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Das Versprechen
DIENSTLEISTUNGEN UND PROJEKTE
«Wir begleiten Querschnittgelähmte. Ein Leben lang.» So lautet das Versprechen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe an die Querschnittgelähmten. Wir vom IRB helfen mit, dieses Versprechen einzulösen.
Von Michael Bütikofer, Bereichsleiter IRB, Rechtsanwalt und Notar
Aus Sicht des Instituts für Rechtsberatung (IRB) der Schweizer ParaplegikerVereinigung beginnt die Umsetzung des eingangs erwähnten Versprechens bereits während der Erstrehabilitation. Erleidet jemand eine Querschnittlähmung, sieht er oder sie sich umgehend mit zahlreichen juristischen Fragen konfrontiert. Darum ist es wichtig, dass zwischen der betroffenen Person und dem IRB frühestmöglich ein Kontakt hergestellt wird, damit rechtliche Fragestellungen rechtzeitig angegangen und geklärt werden können. Uns vom IRB ist es daher ein besonderes Anliegen, dass wir zu allen vier Paraplegiker-Zentren der Schweiz einen regen und guten Austausch pflegen. Denn nur so lässt sich das abgegebene Versprechen einlösen.
Das IRB ist daher bestrebt, mit dem REHAB Basel, dem Balgrist in Zürich und der Clinique romande de réadaption in Sion in einem ebenso guten und reibungslosen Kontakt zu stehen, wie dies seit jeher mit dem SPZ in Nottwil der Fall ist. Im Jahr 2020 haben wir dieses Bestreben weiter vorangetrieben, was aufgrund der Corona-Problematik nicht immer ganz einfach war. Ein wichtiger Pfeiler in der Strategie des IRB ist und bleibt daher, dass egal in welchem der vier Paraplegiker-Zentren jemand seine Erstrehabilitation absolviert, er oder sie gleichermassen von den Dienstleistungen des IRB profitieren können soll. Diesem Ziel sind wir im 2020 nähergekommen, was uns sehr freut und woran wir auch im 2021 weiterarbeiten werden.
Die lebenslange Begleitung von Querschnittgelähmten beginnt zweifellos auf der Unfallstelle und setzt sich in der Erstrehaklinik fort. Für viele Betroffene markiert dann aber der Austritt aus der Klinik die entscheidende Etappe auf dem Weg zurück in den Alltag. Erst ab diesem Zeitpunkt sieht sich die betroffene Person mit den vollen Konsequenzen ihrer Behinderung konfrontiert. Wir vom IRB setzten daher auch im 2020 alles daran, Betroffene auch ausserhalb von Rehazentren rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Entsprechend unserem Auftrag standen dabei sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund. So haben wir im 2020 unsere Mitglieder bei Rechtsfragen aus den Bereichen der IV, der Unfallversicherung, der Krankenkasse, der Ergänzungsleistungen sowie der Pensionskasse unterstützt. Ein thematischer Schwerpunkt waren dabei im 2020 erneut die Pflegebeiträge der Unfallversicherungen. Dabei durften wir mit Genugtuung feststellen, dass die von uns vertretene Rechtsauffassung bezüglich der Tragweite der revidierten Verordnung über die Unfallversicherung sowohl von kantonalen Instanzen als auch vom Bundesgericht bestätigt worden ist.
Motiviertes Team
Um die juristischen Anliegen der SPV-Aktivmitglieder schlagfertig abdecken zu können, sind wir vom IRB auf motiviertes und engagiertes Personal angewiesen. Umso mehr hat uns die Anstellung von Rechtsanwältin Sandra Rodriguez gefreut. Zusammen mit Agnès von Beust setzt sich Kollegin Rodriguez seit November 2020 mit viel Herzblut für die Interessen der französischsprachigen SPV-Mitglieder ein.
Infrastruktur
Im administrativen Bereich verzeichneten wir im 2020 mit der kompletten Erneuerung unseres EDVSystems das weitaus grösste Projekt. Eine reibungslos funktionierende und ortsunabhängig einsetzbare EDV ist für die Erbringung unserer Dienstleistungen unabdingbar. Wir sind daher froh, dass die Erneuerung unserer EDV im Juni 2020 gut geklappt hat.