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Energiemangellage
Ein Stromunterbruch hat für Menschen mit einer Behinderung gravierende Auswirkungen. Viele von ihnen sind auf elektronische Hilfsmittel angewiesen.
Von Marcel Strasser
Mit einer langfristigen Energiestrategie wird die Absicht verfolgt, jene Bereiche, die heute noch mit fossilen Energien betrieben werden, nach und nach zu elektrifizieren. Diese sinnvolle Entwicklung hat jedoch zur Folge, dass wir immer mehr Strom benötigen; dies auch dann, wenn vermehrt auf die Energieeffizienz geachtet wird. Der Mehrbedarf soll aus Klimaschutzgründen mehrheitlich durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Solarstrom und Windenergie nahm in der Schweiz jedoch nie wirklich Fahrt auf, unter anderem wegen komplizierten Bewilligungsverfahren und Widerständen von Bevölkerung und Organisationen. Mittlerweile ist das Problem sichtbar und Installationsfirmen von Solaranlagen und Wärmepumpen können sich vor Anfragen kaum retten.
Zur aktuell schwierigen Situation trägt auch bei, dass viele Atomkraftwerke wegen Reparaturen ausser Betrieb sind oder altersbedingt, aus politischen oder aus Sicherheitsgründen vom Netz genommen werden. Kohlekraftwerke kommen wegen den Emissionen sinnvollerweise ebenfalls nicht als Alternative in Frage und werden, zumindest in Westeuropa, ebenfalls stillge legt. Verschärft durch die politische Lage mit dem Krieg in der Ukraine und den Sanktionen gegen Russland führt dies zu gravierenden Umwälzungen auf dem Energiemarkt und zu einer möglichen Energiemangellage im Winter und Frühjahr.
Der Bund hat einen Stufenplan ausgearbeitet, mit dem auf diese mögliche Mangelsituation reagiert werden soll. In einer Vorstufe, in der wir uns derzeit befinden, setzt er auf Sparappelle und Information. Sollte dies zu wenig bringen, greift ein vierstufiger Massnahmenplan. In der ersten und zweiten Stufe soll vor allem durch Senken der Heiztemperatur und Abschaltung unnötiger Verbraucher der Energieverbrauch reduziert werden. In der dritten Stufe würde der Stromverbrauch bei Grossverbrauchern kontingentiert, Öffnungszeiten gekürzt und einzelne Anlagen ausser Betrieb genommen. In der vierten Stufe würde auch der Betrieb gewisser Anlagen im Sportund Kulturbereich verboten.
Wenn all dies zu wenig wirkt, sind als letztes Mittel Netzabschaltungen für einige Stunden vorgesehen. Solche Stromunterbrüche würden insbesondere Menschen mit Behinderung und mobilitätseingeschränkte Personen am härtesten treffen, da sie ohne technische Hilfsmittel wie Lifte und automatische Türen viele Orte nicht erreichen oder nicht mehr verlassen könnten.
Wie reagieren Hilfsmittelfirmen?
In einer kleinen Umfrage bei Firmen im Bereich Liftanlagen und Türantriebe haben wir uns erkundigt, ob die drohende Stromknappheit auf ihre Tätigkeit einen Einfluss hat und wie sie darauf reagieren. Bieten die angefragten Firmen in ihrer Palette bereits Produkte an, die von Menschen mit Behinderung auch bei Stromausfällen genutzt werden können? Die Zugänglichkeit von Gebäuden ist ein zentrales Thema für unsere Kundschaft. Müssten bei Stromausfällen Gehbehinderte nicht gleiche Chancen haben wie Menschen ohne Behinderung?

In grossen Unternehmen hat die Thematik oberste Priorität, und das nicht erst seit kurzem. Der Energieverbrauch der Anlagen ist genauso im Fokus wie der Energieverbrauch in den Firmen selbst. Der Hersteller Schindler in Ebikon LU hat beispielsweise in den letzten Jahren viel in den Umbau der Energieversorgung investiert. Statt auf Gas setzt die Firma auf Fernwärme von der Kehrichtverbrennungsanlage. Strom liefern Solaranlagen auf dem Dach. Der Gesamtenergieverbrauch konnte massgeblich gesenkt werden.
