Kammerreport Nr. 2 vom 26.08.2022

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www.rak-stuttgart.de ISSN KAMMERREPORT1865-6684 #2 26.08.2022 >> I n d I eser A usg A be ... >> W e I tere t hemen … Bericht von der Kammerversammlung am Montag, den 27.06.2022 Bericht über die 162. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer Termine der Winterprüfung für 2022fungenTerminestellteRechtsanwaltsfachange-2022dermündlichenPrü-fürRechtsfachwirte © Stuttgart-Marketing GmbH, Achim Mende

Winterprüfung für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestelltenzur/zumTerminedermündlichenPrüfungenfürRechtsfachwirte 2020 Bericht von der Kammerversammlung am 27. Juni 2022 05

Neuzulassungen Neu zugelassene Rechtsanwältinnen und -anwälte im Bezirk der Rechtsanwalts kammer Stuttgart 22 Neu zugelassene Syndikusrechtsanwältin nen und -anwälte im Bezirk der Rechtsan waltskammer Stuttgart Neue Fachanwältinnen und -anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart Neue Rechtsanwaltsgesellschaften im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart 23 Kanzleijubiläen – Die Rechtsanwaltskammer gratuliert 24 beA-Support-Wegweiser Vorschau/Impressum

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Sonstiges

INHALT I n d I eser A usg A be 03 Editorial der Präsidentin 03 Editorial Rechtsanwaltskammer 04 Wahlen 2022 05 Bericht von der Kammerversammlung am Montag, 27. Juni 2022 08 Beschlossene nung/BeitragsordnungSatzung/GeschäftsordderRAKStuttgart Rechtspolitik 15 Bericht über die 162. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer Berufsrecht 15 Berufsausübungsgesellschaften Ausbildungsabteilung 18 Ergebnisse der Abschlussprüfung 2022 der Rechtsanwaltsfachangestellten 19 Ehrung der Jahrgangsbesten des Abschlussjahrgangs 2022 20 Termin der Winterprüfung 2022 für Auszubildende zum/zur Rechtsanwalts fachangestellten 20 Termine der schriftlichen Prüfung für geprüfte Rechtsfachwirte 20 Termine der mündlichen Prüfung für geprüfte Rechtsfachwirte 21 Einladung Berufsgruppenpflegschaft

Alle Berufsausübungsgesellschaften, in denen sich Rechtsanwälte zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbinden, sind grundsätzlich zulassungspflichtig. Ausnahmen gelten nur für Gesellschaften, bei denen die Haftung der Gesellschafter nicht beschränkt ist und bei denen Geschäftsführer und Gesellschafter zum Kreis der bisher in § 59 e Abs. 1 BRAO genannten Berufe gehören. Mit der Reform ist der Gesetzgeber auch dem Wunsch nach einem beA für Kanzleien nachgekommen. Eine Einschränkung gibt es hierbei in soweit, als das beA für Berufsausübungsgesellschaften deren Zulas sung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer voraussetzt.

Kernstück der Novelle ist die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben mit der Reform größere Gestaltungsspielräume bei der beruflichen Zusammenarbeit erhalten.

Gesetzliche Regelung der Interessenkollision Mit § 43 a Abs. 4 BRAO-Neu werden die bisher in der BORA geregelten Grundsätze der Interessenkollision nunmehr gesetzlich verankert.

Ihre -Ulrike Paul-

Neben den gesellschaftsrechtlichen Neuerungen traten am 1. August weitere Neuregelungen des Berufsrechts in Kraft, die etwas weniger Beachtung gefunden haben, aber nicht weniger bedeutsam sind. Ein paar wenige möchte ich Ihnen an dieser Stelle vorstellen.

