Das Familienbuch Hans Voglers des Älteren und des Jüngeren aus dem St. Galler Rheintal

Page 1

Das Familienbuch Hans Voglers des Älteren und des Jüngeren aus dem St.Galler Rheintal Ein Zeugnis häuslichen Schriftgebrauchs am Ende des 15. Jahrhunderts

Herausgegeben, eingeleitet und kommentiert von Alexa Renggli





Selbst-Konstruktion Schweizerische und Oberdeutsche Selbstzeugnisse 1500–1850

Herausgegeben von Kaspar von Greyerz und Alfred Messerli

Band 3


Das Familienbuch Hans Voglers des Älteren und des Jüngeren aus dem St. Galler Rheintal Ein Zeugnis häuslichen Schriftgebrauchs am Ende des 15. Jahrhunderts

Herausgegeben, eingeleitet und kommentiert von Alexa Renggli

Schwabe Verlag Basel


Gedruckt mit freundlicher Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, des Amts für Kultur St. Gallen, der Museumsgesellschaft Altstätten, der Gemeinde Altstätten, sowie der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten.

Die vorliegende Arbeit wurde von der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich im Sommersemester 2006 auf Antrag von Prof. Dr. Roger Sablonier und PD Dr. Stefan Sonderegger als Dissertation angenommen.

Abbildung auf dem Umschlag: Vorderseite: Schrift Hans Voglers des Älteren (ZBZ Ms S 318, S. 1) Rückseite: Schrift Hans Voglers des Jüngeren (ZBZ Ms S 318, S. 245) © 2010 Schwabe AG, Verlag, Basel Gesamtherstellung: Schwabe AG, Druckerei, Muttenz/Basel Printed in Switzerland ISBN 978-3-7965-2587-2 www.schwabe.ch


Inhaltsverzeichnis I

Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Vorwort und Dank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

10 10 15 19

3 Einband, Schrift und Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

20

24 25 26 27 29 32 34 35 35 37 38

5 Gebrauchssituationen und Gebrauchswert des Buches . . . . . . . . . . . . . .

39

7 Forschungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

48

2 Biographien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Zu Hans Vogler dem Älteren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Zu Hans Vogler dem Jüngeren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Vertreter der dritten Generation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

7 7

4 Textbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Familiennachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Weinläufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Annalistische Aufzeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.4 Rezepte und Gedichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.5 Porträts der Vögte und andere Personenverzeichnisse . . . . . . . . . . . 4.6 Fortsetzung durch Hans Vogler den Jüngeren . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.7 Neu eingerichtete Kapitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.7.1 Autobiographische Aufzeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.7.2 Aktensammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.7.3 Predigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6 Überlieferung und Rezeption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schlussfolgerungen und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

51

II

Hauptteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Edition. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.1 Editionsprinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.2 Inhaltsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.3 Text . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

III

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 739 10 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 739

12 Ortsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 751

11 Bibliographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.1 Ungedruckte Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.2 Gedruckte Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.3 Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.4 Darstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

44

55 55 55 57 59

740 740 741 742 745

13 Personenregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 756



I. Einleitung 1 Vorwort und Dank «In nomine domini amen. Diss ist Hansen Foglers bøch, gemachet uf Martini [11.11.] 1479»1: So lautet der Besitzeintrag dieses Familienbuches, das der in Altstätten im St. Galler Rheintal lebende klösterliche Ammann und Tuchhändler Hans Vogler der Ältere angefangen hat. Das Buch stellt eine besonders reichhaltige Sammlung von Familiennachrichten, chronikalischen Notizen, Gedichten und Rezepten dar. Von derartigen Aufzeichnungen existieren in der Schweiz nur sehr wenige verwendbare gedruckte Ausgaben, weshalb gerade für dieses Beispiel eine vollständige, dem Original möglichst nahe kommende Edition angestrebt wurde. Die Arbeit an der Edition hat sich über mehrere Jahre zu einem immer grösseren Projekt entwickelt. Die ersten Vorarbeiten haben im Rahmen des Seminars «Schrifthandeln, Schriftgut und Kommunikation im Spätmittelalter» bei Professor Roger Sablonier stattgefunden, als eine Auswahltranskription und der Vergleich mit ähnlichen Erzeugnissen den Inhalt der Seminararbeit bildeten. Die daran anschliessende Lizentiatsarbeit umfasste die vollständige Transkription der ersten Hälfte des Familienbuches samt Textanmerkungen, was ausreichte, um die für die Darstellung der Entstehungsgeschichte notwendigen Informationen zu gewinnen. Darauf aufbauend erfolgte nun die Fertigstellung des kompletten Textes. Mit der Transkription von Autobiographie und Aktensammlung nahmen besonders die Gestalt und das Wirken von Hans Vogler dem Jüngeren viel deutlichere Konturen an und lassen seinen Anteil am Familienbuch erst richtig erkennbar werden. Die eingehende Beschäftigung mit dem Text stellte die beste Voraussetzung dar, um die dabei getätigten Beobachtungen implizit auf die Überlegungen zum Schriftgebrauch in diesem Familienbuch anzuwenden. So beruhen Aussagen zur Entstehungsweise mehrheitlich auf kleinen Details, die während der Transkriptionsarbeit entdeckt werden konnten. Daneben liessen sich auch Spuren von Nachkorrekturen ausmachen, die auf wiederholte Benutzung des Buches hindeuteten. Für die Beschreibung und Interpretation der äusseren Merkmale der Handschrift wurden vor allem Methoden aus der Paläographie und Kodikologie eingesetzt, unterstützt von Erkenntnissen aus der Schriftlichkeitsdiskussion. Als zentrale Erweiterung gegenüber der Lizentiatsarbeit ist der Sachapparat zu bezeichnen, in welchem die Personen und Orte identifiziert, sowie Wörter und Ereignisse erläutert werden. Speziell die Personenermittlung und eine genauere Erforschung der verwendeten Textvorlagen konnten dazu beitragen, dass das Beziehungsnetz und die Inspirationsquellen der Verfasser deutlicher erkennbar wurden. Mit dem ebenfalls neu erarbeiteten Orts- und Personenregister werden die Informationen noch besser zugänglich. Der Vergleich mit anderen Editionen bietet vor allem eine vielversprechende Grundlage, um mittels Gegenüberstellung die charakteristischen Grundzüge des vorliegenden Werks herauszuarbeiten. Auf diese Weise wird das Buch in einen möglichst weiträumigen Kontext gestellt. Die Gattungsbezeichnung stellt allerdings immer wieder eine Schwierigkeit dar. Es ZBZ, Ms S 318 (zit. Familienbuch), S. I.

