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Umstrittene Reform: Denkmalschutz

Bei Protestaktionen, wie jener in der hauptstädtischen rue de l'Aciérie am 3. September, lassen die Denkmalschützer ihrem Unmut freien Lauf.

Zankapfel Denkmalschutz

Das nationale Denkmalschutzgesetz soll reformiert werden, ein Entwurf ist bereits seit vergangenem Jahr auf dem Instanzenweg. Die Gemüter sind erhitzt, sei es bei Kritikern, aber auch bei Verteidigern des „Paradigmenwechsels”. Ein Überblick.

1457. Das ist die Zahl der Gebäude in Luxemburg, die als nationale Baudenkmäler oder als Bestandteil des „inventaire supplémentaire” aufgelistet sind. Die Freude war – zumindest bei einigen – groß, als bekannt wurde, dass das Denkmalschutzgesetz von 1983 reformiert werden soll, immerhin zogen sich die Debatten über mehrere Legislaturperioden. Seit etwas mehr als einem Jahr ist der Gesetzentwurf Nr. 7473 nun auf dem Instanzenweg – und sorgt bei dem einen oder anderen dennoch für Unmut.

In der Facebook-Gruppe „Luxembourg under destruction – Mir wëllen hale, wat mir hunn” etwa häufen sich Fotos alter Gebäude aus ganz Luxemburg, die dem Erdboden gleichgemacht werden – oder ein Abriss geplant ist. 1945 Mitglieder (Stand 28.9.2020) zählt die Gruppe mittlerweile, in den Kommentarfeldern häufen sich Ausdrücke von Empörung und Wut. Ob Nebengebäude des Heisdorfer Schlosses, die Villa Marx in Stadt Luxemburg oder das Geburtshaus von Joseph Hackin in Boewange/Attert: die Liste historischer Gebäude, die dem Bagger zum Opfer fallen, wird immer länger.

Eine Petition, es handelt sich um Nummer 1638, soll das ändern. Der Titel: „Dringender Aufruf zum Schutz des historischen Bauerbes Luxemburgs”, unterzeichnet von Sandra Latanik, Karin Waringo, Eryn Zander, Tania Wenzel und Peter Kleijnenburg. Eingereicht am 26. Juni, stand am 6. August fest: Mit 5.327 Unterschriften hat die Petition die nötigen Stimmen erreicht, um im Parlament diskutiert zu werden.

Villa Marx: Der Eigentümer der Villa Marx klagte gegen den Schutzstatus des Gebäudes – nun soll es abgerissen und durch einen modernen Wohnblock ersetzt werden.

Sandra Latanik, Tania Wenzel und Karin Waringo.

Eine der Forderungen der Petition: Alle Gebäude, die vor 1955 errichtet wurden, unter Denkmalschutz zu stellen.

Eine der Forderungen: Alle Gebäude, die vor 1955 erbaut wurden unter Denkmalschutz zu stellen.

1.457 Gebäude sind derzeit vor einem Abriss geschützt, wie auf der Webseite des „Service des sites et monuments nationaux” (SSMN) zu lesen ist. Das sei viel zu wenig, zumindest im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, heißt es diesbezüglich im Petitions-Text, gefolgt von Zahlen: Nur 0,7 Prozent sind hierzulande geschützt, in anderen Ländern, etwa Deutschland, sind es drei Prozent, in den Niederlanden zählt allein Amsterdam 9.000 national und kommunal geschützte Gebäude.

In Luxemburg, so die Petitionäre, seien zwar viele der Gebäude im Rahmen des jeweiligen kommunalen Entwicklungsplans (PAG) geschützt, dies erweise sich jedoch immer dann als unzureichend, wenn Eigentümer gegen die Verweigerung einer Abrissgenehmigung klagten. Denn obwohl das Kulturministerium in diesen Entscheidungen das letzte Wort hat, landen Streitfälle zwischen Gebäudeeigentümern und Staat öfter Mal vor dem Gericht – nicht selten zugunsten des jeweiligen Eigentümers. So wie etwa im Fall der Villa Marx in Stadt Luxemburg, welche erst vor ein paar Jahren unter nationalen Schutz gestellt wurde, nur um nach gerichtlichem Einspruch des Eigentümers doch für den Abriss freigegeben zu werden. Die Konsequenzen, die das konstante Schwingen der Abrissbirne mit sich bringe, seien, so die Autoren der Petition, weitreichende. „Die jüngeren Generationen wissen später doch gar nicht mehr, dass Luxemburg eine Agrar -und Industriekultur war”, so Sandra Latanik.

