RVK Information Sommer 2022

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Informationen des RVK

Ressourcen TREFFPUNKT KOMPAKT ZUM BAGKREISSCHREIBEN 7.9 OUTSOURCING In der neusten Ausgabe in der Reihe treffPUNKT KOMPAKT haben wir uns Anfang Mai 2022 mit dem BAG-Kreisschreiben 7.9 Outsourcing auseinandergesetzt, welches per 1. Juni 2022 in Kraft trat. Daraus wurden die neusten Erkenntnisse erläutert. Kooperation

Unübertragbare Aufgaben

Die Veranstaltung wurde wiederum in Kooperation mit BDO AG durchgeführt, einer führenden Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft der Schweiz. Der RVK ist Träger und Organisator dieser Wissensplattform und bringt praxisorientiertes Know-how mit ein. Die Fachexperten der BDO beteiligen sich wesentlich an den Fachbeiträgen.

Als nicht übertragbare Aufgaben werden die Oberaufsicht zur Einhaltung der Bestimmungen zu Datenschutz und Risikomanagement, der Austausch mit Aufsichtsbehörden sowie die Rechtsbeziehung zu den Versicherten genannt. Ebenfalls nicht übertragbar sind die Aufgaben des Verwaltungsrates gemäss Artikel 716a Absatz 1 OR sowie die Unternehmensführung nach Artikel 20 ff. KVG.

BAG-Kreisschreiben 7.9 Outsourcing Das Kreisschreiben ist zum aktuellen Zeitpunkt in der abschliessenden Überprüfung, und ein letzter Abgleich mit den Interessensgemeinschaften findet noch statt.

Grundsätze Die überarbeitete Version des BAG-Kreisschreibens 7.9 regelt die geltenden Grundsätze für die Aufgabenübertragung auf andere Unternehmen der Versicherergruppe sowie Dritte. Es fand zudem ein Angleich an die Formulierungen aus dem FINMA-Rundschreiben 2018/3 statt.

Auslagerung

Geschäftsplanänderung Sind Geschäftsplanänderungen betreffend wesentlicher Aufgaben des Outsourcings vorgesehen, so ist der entsprechende Vertrag mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Unterlagen Konnten Sie an den Webinaren nicht teilnehmen? Kein Problem, die Unterlagen sowie die finale Fassung des Kreisschreibens und ein Vergleichsbericht gegenüber der am Webinar behandelten Fassung stehen Ihnen auch weiterhin zur Verfügung: einfach den nachfolgenden QR-Code scannen.

Für kleinere und mittlere Krankenversicherer ist es wichtig, auf Experten wie beispielsweise den verantwortlichen Aktuar, den Rechtsdienst oder die interne Revision zurückgreifen zu können. Diese Tätigkeiten sind daher oftmals ausgelagert und man kann sich dadurch auf das Kerngeschäft konzentrieren.

Wesentliche Aufgaben Die vorher aufgezählten Funktionen gehören per Definition zu den wesentlichen Aufgaben. Die entsprechenden Verträge sind zur Prüfung einzureichen.

Bei weiteren Detailfragen zur Thematik und zum treffPUNKT KOMPAKT helfen wir Ihnen gerne weiter. Michael Achermann, Finanzcontroller 041 417 05 71, m.achermann@rvk.ch

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