1


8

I. Einleitung

gibt kaum eine einheitliche Definition für die Begriffe «Hausbuch» und «Familienbuch», was auch dadurch nicht erleichtert wird, dass die einzelnen Werke inhaltlich immer wieder unterschiedliche Themensammlungen umfassen. Von Hans Rudolf Velten, der besonders viele Beispiele solcher auf die gesamte Familie bezogenen Selbstzeugnisse in seiner Studie zur deutschen Autobiographie berücksichtigte, wurden sie unter der Überschrift «Hausund Familienchroniken» behandelt, wobei er sie nicht zuletzt dank der grossen Gestaltungsfreiheit auch für das 16. Jahrhundert noch als «gängigste Form autobiographischen Schreibens» einstufte.2 Wie Vogler konkret diese Spielräume zu seiner Selbstdarstellung genutzt hat, soll im Folgenden anhand einer Inhaltsübersicht veranschaulicht werden. Gleichzeitig bietet die detaillierte Beschreibung der von ihm eingerichteten Rubriken Gelegenheit, Einblicke in die Entstehungsweise zu vermitteln. Um die Frage nach dem Stellenwert des Buches zu erörtern, wurden auch Schriftstücke aus dem beruflichen Umfeld berücksichtigt. Im Abriss zur Rezeptionsgeschichte wird schliesslich das Augenmerk auf mögliche Leser ausserhalb des engeren Familienkreises gerichtet, was zunächst nur mit Einwilligung der Besitzer möglich war. Spätestens seit das Buch in die Zentralbibliothek Zürich gelangt ist, wurde es für alle Interessenten zugänglich, was mit der nun erfolgten Edition noch einmal leichter fallen soll.

*** Eine derart umfangreiche Arbeit kann nicht ohne die entsprechende Unterstützung aus dem näheren und weiteren Umfeld erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, weshalb allen Personen, die daran in irgendeiner Form Anteil haben, herzlich gedankt sei. Ganz besonders möchte ich jedoch Professor Roger Sablonier danken, der nach abgeschlossener Lizentiatsarbeit sogleich den entscheidenden Anstoss gab zur Weiterführung der Editionsarbeit als Dissertationsprojekt und immer wieder regen Anteil nahm an den Fortschritten. Daneben hat auch Professor Simon Teuscher das Thema von Beginn weg interessiert verfolgt und mit Zwischenfragen mehrmals wertvolle Denkanstösse geliefert, während PD Dr. Stefan Sonderegger als Korreferent dafür besorgt war, dass der Bezug zu St. Gallen gewährleistet blieb. Um die grosse Bandbreite der im Buch versammelten Themen möglichst auf gleich bleibendem Niveau zu bearbeiten, habe ich jeweils den Kontakt zu Fachleuten aus den entsprechenden Gebieten gesucht, die mir entweder direkt Lösungen liefern konnten oder wertvolle Hinweise zu geeigneten Quellen und Literatur gaben. Mein Dank geht diesbezüglich an Frau Professor Henrike Lähnemann und Frieder Schanze, Alexandra Rückert, Rudolf Gamper, Rainer Henrich und Doris Klee. Ein erster Überblick über das Familienbuch konnte dank Frau Professor Birgit Studt im von ihr herausgegebenen Sammelband «Haus- und Familienbücher in der städtischen Gesellschaft des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit» publiziert werden. Dem grossen Interesse von Professor Kaspar von Greyerz und PD Dr. Alfred Messerli an der Erschliessung von Velten, Leben, S. 48.

2


1 Vorwort und Dank

9

Schweizer Selbstzeugnissen ist es nun zu verdanken, dass der vorliegende Text als Ganzes Aufnahme in ihre Reihe «Selbst-Konstruktion. Schweizerische und Oberdeutsche Selbstzeugnisse 1500–1850» gefunden hat. Ein besonders glücklicher Umstand stellte die Situation dar, dass die Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich nicht nur Aufbewahrungsort des Familienbuches als zentraler Quelle meiner Dissertation war, sondern gleichzeitig auch der Ort, an dem ich die ganze Zeit hindurch als Mitarbeiterin angestellt war. So konnte ich vor allem mit Marlis Stähli jederzeit ausgiebig Fragen betreffend Kodikologie und Paläographie erörtern und bin ihr und Professor Christoph Eggenberger als meinen Vorgesetzten auch speziell dankbar, dass sie immer wieder dafür sorgten, dass ich mit interessanten Projekten ganz nebenbei wichtige Fachkenntnisse und Hinweise gewinnen konnte. Ihnen beiden, sowie Wolfram Limacher, Angelika Hugger, Ruth Häusler und allen anderen Kolleginnen und Kollegen der Abteilung, gebührt für die stets gute Zusammenarbeit ein ganz besonderer Dank. Die weiteren Archivrecherchen führten mich in Zürich in das Staatsarchiv und das Stadtarchiv, in St. Gallen in das Stiftsarchiv, daneben in das Gemeindearchiv Altstätten und nach Augsburg in das Stadtarchiv, wobei ich überall für die freundliche und hilfsbereite Unterstützung danken möchte. Eine wertvolle Hilfe war zudem Katja Hürlimann, die das Manuskript sorgfältig und kritisch durchgelesen hat. Für die Publikation war am Ende entscheidend, mit welcher Energie Werner Ritter im Rheintal all seine Verbindungen nutzte, um das Familienbuch dort wieder in Erinnerung zu rufen und die Herausgabe finanziell abzusichern. Die grösste Unterstützung, sei es finanzieller oder moralischer Art, durfte ich jedoch von meiner Mutter und meiner Schwester Damaris, sowie in der letzten Schlussphase auch von Vicky Maxon erfahren. Ohne ihre ständige Ermunterung und den festen Glauben an einen erfolgreichen Abschluss wäre dieses Buch kaum je zustande gekommen.


10

I. Einleitung

2 Biographien Das Familienbuch wurde vom klösterlichen Ammann und Tuchhändler Hans Vogler dem Älteren 1479 in Altstätten im St. Galler Rheintal begonnen. Sein Sohn Hans der Jüngere führte es nach dessen Tod ab 1518 weiter. Diese beiden Hauptschreiber gaben die entscheidenden Impulse in der Entstehungsgeschichte des Buches und sollen daher mit ausführlichen Lebensläufen näher vorgestellt werden. Die meisten biographischen Hinweise entstammen dem Familienbuch selber. Weitere Quellen wurden nach Möglichkeit mit berücksichtigt, wobei besonders zum älteren Vogler nur ganz wenig aufzufinden war.

