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IN KÜRZE
DOSSIERS
Steigende Fallzahlen
Ende 2020 waren beim IRB 537 Fälle bzw. Dossiers offen, wovon im Verlauf des Jahres 162 Dossiers neu hinzugekommen sind.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 zehn neue Dossiers mehr eröffnet. Damit steigen die Fallzahlen von Jahr zu Jahr weiter an, was zugleich den zunehmenden Bedarf unserer Dienstleistung verdeutlicht. Die zu bearbeitenden Dossiers wurden von fünf bzw. während zwei Monaten von vier Mitarbeitenden des IRB betreut. Die aktuell fünf Mitarbeitenden, welche alles zugelassene Rechtsanwälte sind, teilen sich knapp 300 Stellenprozente. Somit führt jeder der IRB-Mitarbeitenden – mit durchschnittlich 60 Stellenprozent – rund 100 Dossiers.
2016 297 Dossiers 2017 463 Dossiers 2018 464 Dossiers 2019 505 Dossiers 2020 537 Dossiers
0 100 200 300 400 500 600
RECHTSBERATUNGEN
In Nottwil, Zürich und Basel
Abgesehen von Rechtsberatungsterminen am Standort des IRB in Biel, bieten die Mitarbeitenden mindestens einmal pro Monat im SPZ in Nottwil Rechtsberatungen für Querschnittgelähmte an. Im Jahr 2020 hat das IRB im SPZ an zehn ordentlichen Terminen 96 Patienten beraten. Aus diesen Beratungen resultierten schliesslich 59 längerfristige Aufträge, d.h., es wurden 59 neue Dossiers eröffnet. In rund 61% der Fälle war also eine längerfristige rechtliche Begleitung angezeigt. Dies belegt, wie extrem wichtig solche Rechtsberatungstermine sind. Anzumerken ist, dass das IRB im 2020 nebst den ordentlichen auch an ausserordentlichen Terminen Reha-Patienten des SPZ beraten hat. Die effektive Zahl von beratenen SPZ-Patienten liegt daher über 96. Ausserdem konnte das IRB auch in der Universitätsklinik Balgrist in Zürich sowie im REHAB in Basel Rechtsberatungen anbieten und durchführen.
VORTRÄGE UND PUBLIKATIONEN
Expertenwissen
Auch im Berichtsjahr teilten die Mitarbeitenden des IRB ihr spezifisches Fachwissen. 2020 hielten die Mitarbeitenden des IRB diverse Vorträge, unter anderem zu den Themen Pflegefinanzierung UVG, Hilflosenentschädigung, der Unfallbegriff nach UVG oder die Ermittlung des Invaliditätsgrades. Darüber hinaus verfasste das IRB Publikationen zu den Themen der Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Rentenrevision, Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter u.v.m. KUNDEN
Im Rollstuhl
Die vom IRB geleisteten Beratungsstunden wurden im Jahr 2020 zu rund 40 % zugunsten von Menschen mit einer Paraplegie, zu rund 30% zugunsten von Menschen mit einer Tetraplegie und zu rund 30 % zugunsten von Menschen mit einer vergleichbaren Behinderung erbracht.
Beratungsstunden
Für Tetraplegiker
30 %
Für Paraplegiker
40 %
Für vergleichbare Behinderungen
30 %
MITARBEITENDE
Rechtsanwälte
Aktuell kümmern sich fünf IRB-Mitarbeitende um die rechtlichen Anliegen der SPVAktivmitglieder. Während dem Rechtsanwältin Géraldine Hert das IRB im April 2020 leider verlassen hat, wurden wir temporär von MLaw Sebastian von Graffenried unterstützt. Dieser wird aller Voraussicht nach im Juli 2021 an das IRB zurückkehren. Seit November 2020 darf das IRB zudem auf die Unterstützung durch Rechtsanwältin Sandra Rodriguez zählen. Zusammen mit Agnès von Beust kümmert sie sich vorwiegend um die französischsprachigen Fälle aus der Westschweiz.
FINANZIELLE SICHT
Der Einfluss von Covid-19
Die ausserordentliche Situation aufgrund der Covid-19-Pandemie wirkte sich im 2020 sehr unterschiedlich auf das Leistungsangebot der SPV aus. Während beispielsweise das Reisejahr komplett annulliert werden musste, blieb die Nachfrage nach Sozial-, Rechts- und Bauberatungen ungebremst hoch.
