. Gerne informieren wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit konkreten Angaben.