2.1 Zu Hans Vogler dem Älteren Über sein eigenes Leben hat sich Hans Vogler der Ältere im Buch mehrmals geäussert. Das Geburtsdatum nannte er gleich zu Beginn: «Item nach miner møter sag und ich sunst funden hab, das ander lüt nach jren kinden och gerait [gezählt] haind, bin jch worden uff zinstag, als man krützet hat jn der krútzwochen, do zø maul gen Sant Vallentis jn der zwo und viertzigosten zal,» also am 8. Mai 1442.3 Voglers Quellenangabe lässt vermuten, dass die Geburt in keinem offiziellen Register eingetragen worden ist und ausschliesslich mündlich überliefert wurde, bis er sie im Buch festhielt. Die Eltern müssen damals in Altstätten wohnhaft gewesen sein, wo auch schon der Vater, der ebenfalls Hans hiess, für die Jahre 1437 und 1448 urkundlich als äbtischer Ammann im Rheintal bezeugt ist.4 Im Familienbuch wird von ihm nur berichtet, dass er 1452 oder 1453 gestorben ist, also zum Zeitpunkt, da der Sohn gerade einmal zehn Jahre alt war.5 Die Mutter hat offenbar später wieder geheiratet, denn in einem Eintrag Ende 1476 erwähnte Vogler, dass sein Stiefvater einen Hans Weiss geschlagen habe.6 Wie die Ausbildung von Vogler ausgesehen hat, kann aus den Eintragungen nicht mehr genau rekonstruiert werden. Der einzige Hinweis ist die Erwähnung seiner Rückkehr aus Augsburg 1466 im Alter von 24 Jahren.7 Johannes Häne knüpft an diese Aussage seine Vermutung, dass Vogler, «der Sitte der Zeit gemäss, zur weiteren Ausbildung und zur Erwerbung der nötigen Kenntnisse für die Beamtenlaufbahn für einige Jahre nach Deutschland geschickt worden ist.»8 Augsburg, das zu jener Zeit zu den wichtigsten Handelsstädten im süddeutschen Raum zählte, kann dafür sicher als geeigneter Ort bezeichnet werden. Zudem hat ein Blick in die Steuerbücher der Stadt9 ergeben, dass von 1463–1466 ein Hans Vogler in der St. Affren Gasse ansässig war, die Claus-Peter Clasen zufolge um 1600 zu 30% von Webern bewohnt wurde.10 Die weiteren Bewohner des Hauses wie Hans Hafner, Hans Kast, Leonhard Streit oder Narziss Stribel konnten jedoch nicht näher mit Voglers   5   6   7   8   9 10  3  4

Familienbuch, S. 1. HBLS VII 288. Familienbuch, S. 1. Familienbuch, S. 27. Familienbuch, S. 1. Häne, Familienbuch, S. 46. StadtAA, Steuerbücher 1433–1466. Clasen, Weber, S. 25.


2 Biographien

11

Biographie in Verbindung gebracht werden, zumal keiner von ihnen im Familienbuch Erwähnung findet. Somit bleiben die Jahre in Augsburg schwer nachzuvollziehen. Für die Anlage des Familienbuches dürfte der Aufenthalt jedoch von ganz entscheidendem Einfluss gewesen sein. So vermittelte er Vogler wohl neben kaufmännischen Kenntnissen auch wertvolle Einblicke in unterschiedliche Arten von schriftlichen Aufzeichnungen, besass die Stadt doch zu jener Zeit eine gut entwickelte Schriftproduktion.11 Gerade im Bereich der Selbstzeugnisse sind aus Augsburg die Chronik von Burkhard Zink12 und das Hausbuch des Bürgermeisters Ulrich Schwarz13 zu nennen, zu welchen Vogler vielleicht sogar persönlich Zugang hatte. Seine Ausbildung muss auch den Erwerb von Lateinkenntnissen umfasst haben, denn Vogler fügte im Familienbuch bei ursprünglich lateinischen Versen hinzu, dass er sie selber übersetzt habe: «Die han ich zø túcz gemacht.»14 Zurück im Rheintal begann Vogler bald, sich eine eigene Existenz aufzubauen. 1468 heiratete er Anna Egert und ein Jahr später wurde er bereits zum Ammann des Klosters­­ St. Gallen ernannt.15 In dieser Funktion übte er die niedere Gerichtsbarkeit für Altstätten und Eichberg aus. Als Amtmann war er daneben zuständig für die klösterliche Verwaltung von Altstätten, Marbach, Berneck, Balgach und die beiden Höchst.16 Die Einträge Voglers in den Steuerbüchern Altstättens deuten darauf hin, dass zu seinen Aufgaben auch die Oberaufsicht über die Steuereinnahmen der Stadt gehörte. Vor allem im Anschluss an die Einnahmen aus dem Jahr 1502 ist von seiner Hand über vier Seiten hinweg eine Bestätigung der Gesamtabrechnung zu finden, die auf eine übergeordnete Funktion schliessen lässt.17 Die verstärkte Kontrolle über die städtische Buchführung muss im Zusammenhang mit den allgemein stattfindenden Veränderungen in der Verwaltung des Klosters St. Gallen gesehen werden. Seit dem Amtsantritt von Abt Ulrich Rösch stieg die ganze Schreibproduktion rapide an. Besonders der Erwerb der Grafschaft Toggenburg 1468 führte zu einer durchgreifenden «administrativen Reorganisation.»18 Die Klosterherrschaft wurde aufgeteilt in ein St. Galler Amt (Alte Landschaft, Rheintal) und ein Wiler/Toggenburger Amt (Toggenburg, Thurgau, Zürcher Gebiet und westliche Teile der süddeutschen Besitzungen). Gleichzeitig mit der Neugliederung der Gerichtsbezirke wurden die Aufzeichnungen stärker differenziert festgehalten in Lehenbüchern, Register- und Kopialbänden, Steuerverzeichnissen und als Offnungen.19

Zumindest nennt Hans Rudolf Velten neben zahlreichen Familienbüchern aus Nürnberg auch solche aus Augsburg; vgl. Velten, Leben, S. 36 und 48–52. Wie reichhaltig die literarischen Erzeugnisse aus Augsburg besonders im 15. Jahrhundert waren, verdeutlichen die Aufsätze im folgenden Sammelband: Johannes Janota/ Werner Williams-Krapp (Hg.): Literarisches Leben in Augsburg während des 15. Jahrhunderts. 12 Zink, Chronik. 13 Das noch nicht edierte Original befindet sich in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel unter der Signatur Cod. Guelf. 226 Extrav. und wurde ausführlich besprochen von Nikolaus Henkel (Henkel, Hausbuch). 14 Familienbuch, S. 136. 15 Familienbuch, S. 1. – Während als «Amtmann» praktisch jeder landesherrliche Beamte bezeichnet werden kann, deutet der Begriff «Ammann» speziell auf die Funktion eines Dorf- und Gerichtsbeamten hin. Vgl. Bader, Dorf, Bd. 2, S. 300. 16 Häne, Familienbuch, S. 47. 17 Gemeindearchiv Altstätten, Steuerbuch 1497–1506. 18 Zangger, Verwaltung, S. 169–171. 19 Zangger, Verwaltung, S. 156. 11


