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BZO-Revision teilweise nicht genehmigt
from dorfblitz Juli 2023
by dorfblitz
Das Gespräch mit dem Kanton suchen
von Susanne Gutknecht
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Die kantonale Baudirektion versetzt der durch den Souverän im Juni 2022 festgesetzten Bau- und Zonenordnung einen Dämpfer: Einige Änderungen in der revidierten BZO wurden zurückgewiesen.
In der Genehmigungsverfügung der kantonalen Baudirektion weisen sie einige wichtige Änderungen der BZO-Revision ab, darunter die Ein- und Umzonungen in eine Zentrumszone der Gebiete südöstlich des Dorfplatzes und nördlich des Bahnhofs mit dem Bahnhofvorbereich bis zum Auenbach und dem Gebiet «Im Baumgarten». Begründet wird der Entscheid, dass der Anteil der Gewerbeflächen nicht gemäss der kantonalen Praxis auf mindestens 20 Prozent festgesetzt wurde. Der Gemeinderat Bassersdorf «ist erstaunt», wie er in einer Stellungnahme schreibt,
«da die von der Planungskommission und dem Gemeinderat gewählte Regelung die Bereitstellung von ausreichend Gewerbeflächen in den Erdgeschossen zur Belebung der Quartiere vorsah.» Dies könnte nun auch die Neuanordnung der Anlagen beim Bahnhof im Projekt «Mehrspur Zürich-Winterthur» betreffen. Zurzeit läuft für das Gebiet Bahnhof Nord ein Studienauftrag der Gemeinde und der SBB, um die zukünftige Entwicklung zu beleuchten.
Kein Rekurs – aber Teilrevision
Der Gemeinderat hat gegen diese teilweise Nichtgenehmigung nicht rekurriert, wie sie schreiben. Gemeindepräsident Christian Pfaller erklärt: «Wir haben zurzeit einige Bauvorhaben, welche umgesetzt werden wollen, bei denen jedoch abgewartet wird, bis die BZO-Revision rechtskräftig ist. Daher wollen wir jetzt rasch Rechtssicherheit schaffen.» Natürlich schränke diese Nichtge- nehmigung der neuen Zentrumszonen die gemäss kommunalem Richtplan gewünschte Entwicklung von Bassersdorf ein. «Die BZO-Gesamtrevision ist ein langer Prozess, für den wir mit der Entwicklungsstrategie Bassersdorf 2030 einen Grundstein legten und den wir seitdem kontinuierlich weiterverfolgt haben. Es geht um eine möglichst grosse Offenheit für zukünftige Generationen –diesem Gedanken tragen wir Sorge.»
Kantonale Praxisanwendung
Dass die Baudirektion nun in solch wichtigen Bestimmungen wie der Zentrumszone das herrschende Recht anders auslegen und sich auf eine kantonale Praxisanwendung stützen, stösst Pfaller sauer auf. «Wir haben rund 12 Prozent Gewerbeflächen ausgewiesen, jedoch keine 20 Prozent, wie vom Kanton als Praxis angewendet wird und nirgends rechtlich verbrieft ist. Damit wollten wir einen massvollen Mix von Gewerbeflächen zu Wohnflächen in den neuen Zentrumszonen erreichen und insbesondere für die Belebung der Erdgeschosslagen sorgen.» Es sei niemandem gedient, leerstehende Gewerbeflächen zu haben. Dass der Kanton damit die Gemeindeautonomie beschneide, störe ihn zusätzlich. «Hier geht es um einen Entscheid des Bassersdorfer Souveräns, welcher missachtet wird.»
Studienauftrag läuft
Der Gemeinderat erwägt nun, die Ein- und Umzonung in einer zeitnahen Teilrevision der BZO zu prüfen. Pfaller dazu: «Wir müssen dem Kanton detaillierter aufzeigen, warum wir die Zentrumszonen so gesetzt haben und warum wir 12 Prozent Gewerbeflächen als richtig erachten. Wir sind auf gutem Weg mit dem Studienauftrag und können aufzeigen, welche Entwicklung möglich ist –jetzt halt mit einem Umweg über eine
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