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10 Vorsorge Die Regie der privaten Vorsorge übernehmen Mit der neuen Dienstleistung «Flexibles Wertschriftensparen» der Aargauischen Kantonalbank (AKB) übernehmen Sie die Regie für Ihre Barmittel der gebundenen Selbstvorsorge der Säule 3a oder des Freizügigkeitskontos und verwalten diese selbst. Sie nominieren die Hauptrollen für Ihr AKB-Vorsorgedepot. Und das Beste: Sie bleiben dabei jederzeit flexibel. Aus 25 verschiedenen Anlagefonds und ETF in den Anlagekategorien Obligationen, Aktien, Immobilien und übrige Anlagen stellen Sie Ihre Wertschriftenanlagen im Vorsorgedepot frei nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammen und können sie jederzeit anpassen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Vorsorgegelder im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien BVV2 in ausgewählte, kostengünstige Kollektivanlagen zu investieren. Verfügen Sie über eine hohe Risikofähigkeit und Risikobereitschaft? Dann steht Ihnen zudem die Option «erweiterte Anlagerichtlinien» zur Verfügung, womit Sie z.B. von einer höheren Aktienquote profitieren. Mit diesen Anlagen sparen Sie Steuern und partizipieren an den langfristigen Erfolgsaussichten der Finanzmärkte. Was macht das flexible Wertschriftensparen bei der AKB besonders attraktiv? Sie sitzen selbst im Regiestuhl. Sie haben im Rahmen Ihrer Vorsorge jederzeit Zugriff auf Ihre Anlagen und können Änderungen bei den Titeln in Auftrag geben. Und wenn Sie das Vorsorgeverhältnis auflösen, übertragen wir die Anlagen in Ihr privates Wertschriftendepot. So einfach geht das. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie einen Termin, damit wir über Ihre persönliche Vorsorgesituation sprechen können. Wir freuen uns auf Sie. Weitere Infos: www.akb.ch/flexvorsorge
Altersvorsorge 2020 – worum geht es? Die Reform «Altersvorsorge 2020» soll die Renten sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen soll die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. TEXT SMA
Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz, hält das Bundesamt für Sozialversicherungen fest. Nun ist die finanzielle Stabilität der Altersvorsorge in Gefahr. Dies unter anderem, weil in den nächsten Jahren geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen. Kein Jahrgang war später noch einmal so mächtig wie die Jahrgänge der sogenannten «Babyboomer». Der Grund dafür liegt in der Entwicklung der Geburtenziffer: Im Jahr 1964 hatte eine Frau im Durchschnitt 2,7 Kinder. Heute sind es im Schnitt noch 1,5. Und obwohl heute wesentlich mehr Menschen in der Schweiz leben, gibt es weniger Geburten als noch vor 50 Jahren. Das ist der wichtigste Grund dafür, dass die Zahl der Pensionierten heute schneller wächst als die Zahl der jüngeren Einwohnerinnen und Einwohner im Erwerbsalter. Die Einwanderung von Arbeitskräften in den letzten Jahren hat diese Entwicklung zwar gebremst, aber nicht aufhalten können. Für die AHV, die im Umlageverfahren finanziert wird, ist das ungünstig. Vor 60 Jahren kamen im Durchschnitt etwa 6 Erwerbstätige auf einen Pensionierten; heute sind es 3,3; in zwanzig Jahren werden es noch 2,2 Erwerbstätige auf einen Pensionierten sein. Ein weiterer Faktor ist die Tatsache, dass die Lebenserwartung steigt. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und können ihre Rente länger beziehen. 1948 betrug die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes knapp 12, diejenige der 65-jährigen Frauen etwas mehr als 13 Jahre. Heute beträgt diese Lebenserwartung bei den Männern 19,8 und bei den Frauen 22,7 Jahre. Hinzu kommt, dass die Zinsen ausgesprochen tief sind. Der zweiten Säule macht zu schaffen, dass die Anlagen auf den Finanzmärkten schon seit Jahren nicht mehr den Ertrag bringen, der zur Finanzierung der bereits laufenden Renten langfristig notwendig wäre.
WAS DIE REFORM BEABSICHTIGT Die Reform «Altersvorsorge 2020» ist eine direkte Antwort auf diese Umstände. Am 24. September müssen die Schweizerinnen und Schweizer darüber an der Urne befinden. Was will die Reform? Einerseits soll die AHV mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Dafür wird der Mindestumwandlungssatz schrittweise gesenkt, um die obligatorische berufliche
Vorsorge zu stabilisieren. Der Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge beträgt heute 6,8 Prozent. Künftig soll er während vier Jahre um 0,2 Prozent pro Jahr gekürzt werden, auf einen finalen Wert von 6 Prozent. Gleichzeitig erhält die AHV den ganzen Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Prozent, das schon heute zugunsten der AHV erhoben wird. Der Bund verzichtet auf seinen Anteil daran. Andererseits sollen verschiedene Massnahmen in der beruflichen Vorsorge sowie die Erhöhung von neuen AHV-Altersrenten um monatlich 70 Franken das Niveau der Altersrenten erhalten. Zudem wird das Rentenalter der Frauen schrittweise von heute 64 auf 65 Jahre angehoben. Diese Erhöhung würde mit Inkrafttreten der Reform beginnen und schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erfolgen. Die Übergangsphase
dauert drei Jahre. Somit gilt ab 2021 für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Zur Veranschaulichung: Die Veränderung erstmals zu spüren bekämen Frauen, die im Januar 1954 zur Welt kamen. Sie haben im Alter von 64 Jahren und drei Monaten Anspruch auf Rente. Der erste Jahrgang, der erst mit 65 Jahren Rente beziehen könnte, währen Frauen, die im Januar 1957 geboren wurden. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Vorlage. Sie stabilisiere die AHV und die berufliche Vorsorge, sichere das Niveau der Renten, ermögliche die Flexibilisierung und schliesse Lücken in der Vorsorge von Menschen mit tiefen Einkommen. Nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung sei die Reform dringend nötig. Wie die Parteien dazu stehen, sehen Sie im Parteien-Panel in der Mitte dieser Ausgabe.