12

I. Einleitung

In dieser Phase von wichtigen Veränderungen muss Vogler das volle Vertrauen des Abtes genossen haben. Dass er 1511 vom Abt Franz Gaisberg als weltlicher Amtsträger an die Tagsatzung nach Baden entsandt wurde, stellt eine weitere Äusserung besonderer Wertschätzung seiner bis dahin geleisteten Verdienste dar.20 Da aber wie schon erwähnt bereits sein Vater als klösterlicher Ammann tätig gewesen war, ist bei dieser Familie von einer lokal einflussreichen Dynastie auszugehen.21 Schliesslich war es ganz im Interesse des Klosters St. Gallen, dass seine Vertreter von vorneherein angesehene Leute waren; das wurde zusätzlich mit dem Auswahlverfahren gewährleistet, indem die Gemeinde selber drei bis fünf Kandidaten für die Stelle des Gerichtsammanns vorzuschlagen hatte und der Abt daraus seinen Beamten wählte.22 Somit brachte es diese Stelle mit sich, dass deren Inhaber gegen zwei Seiten verpflichtet war und mit den Worten Karl Siegfried Baders einen «Januskopf» besass.23 Des Weiteren legte das Kloster grossen Wert darauf, seine Beamten auch als Lehennehmer an sich zu binden.24 Bei Vogler gibt es in der Tat Hinweise, dass er beim Kloster eigene Lehengüter besass. Im Lehenbuch für die Jahre 1492/93 steht eine detaillierte Auflistung von Voglers aktuellem Besitz, der zu jener Zeit sechs Rebberge, einen Acker und zwei Häuser mit Hofstatt umfasste.25 Später erworbene Lehen notierte er in einem Rechnungsrodel von 1500/01: «Die widem zø Altstetten gilt järlich 5 s d und 1 mut kernnen, hat jetz Hans Vogler» sowie: «Der zechend in der Ow ist verlichen umb 1 malter 2 mut zwen tail vesen ain dritail haber Hansen Vogler.»26 Derselbe Rechnungsrodel enthält noch weitere interessante Angaben zu Voglers Amtsführung. Der folgende Eintrag ist ein schönes Beispiel, wie Vogler Buch führte über die Auslagen, die er in Ausführung seines Amtes zu tätigen hatte und anschliessend wohl wieder beim Kloster einfordern konnte: Item botten lón zø minem g(nädigen) hernn, her Jacoben Schúrpfen, Velkirch, Appenzell, jn das Rintal, Platten, Sant Margreten, zum vogt, och sunst etwann usser sorgen ainen knecht by mir gehept wann jch rait, tøt alles mit miner zerung ze Velkirch, Roschach und Platten prucht 6 lb 8 s d.27 Die Auflistung der Orte zeigt, dass das Amt eine rege Reisetätigkeit mit sich brachte, um an Verhandlungen und Schiedsgerichten teilzunehmen oder Botengänge auszuführen. In dringenden Fällen unternahm Vogler für seine Vorgesetzten auch einmal mehrtägige Ritte über grössere Distanzen, beispielsweise 1477 nach Luzern, worüber er in seinem Familienbuch folgendermassen Auskunft gab: «Item des jars rait ich 37 tag jn die Aidgenosen von

22 23 24 25 26 27 20 21

Häne, Familienbuch, S. 50. Häne, Familienbuch, S. 52f. Robinson, Territorium, S. 306. Bader, Dorf, Bd. 2, S. 99. Robinson, Lehenswesen, S. 14f. StiASG, LA 80a, f. 313r. StiASG, Bd. 1756, f. 344v und 346v. StiASG, Bd. 1756, f. 360v.


2 Biographien

13

der stúr wegen, waren Sant Galler wider.»28 Eine noch weitere Strecke musste er zurücklegen, als er in Wien vorstellig wurde: «Item ich rait gen Wien von des richen Mœtilis [Möttelis] wegen … Ich rait und før jn 7 tagen hinab und rait jn dry wochen heruf.»29 Zusätzliche Reisen dürften daneben aufgrund dieser von Vogler gemeinsam mit seinem Bruder ausgeübten Aktivitäten im Leinwandhandel nötig geworden sein: «Item ich vieng mit Gallesen an, um ostern gemain tøch vail haben.»30 Für den Nachschub wird er wohl auf ähnliche Art und Weise unterwegs gewesen sein, wie er das von einem anderen seiner Brüder festgehalten hat: «Item min brøder Cønli und Mority Pútel førten 9 rowy linwat tøch gen Venedy […].»31 Konkrete Aussagen über die Vermögenssituation Voglers lassen sich am besten anhand der Steuerbücher im Gemeindearchiv Altstätten machen.32 Die stets hohen Abgaben, die Vogler zu leisten hatte, weisen ihn mindestens für den im Buch erfassten Zeitraum von 1497–1506 als den reichsten Mann Altstättens aus. Ein grosser Teil dieser Einkünfte muss aus verschiedenen Handelstätigkeiten stammen. Allein aus seiner Anstellung beim Kloster konnte der Reichtum jedenfalls sicher nicht herrühren. Denn der Bestallungstext von 1505, worin das Amt und die damit verbundenen Aufgaben beschrieben wurden, regelte sein Einkommen als Ammann des Klosters St. Gallen folgendermassen: «Darumb gitt jm min gnediger her die behusung sampt dem gartten zø Altstetten und sechzig guldin zø jaresold […].»33 Während die Rückerstattung der Spesen, wie das Beispiel der Botenlöhne gezeigt hat, durchaus üblich war, wurde eine Beteiligung an Zehnteinnahmen explizit ausgeschlossen.34 Welches Haus vom Kloster als Amtssitz zur Verfügung gestellt wurde, lässt sich nur noch schwer rekonstruieren. Auch Vogler selber hat sich nicht dazu geäussert. Möglicher­ weise bewohnte er von 1508 an die von Rudolf Mötteli erbaute «Prestegg».35 Zuvor könnte er sehr wohl im benachbarten «Frauenhof» gewohnt haben, der 1486 von Mötteli an das Kloster St. Gallen verkauft worden war.36 Im Jahre 1488 verlor Vogler seine erste Frau nach zwanzigjähriger Ehe. Zwei Jahre später heiratete er die 16-jährige Anna Wanner. Zum grossen Altersunterschied fügte er im Familienbuch gleich ein Gedicht ein, das sich darüber lustig machte: Zwen han jn ainem huse, katzen und múnse, ain alter man und ain jung wib, leben selten one kib [Streit].37