Von Natalie Nyffeler, Fachbereichsleiterin Finanzen und Controlling
Die Absagen von Reisen, Kursen und Veranstaltungen führten nicht per se zu einer Reduktion der Arbeit. Vielmehr wurden alternative Angebote ausgearbeitet, bestehende umorganisiert, verschoben, irgendwann dann doch wohl oder übel abgesagt oder unter Auflagen durchgeführt. Zudem mussten zahlreiche Schutzkonzepte ausgearbeitet, kommuniziert und laufend an die ständig ändernden Vorgaben der Behörden angepasst werden.
Die Einnahmen bei der SPV setzen sich überwiegend aus den Betriebsbeiträgen der SPS, den Finanzhilfen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) und den Verbandsbeiträgen von Swiss Olympic zusammen. Da die SPV einen grossen Teil ihrer Leistungen erbringen konnte, sei es bei den Beratungen, der Organisation von Anlässen oder der Herstellung von Publikationen, mussten im 2020 keine Kürzungen bei den erwähnten Beiträgen verzeichnet werden. Die Vorgaben des BSV für den Erhalt der Finanzhilfen im Kurswesen konnten zwar nicht erreicht werden, doch hat das BSV aufgrund der ausserordentlichen Situation entschieden, die Akontozahlungen für 2020 und 2021 unverändert auszubezahlen. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV mit den Vertragsnehmern die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden Beiträgen pro Leistungskategorie ab. Minderleistungen im Kurswesen können z.B. mit überzähligen Beratungsstunden kompensiert werden.
Ein deutlicher Einbruch ist hingegen bei den Dienstleistungserträgen zu verzeichnen, wobei diese mit geringeren Aufwendungen einhergehen, da die abgesagten Ferienreisen sowie Sport- und Kulturanlässe jeweils nicht kostendeckend sind.
Der Rückgang beim Betriebsaufwand ist ausschliesslich auf die Covid-19-bedingte Annullation des Reisejahres, der Absagen von Kursen, Veranstaltungen und Wettkämpfen zurückzuführen. Beim Lohnaufwand ist hingegen eine leichte Zunahme zum Vorjahr zu verzeichnen. Vorwiegend durch den personellen Wechsel in der Direktion und der damit verbundenen Stellenausschreibung und Doppelbesetzung sind höhere Personalkosten entstanden. Zudem hat sich die SPV entschieden, die Honorare der Personen auf Abruf für die vor Ausbruch der Pandemie bereits geplanten Einsätze zu 80% auszuzahlen.
Die behördlich angeordneten Einschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19 wirkten sich stark nachteilig auf den Sport aus. Um eine nachhaltige Schädigung der stark vom Ehrenamt geprägten Schweizer Sportstrukturen zu verhindern und damit die Förderung des Sports zukunftsorientiert zu gewährleisten, hat der Bund für die Verbände und nachgelagerten Organisationen des Breiten- und Leistungssports Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. Rollstuhlsport Schweiz erarbeitete ein Stabilisierungskonzept, welches aufzeigte, wie und wo die Finanzhilfen in für den Rollstuhlsport relevanten Bereichen einzusetzen sind. Dadurch konnten über CHF 0,51 Mio. an Finanzhilfen verteilt werden. In der Jahresrechnung sind die Geldflüsse unter den Beiträgen der öffentlichen Hand und der Direkthilfe abgebildet.
Im Jahresabschluss 2020 weist die SPV aufgrund relativ stabiler Einnahmen bei geringeren Ausgaben als geplant einen Aufwandüberschuss nach Veränderung des zweckgebundenen Fondskapitals von CHF 1,54 Mio. statt wie budgetiert von CHF 2,80 Mio. aus. Das Defizit wird über Entnahmen aus dem gebundenen Kapital, namentlich dem Fonds «Leistungsnetz SPV», gedeckt. Die Veränderung der zweckgebundenen Fonds und des gebundenen Kapitals beläuft sich unter Berücksichtigung des passivierten Finanzerfolgs auf den Anlagen und der Bildung des neuen Fonds «Daniela Jutzeler» auf netto CHF 1,12 Mio. und führt zu einem Bestand von CHF 17,79 Mio. bei den zweckgebundenen Anlagen per Ende 2020.