Nachweis von Kenntnissen im anwaltlichen Berufsrecht Neu ist ebenfalls die in § 43 f verankerte Pflicht, zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung im anwaltlichen Berufsrecht im Umfang von zehn Zeit stunden innerhalb des ersten Jahres seit der Zulassung. Diese Pflicht entfällt, wenn der Rechtsanwalt nachweist, dass er innerhalb von sieben Jahren vor seiner erstmaligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an einer entsprechenden Lehrveranstaltung teilgenommen hat. Berufshaftpflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften Gemäß § 59 n BRAO-Neu sind alle Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer ihrer Betätigung aufrechtzuerhalten. Diese Ver pflichtung besteht also für alle Berufsausübungsgesellschaften und zwar unabhängig davon, ob sie zugelassen sind oder nicht. Unberührt von dieser Regelung bleibt die Verpflichtung jedes einzelnen Rechts anwalts eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO für die Dauer des Bestehens seiner Zulassung zu unterhalten.

Die Formulare für die Zulassung haben wir für Sie auf unserer Home page unter https://rak-stuttgart.de online gestellt. Die wesentlichen Inhalte der Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts finden Sie zudem noch einmal ab Seite 16 zusammengefasst.

Editorial der Präsidentin Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 1. August ist die BRAO-Novelle in Kraft getreten.

Rügerecht des Vorstands und Verjährung Neu geregelt wurde auch § 74 Abs. 1 BRAO. Nunmehr unterbricht die erste Anhörung im Beschwerdeverfahren die Verjährung ebenso wie die erste Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft im anwaltsgericht lichen Verfahren. Die Verfolgung einer Pflichtverletzung verjährt darüber hinaus nunmehr erst nach fünf Jahren und nicht wie bisher bereits nach drei ErweiterungJahren.derRechtsberatungsbefugnisse von Syndikusrechtsanwälten Für Syndikusrechtsanwälte wurden die Beratungsbefugnisse erweitert. Diese dürfen gemäß § 46 Abs. 6 BRAO-Neu auch gegenüber Dritten Rechts dienstleistungen erbringen, wenn und soweit der nichtanwaltliche Arbeit geber zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugt ist. Der Syndi kusrechtsanwalt muss in diesen Fällen jedoch darauf hinweisen, dass er keine anwaltliche Beratung im Sinne von § 3 BRAO erbringt und ihm auch keine entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechte zustehen. Zudem handelt es sich bei dieser Form der Erbringung von Rechtsdienstleistungen nicht um eine anwaltliche Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 2 BRAO. Zur Erfül lung der Zulassungsvoraussetzungen als Syndikusrechtsanwalt kann sie somit nicht herangezogen werden. Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser kurze Auszug aus dem neu geregelten anwaltlichen Berufsrecht zeigt, dass die gesetzlichen Grundlagen unserer beruflichen Tätigkeit nicht in Stein gemeißelt sind. Es ist stets zu prüfen, ob das Berufs recht den sich ändernden Anforderungen und Erwartungen an die Aus übung des Anwaltsberufs (noch) gerecht wird. Bei allen Tendenzen zur Liberalisierung müssen wir uns jedoch immer vor Augen halten, dass unser Beruf wesentlicher Bestandteil des rechtsstaatlichen Gefüges ist. Bestimmte Grundpfeiler anwaltlicher Berufsausübung dürfen wir nicht preisgeben. Zu diesen Grundpfeilern gehört auch das Fremdbe sitzverbot, dessen Aufgabe im Rahmen der BRAO-Reform verhindert werden konnte. Die Aufhebung des Fremdbesitzverbots würde die anwaltliche Unabhängigkeit aushebeln und damit letztlich die Posi tionierung des Anwaltsberufs als Teil des Rechtsstaats in Frage stellen.

KAMMERREPORT #2 AUGUST 2022 | 3 | EDITORIAL Präsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul

Achim Bächle, Stuttgart Dr. Silvan Markus Bächle, Stuttgart Dr. Julia Blind, Stuttgart Dr. Björn Demuth, Stuttgart

Stuttgart • Dr.