Familienbuch, S. 29. Vogler nahm vermutlich als Vertreter des Abtes an den Verhandlungen in Luzern teil, nachdem die Stadt St. Gallen vor der eidgenössischen Tagsatzung vom 4.12.1476 in Luzern Klage einreichte, «dass die im Thurtal auf ihren Spital und ihre Burger Steuern und Reisekosten legen, was wider das alte Herkommen sei» (EA II, S. 631). Daraufhin wurde am 29.1.1477 wiederum in Luzern beschlossen, dass Vertreter von Schwyz und Glarus dafür besorgt sein sollten, die St. Galler von den Steuern zu befreien (EA II, S. 645). 29 Familienbuch, S. 38. 30 Familienbuch, S. 40. 31 Familienbuch, S. 36. 32 Gemeindearchiv Altstätten, Steuerbuch 1497–1506. 33 StiASG, Bd. 98, f. 124r. 34 Robinson, Territorium, S. 221f. 35 Kuster/Eberle/Kern, Altstätten, S. 107. 36 Durrer, Rappenstein, S. 178f. 37 Familienbuch, S. 142. 28


14

I. Einleitung

Aus den beiden Ehen gingen insgesamt zwölf Kinder hervor, wobei Vogler im Buch offenherzig darüber berichtete, dass ihm in den Jahren dazwischen Elsa Studach 1490 noch eine uneheliche Tochter namens Anna gebar.38 Um seine soziale Stellung zu untermauern, hat er bereits 1509 für sich und seine beiden Ehefrauen eine Jahrzeit gestiftet, die immerhin vier Mal pro Jahr von vier Priestern begangen werden sollte.39 Damit begnügte er sich aber noch nicht. So stiftete er 1516 das Gut für den Bau eines Klosters im Nonnental, um endgültig das eigene Seelenheil und immer währendes Ansehen für seine Nachkommen zu sichern.40 Diese Art von «Selbstdarstellung» wurde häufig gerade von Ammännern betrieben, um einen «adelsähnlichen Lebensstil» zu imitieren, der sie von der übrigen Landbevölkerung abheben würde.41 Mit welchen Mitteln sich Vogler in seinen Wirkungsfeldern durchzusetzen pflegte, lässt ein Zwischenfall erahnen, der im Diarium des St. Galler Leinwandhändlers Johannes ­Rütiner (1501–1556)42 überliefert ­worden ist, basierend auf einem mündlichen Bericht von Hans Vogler dem Jüngeren: Ammann Vogler der Aeltere kam in das Haus, wo ein fahrender Schüler (so nämlich nannten sich gewisse Komödianten) lag, wie vom Geist verlassen. Er griff zu einer riesigen Rute und prügelte den Armen durch, [der schrie]: ‘Schone mich, schone – ich will es nachher nie mehr tun!’43 Es erstaunt wohl nicht, dass er auf energische Art und Weise ohne langes Hin und Her in der geschilderten Episode sehr geradlinig handelte, wenn auch aus heutiger Sicht etwas allzu gewalttätig. Der Respekt der Bevölkerung war ihm jedoch bei einer solchen Entschlossenheit auf längere Zeit hinaus sicher. Auch in finanziellen Angelegenheiten schien Vogler keinen Widerspruch zu dulden. So kam es, dass es die Altstätter erst im Augenblick seines Todes doch noch wagten, sich gegen seine Handhabung der Amtsgewalt aufzubäumen. 1523 beklagte sich sein ältester Sohn Hans im Familienbuch über die Geldforderungen: «[…] die wil er im tod bett lag, schicktend sy 7 man zø uns und im, erfordertten vil dings.» Die geforderte Summe belief sich auf 350 fl und wurde vor Gericht eingeklagt, was den schwer enttäuschten Sohn zu folgendem Kommentar verleitete: «Jch main, es læg am tag [offenkundig sein], das er ainer gmaind zøvil gøtz thon hett.»44 Zumindest fand das ausgefüllte Leben im hohen Alter von 75 Jahren ein friedliches Ende. Der Sohn hat den Zeitpunkt des Todes ganz detailliert festgehalten:

40 41

Familienbuch, S. 3. Familienbuch, S. 7. Familienbuch, S. 57. Niederstätter, Ammänner, S. 72; dabei handelt es sich hier laut Zotz um öffentlichkeitsorientierte Akte einer prospektiven Erinnerungskultur, während bei Familien- und Geschlechterbüchern die retrospektive Dimension im Vordergrund stand (Zotz, Stadtadel, S. 147–149). 42 Zu Rütiners Aufzeichnungen vgl. weiter hinten Kap. 6. 43 Rütiner, Diarium, Textband I 1, Nr. 610. 44 Familienbuch, S. 9. 38 39


2 Biographien

15

Item min vatter sælig starb uff frittag morgen um die dritten stund vor S(ant) Margreten tag [9.7.] jm jar 1518, Gott syg jm gnædig. Er ward by 75 jar alt. Also alle sine brüder ferschieden all senft, welchs ain sondrer segen Gottes ist, sy forchten aber all Gott ettwas.45

2.2 Zu Hans Vogler dem Jüngeren Zur Biographie des Sohnes fanden sich bereits viel zahlreichere zeitgenössische Erwähnungen als noch für den älteren Vogler, zumal sein Werdegang auch im Buch von Beginn weg vom Vater mitverfolgt wurde. Dieser notierte anlässlich der Geburt: Item Anna Wannerin gebar by mir ain son genant Hans uff Sant Urschlen tag [21.10.] jm (14)98 jar umb die núnden stund jm tag. Ward sin góty Hans zum B•l von Underwalden, was domauls vogt jm Rintal, und Barbel Gaiserin sin gatt.46 Er war der lang ersehnte Stammhalter, was durch die Wahl eines prestigeträchtigen Taufpaten, des regierenden eidgenössischen Vogtes, eindrücklich bekräftigt wurde. Die Ausbildung genoss Vogler in St. Gallen und in Appenzell, wie er sich selber etwas unklar im Familienbuch ausdrückte: Item ich kam gen Santt Gallen und kam jm 1513 jar wider her, was 2 jar da. Item jch kam gen Appenzell und kam jm 1513 jar wider her, was 1 1/2 jar da.47 Paul Staerkle schloss aus diesen Angaben, dass Vogler in St. Gallen die dortige Stadtschule besucht haben musste.48 Aber auch dieser Vorschlag bringt keinen befriedigenden Aufschluss über die verworrene Zählweise. Es muss wohl genügen festzustellen, dass er 1513 auf jeden Fall die auswärtige Ausbildung abgeschlossen hat und weitere Instruktionen beim eigenen Vater erhalten sollte. Der Sohn war denn auch bestens vorbereitet, als er nach dem Tod des Vaters 1518 seine Nachfolge antreten durfte – ein Jahr nach der Hochzeit mit der bereits zweifachen Mutter Appolonia Baumgartner.49 Im Alter von erst zwanzig Jahren wurde er in die klösterlichen Ämter eingesetzt. Das Ereignis war ihm gleich einen Eintrag in das Familienbuch wert: «Item jch ward darnach angestelltt zø aim ampttman und richtter an mentag nach unsser lieben frowen himelfartt tag [16.8.] anno (15)18.»50 Allerdings schien ihm die Aufgabe nicht zu behagen, denn nur zwei Jahre später nahm er eine Stelle in St. Gallen an, er wurde klösterlicher Weinschenk und Eichmeister, was er wiederum bereits nach einem Jahr genauso wenig fortsetzen wollte, wie er selber darlegte: «[…] und gabs winschencken amptt wider 47 48 49 50 45 46

Familienbuch, S. 238. Familienbuch, S. 5. Familienbuch, S. 43. Staerkle, Bildungsgeschichte, S. 32. Familienbuch, S. 7. Familienbuch, S. 8.