Der Gesetzesentwurf, der derzeit in der Chamber diskutiert wird, kritisieren sie auch dahingehend, dass diese wesentlichen Bestimmungen unberührt lassen. So gilt etwa auch weiterhin, dass die Experten des Denkmalschutzamtes nur Vorschläge unterbreiten können. Ob diese angenommen werden, sei ein politischer Prozess, an dem zu viele Instanzen beteiligt seien – mit den jeweils eigenen Interessen.

Heisdorf: Ein Nebengebäude des Heisdorfer Schlosses wird abgerissen – dabei stand es bis 2018 im Rahmen des Allgemeinen Bebauungsplans unter Schutz. Die Gemeinde hatte diesen Schutz, aus Sicherheitsgründen, wieder aufgehoben.

Karin Waringo wird deutlicher: “Wo das hinführt, konnte man am Beispiel Pferdestall in Heisdorf sehen, wo die Familienministerin das Projekt eines Abrisses und Neubaus unterstützte, ohne sich um den historischen Wert des Gebäudes zu kümmern, das zuvor über den PAG geschützt war.”

Jochen Zenthöfer, ehemaliger Vizepräsident der „Sauvegarde du Patrimoine asbl“, war an der Ausarbeitung des neuen Gesetzes beteiligt. Er unterstreicht, wie wichtig Denkmalschutz ist: „Alte Gemäuer sagen uns sehr viel über das Luxemburg von früher. Wir können sehen, wie die Generationen vor uns gelebt und gearbeitet haben. Viele Gebäude wurden von einfachen Menschen mit eigenen Händen errichtet, nachdem sie jahrzehntelang dafür gespart haben. Wir zerstören diese Erinnerungen in wenigen Stunden mit dem Abrissbagger.“

Der Jurist gibt den Petitionären bezüglich Transparenz und den Prozeduren Recht – und führt ebenfalls Heisdorf als Beispiel an: „Beim

Pferdestall in Heisdorf war die Schutzprozedur nicht abgeschlossen worden, da der frühere Staatssekretär dies nicht vorangetrieben hatte und es nun aufgrund der fortgeschrittenen Planung keine Zustimmung mehr gab im Regierungsrat. Das ist in der Tat sehr bedauerlich und soll nicht mehr vorkommen. Mehr Sensibilisierung ist auch bei Politikern nötig.“

Wohnungsmangel als Rechtfertigung für die Abrisswut anführen, wie dies etwa der Gemeindeverband SYVICOL in seinem Gutachten zum Gesetzesentwurf macht, lassen weder Jochen Zenthöfer, noch die Petitionäre gelten: „Denkmalschutz hat nichts mit Wohnungsmangel zu tun. Es gibt viele Beispiele, in denen neuer Wohnraum in Denkmälern verwirklicht wurde. Das Problem des Wohnungsmangels ist der Leerstand. Bei mir in Beggen, wo ich seit über zehn Jahren wohne, stehen etliche Gebäude diese ganze Zeit leer. Damit wird Wohnraum der Allgemeinheit enteignet. Die Eigentümer wollen nur Wertsteigerungen. Genau das führt zu Wohnungsmangel, nicht aber die wenigen Gebäude, die denkmalgeschützt werden und meist eh bewohnt sind“, so Zenthöfer.

Was Karin Waringo bestätigt: „In vielen, wenn nicht sogar in den meisten Fällen, werden Gebäude zerstört,

Mit dem neuen Gesetz retten wir vielleicht das, was noch da ist. Unterm Strich ist aber zu vieles bereits verloren.

Jochen Zenthöfer

die durchaus noch bewohnt werden könnten. Einige dieser Gebäude sind nicht einmal fünfzig Jahre alt und entsprechen damit durchaus noch heutigen Wohnvorstellungen. Meistens stehen diese Gebäude vor ihrem Abriss, Monate oder sogar Jahre lang leer. Dies bedeutet, dass bestehender Wohnraum dem Markt vorenthalten wird.“

Das SYVICOL sieht das ein bisschen anders, der Verband weist in seinem Avis auf mehrere Aspekte hin, die den Interessen der insgesamt 102 Gemeinden im Weg stehen könnten. „Das Kulturerbe geht uns in der Tat alle an. Und meine Befürchtungen, dass das neue Denkmalschutzgesetz Probleme bei der Wohnraumschaffung machen bzw. Verzögerungen bei Bauarbeiten nach sich ziehen könnte, haben nach wie vor Bestand“, so SYVICOL-Präsident Emile Eicher. Und weiter: „Wir haben in dem Gutachten aber nicht nur Kritik geäußert, sondern auch Lösungsansätze geliefert“. Unter anderem haben sie die Erschaffung eines Fonds vorgeschlagen, der Gebäude davor schützen könne, nutzlos zu werden.

