Schweizer Jäger 6/2010

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IMPRESSUM

ISSN 0036-8016

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Editorial

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Jagdvertreter! Die Delegierten von JagdSchweiz haben entschieden. Sie haben an der Versammlung in Zuoz mit Hanspeter Egli einen «Reviervertreter» zum Präsidenten gewählt. Erstaunlich daran ist nicht die Wahl als solche, denn Eignung und Leistung des neuen Präsidenten standen nie in Frage. Überhaupt hörte man im Vorfeld der Delegiertenversammlung vielerorts, beide Kandidaten – also auch der «Patentvertreter» – seien durchaus wählbar. Erstaunlich war also vielmehr, wie die beiden Seiten – also die beiden Jagdsysteme – in den Vordergrund rückten, je näher das Datum der DV kam. Kaum jemand machte sich die Mühe, die Lebensläufe und Leistungsausweise der Kandidaten eingehend zu prüfen. Im Zentrum stand die Frage, ob es verkraftbar wäre, wenn JagdSchweiz nach dem abtretenden «Baumeister» und Präsidenten künftig weiter von einem Patentvertreter geführt würde. Ja sogar das baldige Verenden oder zumindest ein lange andauerndes Wundbett wurde der noch jungen Organisation in diesem Fall vorausgesagt! Wurde hier heisser gekocht, als je hätte gegessen werden können? Oder stand der Verband wirklich vor einer Zerreissprobe? Schwer zu sagen und im Nachhinein auch unwichtig! Viel wichtiger ist die Frage nach dem Unterschied zwischen einem Patentvertreter und einem Reviervertreter. Nun höre ich die Leser sagen: Ja natürlich gibt es Unterschiede – und wie! Sie haben recht, was die Art und Weise des Jagens anbelangt. In unzähligen Diskussionen und an manchem Feuer wurde schon über Eigenheiten, Vorund Nachteile der Systeme diskutiert. Ich behaupte aber: Was die Jagdpolitik auf nationaler Ebene anbelangt, gibt es ihn nicht, den Unterschied zwischen Reviervertreter und Patentvertreter. Was wir brauchen, sind «Jagdvertreter»! Und zwar die besten, um unsere Anliegen auf dem eidgenössischen Parkett zu vertreten. Die Fragen, die in der nationalen Jagdpolitik auf der Traktandenliste stehen, betreffen nicht die beiden Jagdsysteme, sondern Bereiche, von denen alle mehr oder weniger betroffen sind. So zum Beispiel die Revision der eidgenössischen Jagdverordnung und generell die Frage des Grossraubwilds. Um hier der Jägerschaft Gehör zu verschaffen, braucht es Jagdverstand und Durchsetzungsvermögen ohne Rücksicht auf die Kantons- oder Systemherkunft. Wenn es aber für das Gedeihen von JagdSchweiz und den inneren Frieden nötig war, dass der zweite Präsident in der jungen Geschichte der Organisation aus einem Revierkanton stammt, können auch wir «Patentler» gut damit leben, weil wir wissen, dass der neue Präsident keinen Unterschied machen wird zwischen den unterschiedlichen Kantonalverbänden. Für ihn und auch in Zukunft muss gelten: Kein Patentvertreter, kein Reviervertreter, sondern ein Jagdvertreter steht an der Spitze!

Mit Weidmannsgruss

Lorenz Hess, Präsident BEJV Schweizer Jäger 6/2010

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