16

I. Einleitung

uff, was 1 jar daselbst, vil zø sagen gøtz fælt mir.»51 Auf diese Enttäuschung hin liess sich Vogler wieder in seiner Geburtsstadt nieder, trotz der anhaltenden Geldforderungen der Altstätter, die auf seines Vaters Tätigkeit als Amtmann zurückgingen. Nachdem er nicht wie zuvor in klösterlichen Diensten mit einer Amtswohnung rechnen konnte, erwarb er ein eigenes, nicht weniger repräsentatives Haus: «Item jch kofft Hanssen Studachs hus jm 1520 jar um 224 lb d mitt samptt torggel und stádel.»52 Dabei muss es sich um dasselbe Haus handeln, das er später im Familienbuch auf Seite 252 «Prestegg» nannte, zumal auch in den Steuerbüchern ab 1523 eine Abgabe auftaucht, die Vogler auf die «Prestegg» zu entrichten hatte.53 Bevor Vogler richtig sesshaft wurde, beteiligte er sich noch als Leutnant der Rheintaler an zwei Kriegszügen. 1521 kämpfte er für den französischen König im Hennegau und 1522 ebenfalls für Frankreich gegen den mailändischen Herzog in der Schlacht von Bicocca, die er deshalb aus eigener Anschauung im Familienbuch besonders detailliert schildern konnte.54 Zurück in Altstätten wurde ihm 1521 zunächst das Amt eines Stadtschreibers angeboten,55 worauf 1523 dasjenige eines Stadtammanns folgte.56 Als Stadtammann besass Vogler bereits die Macht über Altstätten, wobei es ihm gelang, in den Religionswirren diese noch weiter auf das gesamte Rheintal auszudehnen. Unter Voglers Führung nämlich wagten es die Rheintaler 1525, die Abgabeforderungen des Klosters St. Gallen zu verweigern. Er ritt zusammen mit Abgeordneten der Rheintaler Höfe vor Räte und Gemeinden der VIII regierenden Orte, um dort ihre gemäss Vogler 70 Artikel zur Einschränkung der äbtischen Herrschaftsrechte zu unterbreiten.57 Nach zähen Verhandlungen erreichten die Rheintaler immerhin, dass ihnen der Abt den kleinen Zehnten erliess. Um die Herrschaft des Klosters weiter zu schwächen, lehnten sich die Rheintaler immer stärker an Zürich an. Der entscheidende Schritt war dabei der Übertritt zur reformierten Lehre, wozu Vogler die vier Rheintaler Höfe Altstätten, Marbach, Balgach und Berneck am 15. August 1528 gebracht hatte, gemäss der Schilderung von Johannes Kessler (1502– 1574)58 in der «Sabbata» : Do ist herfur gestanden obgemelter ama Vogler und gesprochen: welche die syen, so mitt im ainen predicanten, der inen Gottes wort warhafftige verkund (wie an ettlichen ortten jetzund gescheche), haben welle, die selbigen sollen zø im ston. Do ist das mer zø im gestanden.59 Befreit aus dem Einflussbereich des Klosters St. Gallen, gaben sich die Rheintaler eine eigene Regierung mit Hans Vogler an deren Spitze.60 Mit Zürichs Zustimmung konnte er uneingeschränkt über das ganze Gebiet herrschen. Die Methoden, die er dabei anwandte, mussten 53 54 55 56 57 58 59 60 51 52

Familienbuch, S. 8. Familienbuch, S. 8. Gemeindearchiv Altstätten, Steuerbuch 1522–1530. Familienbuch, S. 8 und 61. Familienbuch, S. 60. Familienbuch, S. 9. Familienbuch, S. 70; dazu auch Häne, Familienbuch, S. 71f.; Frey, Rheintal, S. 43f. Zu Kesslers Aufzeichnungen vgl. weiter hinten Kap. 6. Kessler, Sabbata, S. 293; Häne, Familienbuch, S. 72. Häne, Familienbuch, S. 73.


2 Biographien

17

ziemlich radikal gewirkt haben. Theodor Frey gebrauchte sogar die Bezeichnung «Willkürherrschaft» für den schonungslosen Umgang mit nicht ganz genehmen Untertanen.61 Gleichzeitig genoss Vogler die volle Unterstützung von Huldrych Zwingli und blieb die ganze Zeit eng befreundet mit Joachim von Watt, genannt Vadian, dem St. Galler Refor­ mator.62 Mit diesen beiden, sowie auch mit Heinrich Bullinger, pflegte er ausgiebige Briefwechsel. Zürich war es zudem, das auf Voglers Wunsch63 für Verstärkung im theologischen Bereich besorgt war. Die Stadt entsandte im August 1528 den deutschen Prädikanten Johann Valentin Furtmüller in das Rheintal, der an der Seite Voglers die neue Lehre durchsetzen sollte.64 Nachdem er sich aber mit Vogler überworfen hatte, folgte ihm 1531 Andreas Bodenstein, genannt Karlstadt.65 Aber auch diese Zusammenarbeit führte zu Streit, wie Furtmüller mit Genugtuung feststellen konnte: «Aber ich erlebt und sach, das der Vogler und Carolstadt so uneins ward, das sy gar von ainander tailend, zoch Carolstadt in ain arm hüsli uss des Voglers palast, bis das er gar erbermklich vom stettli Altstetten hinweg fur wie ain armer bettler.»66 Das Schicksal des reformierten Rheintals blieb stets mit demjenigen Zürichs eng verknüpft. Nach der Gefangennahme des altgläubigen eidgenössischen Landvogts Sebastian Kretz aus Unterwalden67 konnte Vogler nicht wie erhofft die alleinige Herrschaft übernehmen, sondern musste sich mit dem von Zürich am 9. April 1531 eingesetzten Landvogteiverweser Ulrich Stoll arrangieren. Dieser besass als Schwager von Huldrych Zwingli den vollen Rückhalt Zürichs und war bereits gut vertraut mit den Verhältnissen im Rheintal.68 Da erstaunt es wenig, dass sich Vogler bei einer solchen Autorität unbeliebt machte, indem er hinter Stolls Rücken weiterhin eigenmächtig Leute gefangen nehmen liess.69 Doch erst die Niederlage Zürichs im Zweiten Kappelerkrieg und der Tod von Zwingli am 11. Oktober 1531 bedeutete für Vogler einen gefährlichen Umschwung. Die katholischen Orte nahmen das Rheintal mit aller Macht wieder in ihren Besitz, worauf Vogler seines Lebens nicht mehr sicher war. Er floh von Altstätten im Dezember 1531.70 In der Folge richteten die Rheintaler Wiedergutmachungsklagen an den Flüchtigen, worauf Vogler je 100 Gulden Entschädigung an die VIII Orte und Altstätten entrichtete. Ausgenommen waren allerdings die Ansprüche der Oberrieter, die sich auf den bewaffneten Zug gegen ihr Dorf bezogen, der stattgefunden hatte, da sie als einzige nicht zum neuen Glauben wechselten. Der Zug wurde angeführt von Jakob Frei, dem schirmörtischen Hauptmann, Frey, Rheintal, S. 136. Frey, Rheintal, S. 100. 63 Vogler war einer der vier Männer aus der Kirchhöre Altstätten, die in Zürich vorsprachen und um einen reformierten Prediger baten (ZBZ, Ms A 66, S. 251). 64 Frey, Rheintal, S. 55f. 65 Frey, Rheintal, S. 172. 66 Barge, Bodenstein, Bd. 2, S. 591–593, zit. in: Frey, Rheintal, S. 173. 67 Zu den Vorkommnissen rund um die Verhaftung vgl. Frey, Rheintal, S. 157–164; Vogler hat mehrere Aktenstücke zu diesem Vorfall zusammengestellt im Familienbuch S. 375–383. 68 Frey, Rheintal, S. 166. 69 Vgl. Familienbuch, S. 286. 70 Frey, Rheintal, S. 184. 61 62