Denkmalschutz in Luxemburg

1457 Gebäude stehen derzeit unter Denkmalschutz, 550 von ihnen sind als nationales Denkmal geschützt, 907 weitere sind als „inventaire supplémentaire” klassiert (Stand August 2020), davon sind drei Viertel erst in den vergangenen zehn Jahren klassiert worden. 320 Dossiers werden derzeit auf eine Klassierung überprüft. Der aktuelle Gesetzestext zur Unterschutzstellung von historischer Bausubstanz stammt von 1983. Geschützt werden nicht nur Gebäude, auch Plätze oder Objekte, die einmalig sind aufgrund ihrer Art oder der Epoche, in der sie entstanden sind, können unter Schutz gestellt werden. Ob ein Bauwerk schützenswert ist, entscheiden folgende Kriterien: Authentizität, Architektur-, Kunst-, oder Ingenieurgeschichte, Seltenheitswert, Gattung, Charakteristisch für die Entstehungszeit, Technik-, Industrie- und Handwerksgeschichte, Erinnerungsort, Sozialgeschichte, Militärgeschichte, Architekten- oder Ingenieurswerk, Orts- oder Landschaftstypisch, Ortsund Heimatgeschichte, Siedlungsgeschichte, Bautypus, Entwicklungsgeschichte.

Auch zur, im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen, Erstellung eines Denkmalschutzinventars, welche mehr Rechtssicherheit und Transparenz ermöglichen soll, gehen die Meinungen der Skeptiker auseinander. Das SYVICOL heißt den Ansatz zwar willkommen, stellt sich allerdings die Frage, ob zehn Jahre ausreichen, um das Inventar anzufertigen. Die Verfasser der Petition begrüßen die Erstellung eines solchen Inventars ebenfalls, und hegen ebenfalls – wenngleich auf gegensätzliche Art zum SYVICOL – Zweifel am Faktor Zeit. Sie befürchten, dass der größte Teil der historischen Gebäude bis zur Fertigstellung abgerissen sein wird, ist doch in den zehn Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes noch das Gesetz von 1983 weiterhin aktiv. Was nichts anderes bedeute, als dass die Kulturministerin in dieser Zeit nur einzelne Gebäude per „inventaire supplémentaire” schützen und klassieren lassen kann.

Wohnungsmangel als Rechtfertigung für die Abrisswut anführen, lassen weder Jochen Zenthöfer, noch die Petitionäre gelten.

Dieses Argument will Jochen Zenthöfer nicht gelten lassen. „Sobald das Inventar einer Gemeinde fertig ist, besteht ja hier Rechtssicherheit, es dauert also nicht überall noch zehn Jahre. Trotzdem muss das Inventar besser personell ausgestattet werden.” Auch der Forderung der Petitionäre, alle Gebäude vor 1955 zu schützen, steht Jochen Zenthöfer skeptisch gegenüber: „Jede Petition zum Denkmalschutz ist natürlich erstmal gut. Aber diese Petition scheitert schon daran, dass wir das Baujahr der allermeisten Gebäude nicht kennen. Würde diese Forderung so Gesetz, würde das Verwaltungsgericht die Unterschutzstellungen wieder kippen.

Der Verschlag macht also keinen Sinn. Er klingt gut, würde in der Praxis aber mehr schaden als nützen.” Der Jurist bleibt, wenngleich zaghaft, optimistisch: „Das Gesetz wird noch in diesem Jahr beschlossen und dann Inkrafttreten. Mit dem neuen Gesetz retten wir vielleicht das, was noch da ist. Unterm Strich ist aber zu vieles schon verloren.”

Der SYVICOL indes überprüft derzeit das diesbezügliche Gutachten des Staatsrats, der Verband erhofft sich, dass dem Gutachten und den Kritikpunkt des Gemeindeverbands Rechnung getragen wird und es zu Änderungen zugunsten der Gemeinden kommt. Einer der Wünsche ist es etwa, mindestens einen Vertreter in der zukünftigen „Commission pour le patrimoine culturel” zu stellen, damit die Interessen der 102 Gemeinden auf dieser Ebene vertreten werden können.

Wann die Anhörung der Petitionäre stattfinden wird, ist derzeit noch unklar, dennoch herrscht Optimismus bei ihnen vor. Sie hoffen, dass sie noch etwas bewirken können, bevor es zu spät ist. Dazu brauche es aber mehr als nur ein neues Gesetz. Mehr Bewusstsein für diese Problematik spiele ebenfalls eine Rolle, da sind sich die Petitionäre einig. Neu bedeute nämlich nicht zwingend auch besser.

Text: Cheryl Cadamuro Fotos: Philippe Reuter, Sandra Latanik, Karin

Waringo, Peter Kleijnenburg, Luxembourg under destruction, Sophie Margue/SYVICOL

Syvicol-Präsident Emile Eicher befürchtet, dass das neue Denkmalschutzgesetz die Wohnraumbeschaffung erschweren wird.

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