Bei den Aufzugs und Beförderungsanlagen wurde der Stromverbrauch in den letzten Jahren stark reduziert. Neuere Aufzugsanlagen benötigen etwa so viel Strom wie eine Waschmaschine und können beim Bremsen teilweise sogar Strom ins Netz zu rückspeisen. Schindler entwickelt mit der Hochschule Luzern in einer studentischen Projektarbeit sogenannte Use Cases im Umgang mit Aufzügen. In einem agilen, dynamischen und nutzerzentrierten Arbeitsprozess mit und für Menschen mit Einschränkungen (Personen im Rollstuhl und mit einer Sehbehinderung) werden Lösungskonzepte erarbeitet. Die Zeichen stehen gut, dass dabei auch das Thema Liftbetrieb bei Stromausfall berücksichtigt wird. der Akku wieder geladen werden muss. Bei Anlagen ohne Akkubetrieb kann in der Regel ein Akkupaket als Option installiert werden, um den Betrieb für eine gewisse Zeit aufrechtzuerhalten. Bei vielen Anlagen ist eine solche Installation auch nachträglich möglich. Ein PlattformTreppenlift verbraucht etwa so viel Strom wie eine Kaffeemaschine, ein Sitzlift noch deutlich weniger, was einen Akkubetrieb für eine gewisse Zeit ermöglicht. Auf diese Weise können Stromunterbrüche von wenigen Stunden in der Regel überbrückt werden.
Offene Türen dank Akku
Türantriebe können bei Stromunterbruch nicht weiterbetrieben werden, es ist aber trotzdem jederzeit möglich, die Türen manuell zu benutzen. Da die Unterstützung des Antriebs jedoch wegfällt, ist dies für Personen mit körperlichen Einschränkungen ein Problem, da sie die Türen nicht mehr ohne fremde Hilfe öffnen können.
Mit Batterie in die nächste Etage
Lift und Stromausfall Kunden informieren sich bei Herstellern in letzter Zeit häufiger über den Stromverbrauch und die Möglichkeiten, bei Stromunterbrüchen die Anlagen weiter zu betreiben, zum Beispiel für die Evakuierung von eingeschlossenen Personen. Die allermeisten Anlagen sind jedoch bei Stromausfall nur sehr beschränkt einsetzbar. Neuere Liftanlagen fahren dann zum Beispiel einmalig mit Hilfe einer Batterie in die nächstgelegene Etage und öffnen die Türen. Gewisse Lifte können auch von dafür geschulten Personen manuell in eine Etage bewegt werden. Eine Notstromanlage wird bei Aufzügen selten bis nie verwendet, es sei denn, eine Einrichtung verfügt für den ganzen Betrieb über eine Notstromversorgung. In den meisten grösseren Spitälern ist dies der Fall.
Viele Treppenliftanlagen, vor allem Sitzlifte, funktionieren heutzutage mit einem Akku, der bei Nichtbenutzung in der Parkposition wieder aufgeladen wird. Bei Stromunterbrüchen können solche Anlagen noch für einige Fahrten genutzt werden, bevor
Bei Türantrieben ist eine Notstromversorgung und der Betrieb bei Stromunterbrüchen noch selten ein Thema. Aufgrund des eher geringen Strombedarfs ist es jedoch mit einem vertretbaren Mehraufwand auch bei solchen Anlagen möglich, diese mit einem Akku als Notstromversorgung aufzurüsten. Bei Stromunterbruch kann damit die Türe etwa 15mal bewegt werden. Die Nachfrage nach solchen Akkus ist jedoch nach Auskunft verschiedener Firmen eher klein. Vor allem von institutionellen Kunden und Firmen wird in letzter Zeit aber häufiger danach gefragt. Gemäss Angaben eines Lieferanten werden die Kosten für solche Akkus leider nicht in jedem Fall von der Invalidenversicherung übernommen.
Durch den sparsamen Umgang mit Energie, egal welcher Art, können wir alle ohne grosse Komforteinschränkungen einen Beitrag zur Verhinderung von Stromabschaltungen leisten. Leisten auch Sie Ihren Beitrag dazu und helfen Sie mit, unangenehme Situationen wie eine Fremdrettung durch Angehörige, Personal oder Feuerwehr zu vermeiden.
Energieknappheit
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22.04.23
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