18

I. Einleitung

der gemäss Vogler hinter seinem Rücken gehandelt habe.71 Auch die Zerstörung der Bilder und Altäre sei auf Befehl der Zürcher Delegation geschehen und Vogler habe nur widerwillig mitgeholfen.72 Während diese und andere Fragen an mehreren Tagsatzungen in Baden erörtert wurden,73 blieb Voglers Familie bis auf weiteres aus dem Rheintal verbannt und die Güter beschlagnahmt.74 In zähen Verhandlungen wurde wenigstens das Frauengut von Appolonia Baumgartner herausgetrennt. Die entsprechenden Akten hat Vogler alle gesammelt und im Familienbuch aufgeführt, so auch eine umfassende Auflistung von Appolonias Vermögenswerten.75 Wie Vogler seine Handlungsweise während der Reformation im Rheintal wahrgenommen hat, hat er sehr detailliert in der Autobiographie unter dem Titel «Hanssen Voglers chrütz und züchttigung» festgehalten. Mit diesen Aufzeichnungen hat er jedoch erst 1536 begonnen. Da in der fortlaufenden Chronik von Anfang an alle Ereignisse aus dieser Zeit ausgespart blieben, sind leider keine spontanen und unverblümten Äusserungen Voglers zu seinem Verhalten überliefert. Über seinen weiteren Verbleib ist zunächst noch aus der Autobiographie, von 1535 an aber auch wieder aus den aktuellen chronikalischen Notizen Folgendes zu erfahren: Nach der Flucht aus Altstätten verbrachte er drei Wochen bei Schwester Wibert und Schwager Ulrich Ammann in Hundwil76 und fand 1532 für zwei Wochen Obdach bei der Schwester von Vadian und deren Mann Othmar Blum in St. Gallen, nachdem er es als zu riskant eingeschätzt hatte, bei Vadian selber zu wohnen.77 Am 13. Februar 1532 floh er weiter nach Lindau,78 wo er vom reformierten Prediger Thomas Gassner aufgenommen wurde.79 Daraufhin nahm Vogler nochmals Wohnsitz in St. Gallen. Als die Stadt ihm aber nach dreijährigem Aufenthalt als Hintersässe keinen bleibenden Schutz gewähren konnte, nahm er am 29. April 1535 das von Zürich geschenkte Bürgerrecht an80 und zog am 9. Juni 1536 dorthin.81 Die Stadt konnte ihm zwar keine Arbeit verschaffen, dafür vermittelte sie Vogler auf Wunsch des Grafen Georg von Württemberg als Stadtschaffner zur Verwaltung der Finanzen ins süddeutsche Reichenweier, wo er von 1537–1541 blieb.82 1541 kaufte er Schloss und Herrschaft Uster, die er bis 1562 innehatte.83 Dort musste er auch seine erste Frau Appolonia begraben, die 1548 nach dreissigjähriger Ehe starb. Erst 1554 heiratete er ein zweites Mal, nämlich Barbara Jakob, Tochter des Tuchhändlers Jost Jakob aus Appenzell und in erster

HBBW III, S. 202; Kessler, Sabbata, S. 357. Familienbuch, S. 310. 73 1536 wurde die Klage der Oberrieter schliesslich abgewiesen mit der Begründung, es seien schon genug Kos­ ten daraus entstanden (vgl. EA IV 1c, S. 739). 74 Frey, Rheintal, S. 189f. 75 Familienbuch, S. 354. 76 Familienbuch, S. 249. 77 Familienbuch, S. 255. 78 Vadian, Diarium, S. 323, Nr. 404. 79 Zu Thomas Gassner und dessen Kontakt zu Vogler vgl. Burmeister, Gassner, S. 30f. 80 Familienbuch, S. 11; dort ist auch wortwörtlich übereinstimmend der Eintrag überliefert, wie er im Bürgerbuch auf f. 411v steht, das sich heute im Stadtarchiv Zürich unter der Signatur III.A.I. befindet. 81 Familienbuch, S. 278. 82 Familienbuch, S. 12; der Brief des Grafen an Zürich vgl. StAZH, A 195.1, Nr. 230. 83 Familienbuch, S. 74; über Voglers Jahre in Uster vgl. Kläui, Uster, S. 74–76. 71 72


2 Biographien

19

Ehe verheiratet mit dem Sohn des Landammanns Heinrich Baumann.84 Nach dem Verkauf von Uster erhielt er eine weitere Stelle im Ausland, diesmal im elsässischen Rappoltsweiler. Dem Herrn von Rappoltstein sollte er für sieben Jahre als Stadtschaffner dienen. Da er sich dort aber nicht wohl fühlte, liess er sich als Amtmann nach Zellenberg versetzen. Schliesslich erkrankte er und starb 1567 in Zürich, wobei er als letztes Ereignis in seinem Familienbuch den Brand von Altstätten kommentierte: «Jttem Altstetten, das stättli im Rintal, verbran gantz und gar ongfar mittem julius anno 1567, Gott geb rechtj erkantnus diser straff, rechtj pessrung.»85 Der Grund für die Strafe war in Voglers Augen vermutlich das Verhalten der Stadt ihm gegenüber nach seiner Flucht 1531. Dazu gehörte auch, dass er bis 1550 um die Erlaubnis kämpfen musste, wenigstens wieder besuchsweise in die Heimat zurück zu kehren.86