• Klaus-Dieter

• Roland

| 4 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 RECHTSANWALTSKAMMER Im Zeitraum vom 15.03.2022 bis 07.04.2022 wurde gemäß § 68 BRAO für 14 turnusmäßig ausscheidende Vorstandsmitglieder eine Neu wahl durchgeführt. Folgende Kolleginnen und Kollegen wurden neu bzw. wiedergewählt: Nicht mehr kandidiert haben: • Achim Bächle, Stuttgart • Dr. Silvan Markus Bächle, Stuttgart • Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart • Prof. Ingo Hauffe, Ludwigsburg • Dr. Frank J. Hospach, Stuttgart • Frank Kassera, Ulm • Ulrike Paul, Sindelfingen • Andrea Grimmer-Vohrer, Aalen • Klaudia Großmann, Stuttgart • Hartfrid Wolff, Stuttgart • Klaus-Dieter Schick, Stuttgart • Dr. Markus Sickenberger, Heilbronn • Sebastian Siepmann, Bietigheim-Bissingen • Roland Spiegel, Ulm • Peter Wilhelm Wagner, Stuttgart • Dr. Klemens Werner, Stuttgart • Martina Winkhart-Martis, Schwäbisch-Gmünd

>> r echts A n WA ltsk A mmer Wahlen zum Gesamtvorstand 2022 •

Stuttgart • Lars

Stuttgart •

• Dr.

Sonja Maria Fingerle, Stuttgart Prof. Ingo Hauffe, Ludwigsburg Ingrid Hönlinger, Ludwigsburg Frank J. Hospach, Corina Jürschik, Kuchenbecker, Thomas Leicht, Roman Reiss, Stuttgart Vera Rothenburg, Stuttgart Schick, Helmut Schuster, Stuttgart Markus Sickenberger, Heilbronn Sebastian Siepmann, Bietigheim-Bissingen Spiegel, Ulm Andreas Tim Soergel, Stuttgart Peter Wilhelm Wagner, Klemens Werner, Martina Winkhart-Martis, Schwäbisch-Gmünd

• Dr.

Stuttgart • Ulrike Paul, Sindelfingen • Dr.

• Dr.

Das in der konstituierenden Sitzung des Gesamtvorstands am 25.04.2022 neu gewählte Präsidium der Rechtsanwaltskammer Stuttgart setzt sich wie folgt zusammen:

Vorstand und Präsidium der RAK Stuttgart gratulieren allen neu- und wiedergewählten Vorstandsmitgliedern herzlich zur Wahl. Von den nunmehr ehemaligen Vorstandsmitgliedern aus den Wahljahrgängen 2020 und 2022 verabschiedete sich der Vorstand der RAK Stuttgart im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens und dankt an dieser Stelle nochmals herzlich für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand der RAK Stuttgart.

1. Ulrike Paul (Präsidentin) 2. Prof. Ingo Hauffe (1. Vizepräsident) 3. Dr. Frank J. Hospach (2. Vizepräsident) 4. Dr. Markus Sickenberger (Schriftführer) 5. Dr. Thomas Leicht (Schatzmeister) 6. Achim Bächle (Beisitzer) 7. Dr. Julia Blind (Beisitzer) 8. Lars Kuchenbecker (Beisitzer) 9. Klaus-Dieter Schick (Beisitzer)

Stuttgart • Dr.

Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart Dr. Hervé Edelmann, Stuttgart

Stuttgart • Dr.

Ein Mitglied des Gesamtvorstands legte sein Amt nieder. Der Gesamtvorstand setzt sich daher wie folgt zusammen:

Stuttgart • Dr.

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TOP 6: Haushaltsplanung 2022 und Festsetzung des Kammerbeitrags 2022

© Steigenberger Hotels AG

TOP 1: Tätigkeitsbericht der Präsidentin für das Jahr 2021

TOP 3: Bericht des Rechnungsprüfers

TOP 9: Beschlussfassung über Anträge des Gesamtvorstands

TOP 2: Kassenbericht des Schatzmeisters

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Sie sprach der Anwaltschaft ihren Dank für die Unterstützung der Justiz während der Zeit der Pandemie aus. Weitere Themen waren die Digitalisierung und der elektronische Rechtsverkehr, die Auslotung von Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung und die Spezialisierung von Gerichten. Im Anschluss an das Grußwort gab Frau Ministerin Gentges den Teilnehmern die Möglichkeit zur Diskussion, die rege in Anspruch genommen wurde. Im formellen Teil wurde die Tagesordnung wie folgt behandelt:

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TOP 5: Wahl des Rechnungsprüfers und seines Stellvertreters für das Geschäftsjahr 2022

Aufgrund der ebedI esjähr Ige A eppel I I stuttgA

TOP 11: Anpassung von Satzung und Geschäftsordnung der RAK Stuttgart an die Änderungen durch die BRAO-Reform

Der Versammlung, an der 82 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer teil nahmen, ging ein Sektempfang in der Empfangshalle des Hotels voraus. Dieser bot Gelegenheit zum kollegialen Austausch. In der anschließenden Versammlung richtete die Ministerin der Justiz und für Migration, Frau Marion Gentges, ein Grußwort an die Teilnehmer.

TOP 8: Vorstellung der neuen Vorstandsmitglieder

TOP 12: Verschiedenes

Zu TOP 1: Tätigkeitsbericht der Präsidentin für das Jahr 2021 Präsidentin Paul verwies einführend auf ihren Tätigkeitsbericht im Kammerreport Nr. 1/2022 vom 15.03.2022 und ging insbesondere auf die BRAO-Reform zum 01.08.2022, die Pflicht zur Fortbildung im anwaltlichen Berufsrecht und die Absicht der EU-Kommission eine europäische Behörde zur Geldwäscheaufsicht (AMLA) zu errichten, ein.

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TOP 4: Entlastung des Vorstands

TAGESORDNUNG >>

Zu TOP 2: Kassenbericht des Schatzmeisters Schatzmeister Dr. Leicht berichtete unter Bezugnahme auf den Kassenbericht im Kammerreport Nr. 1/2022 vom 15.03.2022 und auf die in der PowerPoint-Präsentation visualisierte Haushaltsdar stellung über die Kassenlage.

KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 | 5 | RECHTSANWALTSKAMMER Bericht von der Kammerversammlung am Montag, 27.06.2022 um 19.00 Uhr im Steigenberger Graf Zeppelin, Arnulf-Klett-Platz 7, 70173 Stuttgart

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TOP 7: Wahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Wahlausschusses für die Wahlen zur Satzungsver sammlung gemäß § 2 der Wahlordnung der RAK Stuttgart für die Wahlen zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer

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TOP 10: Aufwandentschädigung für Ehrenamtsträger der RAK Stuttgart

3. Änderungsanzeige hinsichtlich der Aufnahme von Gesellschaf tern, Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane sowie aller mittelbar beteiligten Personen, die nicht bereits als Rechtsanwalt zugelassen sind: € 150,00

Das Haushaltsjahr 2021 sei mit einer Überdeckung von € 352.360,26 von abgeschlossen worden. Das Gesamtvermögen der Rechtsanwalts kammer Stuttgart habe zum 31.12.2021 € 2.678.283,00 betragen. Fragen zum Kassenbericht wurden nicht gestellt.

• Rechtsanwalt Prof. Ingo Hauffe

Als Mitglieder des Wahlausschusses wurden gewählt.

Zu TOP 8: Vorstellung der neuen Vorstandsmitglieder Die neuen Vorstandsmitglieder Dr. Silvan Bächle und Dr. Klemens Werner stellten sich den Mitgliedern der Kammerversammlung vor.

• Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht

Zu TOP 3: Bericht des Rechnungsprüfers Rechnungsprüfer Maximilian Freiherr von Gaisberg-Schöckingen nahm Bezug auf den im Kammerreport Nr. 1/2022 vom 15.03.2022 veröffentlichten Bericht über die Kassenprüfung am 08.02.2022. Diese sei reibungslos verlaufen. Das Rechnungswesen und die Buch haltung seien danach in bester Ordnung. Sämtliche Ausgaben seien ordnungsgemäß belegt. Auffälligkeiten und Beanstandungen gebe es keine.