2.3 Vertreter der dritten Generation Als Haupterbe von Voglers Hinterlassenschaft darf wohl Hans Rudolf, der 1555 geborene älteste Sohn aus der Ehe mit Barbara Jakob, bezeichnet werden, der an einzelnen Stellen im Familienbuch als dritter Autor in Erscheinung getreten ist.87 Leider ist von ihm nur bekannt, dass er ebenfalls in Zürich gelebt hat, denn seine Aufzeichnungen blieben auf einen einzigen grösseren Eintrag zum Jahr 1580 beschränkt, woraus wir immerhin soviel erfahren, dass er zu diesem Zeitpunkt mit einer Frau namens Candia verheiratet war.88 Den genealogischen Verzeichnissen von Johann Jakob Hirschgartner zufolge war Hans Rudolf als Tuchscherer tätig und verliess 1594 nach 15-jähriger Ehe seine Frau und vier kleine Kinder, da er aufgrund hoher Schulden aus Zürich weg musste.89 Danach wurde das Familienbuch endgültig nicht mehr weiter geführt. Was die übrigen Nachkommen betrifft, so ist aus dem letzten wenige Monate vor seinem Tod aufgesetzten Testament von Vogler zu erfahren, dass damals noch vier Kinder aus der zweiten Ehe am Leben waren, wovon der Ende 1566 geborene jüngste Sohn Egenolf Bernhart im Familienbuch gar nicht mehr erwähnt ist. Drei ältere stammten aus der Verbindung mit Appolonia Baumgartner, die daneben zwei Stiefkinder mit in die Ehe hineingebracht hatte.90 Zum Werdegang des ältesten Sohnes Hans (1524–1574/75), von dem im Familienbuch eine Predigtnachschrift erhalten ist,91 hat Rainer Henrich in Erfahrung gebracht, dass er dank wiederholter Vermittlungsbemühungen seines Vaters in Basel unter der Obhut des Gräzisten und Theologen Simon Grynäus, im Elsass beim Stadtschreiber von Reichenweier Oswald Fürstenlob sowie in Augsburg beim dortigen Stadtschreiber Georg Frölich eine 86 87 84 85

90 91 88 89

Familienbuch, S. 78. Familienbuch, S. 472f. Familienbuch, S. 436f.; dazu auch Verhandlungen vor der Tagsatzung in EA IV 1e, S. 38 und S. 160f. Die Familienbücher wurden als fester Bestandteil des Familienbesitzes betrachtet und in diesem Sinne weiter vererbt (vgl. von Greyerz/Brändle, Selbstzeugnisse, S. 60); in seinem letzten Testament vom 24. Februar 1567 bestimmte Vogler zudem Hans Rudolf als Erben seines Hauses «Zur Katz» in Zürich, während er das Geld gleichmässig an alle unmündigen Kinder verteilte (StAZH, B VI 316, f. 109v–110v). Familienbuch, S. 473. Hirschgartner, Stemmatologia, Bd. 9. StAZH, B VI 316, f. 109v–110v. Familienbuch, S. 456–471.


20

I. Einleitung

hervorragende Ausbildung genoss und später als Maler und Münzpräger weit herum kam.92 Wegen seines unsteten Charakters93 und ständiger Schulden aufgrund eines aufwändigen Lebensstils94 wurde das Verhältnis zum Vater mehrmals auf die Probe gestellt. Dass er 1546 ohne den Vater zu fragen eine Nichte des Augsburger Stadtarztes Achilles Pirmin Gasser namens Maria Grafnerin heiratete,95 dürfte diesen schliesslich derart geärgert haben, dass das Ereignis nicht einmal Eingang in das Familienbuch fand. Doch gerade dieses ungestüme Vorgehen lässt den jüngsten Hans als weiteren Vertreter einer Familie mit immer wieder starken und unbeirrbaren Charakteren erscheinen, was sich beim älteren Vogler in der Anlage des Familienbuches geäussert hat und beim jüngeren in der Handlungsweise während der Reformation im Rheintal.

3 Einband, Schrift und Sprache Die als «Hans Voglers des Ältern und des Jüngern Familienbuch»96 bezeichnete Handschrift wird heute unter der Signatur Ms S 318 in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich aufbewahrt. Der Originaleinband ist nach wie vor in bestem Zustand. Der Eintrag im Katalog der mittelalterlichen Handschriften lautet dazu: «Starke Holzdeckel mit gepresstem Leder überzogen, 8 Kupferbuckel und Spur von zwei Metallschliessen. Vier Lederriemen zum Schliessen.» Mittlerweile sind die vier Lederriemen nicht mehr vorhanden, nur die dafür angebrachten Löcher sind übrig geblieben. Am Buchrücken sind dagegen die vier Doppelbünde gut sichtbar, durch welche der Einband und der Buchblock unter dem Leder miteinander verbunden sind und auch die einzelnen Lagen zusammengehalten werden. Auf dem Leder sind mehrere schmückende Stempelprägungen im Stil der gotischen Blinddruckeinbände zu erkennen.97 Das in der Mitte durch diagonal gezogene Streicheisenlinien zerlegte Rechteck wurde gerade in Augsburg häufig verwendet.98 Die Einzelstempel mit Hirschen im Kreis, zweifachen Blumen im Rechteck und Wappen mit doppelköpfigen Adlern können dagegen nicht eindeutig einer Werkstatt zugeordnet werden,99 sind aber zeitlich vor allem im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts anzutreffen. Die Seiten des Buches sind aus festem Papier. Dem nur wenig variierenden Wasserzeichen nach zu schliessen stammen sie alle aus derselben Papiermühle, wobei dieser Ochsenkopf mit Blume auf einer Stange mehrheitlich in Büchern aus Zürich, Zug, Basel und dem süddeutschen Raum vorgefunden wurde, die um die Jahre 1478–1481 entstanden sind.100 Ein Vgl. Henrich, Luftikus. Grynäus beschrieb ihn am 31. März 1541 in einem Brief an Heinrich Bullinger als «unruhig wie ein Schilfrohr» (StAZH, E II 343, 208, zit. in Henrich, Luftikus, S. 74).   94 Eine Forderung jüdischer Geldgeber musste er noch 1562 in Zürich vor dem Rat verhandeln (StAZH, B V 13, f. 182r–v, zit. in Henrich, Luftikus, S. 76).   95 Henrich, Luftikus, S. 78.   96 Mohlberg, Katalog, S. 87.   97 Helwig, Einführung, S. 82.   98 Helwig, Einführung, S. 85.   99 Die Hirschen im Kreis kommen bei Kyriss beispielsweise nur zwei Mal vor (Tafeln 111 und 331), beide Male ohne weitere übereinstimmende Stempelformen. 100 Piccard, Findbuch II, 1. Teil, S. 195.   92   93


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.