Zu TOP 9.1: Beschlussfassung über die Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften ab dem 01.08.2022

Als Ersatzmitglieder des Wahlausschusses wurden gewählt

1. Der Kammerbeitrag 2022 für natürliche Personen wird festge setzt auf € 320,00.

RECHTSANWALTSKAMMER

Zu TOP 9: Beschlussfassung über Anträge des Gesamtvorstands Schatzmeister Dr. Thomas Leicht erläuterte die beantragten Beschlussfassungen über die Gebührentatbestände im Zusammen hang mit der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften ab dem 01.08.2022 der RAK Stuttgart.

2. Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme einer BAG gemäß §§ 207, 207 a BRAO-neu: € 750,00

Der Antrag des Schatzmeisters zu 2) wurde mit 76 Ja- Stimmen, einer Gegenstimme und 0 Enthaltungen angenommen

Zu TOP 4: Entlastung des Vorstands Altpräsident Rechtsanwalt Frank E. R. Diem stellte den Antrag auf Entlastung des Vorstands verbunden mit Worten des Dankes an den Vorstand für die geleistete Arbeit. Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen Zu TOP 5: Wahl des Rechnungsprüfers und seines Stellvertreters für das Geschäftsjahr 2022 Zum Rechnungsprüfer für das Jahr 2022 wurde ohne Gegenstimmen Rechtsanwalt Maximilian Freiherr von Gaisberg-Schöckingen gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde ebenfalls ohne Gegenstimmen Rechtsanwalt Sven Hoffmann gewählt.

2. Der Kammerbeitrag 2022 für juristische Personen wird fest gesetzt auf € 515,00.

Für das Haushaltsjahr 2022 plane er mit einer Unterdeckung in Höhe von € 161.089,39. Auf der Grundlage des Haushaltsplanes stellte Schatzmeister Dr. Leicht folgende Anträge:

• Rechtsanwältin Dr. Julia Unseld

6. Aufnahme einer bereits zugelassenen BAG in die RAK Stutt gart: € 250,00

• Rechtsanwalt Klaus-Dieter Schick

3. Der Kammerbeitrag 2022 für Berufsausübungsgesellschaften (BAG) wird festgesetzt auf € 515,00. Ein Kammermitglied stellte in der Versammlung den Antrag, den Kammerbeitrag jeweils um € 10,00 zu reduzieren.

• Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach

Der Gesamtvorstand stellte folgende Anträge:

5. Anzeige über die Änderung von Rechtsform oder Name oder Gegenstand der BAG: € 150,00

| 6 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022

1. Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung einer BAG gemäß § 59 b Abs. 2 BRAO-neu: € 750,00

4. Änderungsanzeige hinsichtlich der Aufnahme von Gesellschaf tern, Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane sowie aller mittelbar beteiligten Personen, die bereits als Rechtsanwalt zugelassen sind: € 50,00

Der Antrag des Schatzmeisters zu 1) wurde mit 71 Ja- Stimmen, 3 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen angenommen.

Der Antrag des Schatzmeisters zu 3) wurde mit 74 Ja- Stimmen, einer Gegenstimme und 0 Enthaltungen angenommen

Präsidentin Paul dankte Schatzmeister Dr. Leicht für die gute Haushaltsführung und -planung. Zu TOP 7: Wahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Wahlaus schusses für die Wahlen zur Satzungsversammlung gemäß § 2 der Wahlordnung der RAK Stuttgart für die Wahlen zur Satzungsver sammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer

Zu TOP 6: Haushaltsplanung 2022 und Festsetzung des Kammerbei trags 2022 Schatzmeister Dr. Leicht erläuterte den Haushaltsentwurf anhand einer PowerPoint-Präsentation.

Der Antrag des Kammermitglieds wurde mit einer Ja-Stimme und 0 Enthaltungen abgelehnt .

7. Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Einrichtung und des Betriebs eines beA der Zweigniederlassung gemäß § 31 b Abs. 4 BRAO-neu entspricht dem jeweils von der BRAK pro Mitglied angefordertem Betrag. Die Anträge 1-7 wurden mit 70 Ja- Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen

„Alle in der Gebührenordnung ausgewiesenen Gebührentatbestän de sind, soweit sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, als Nettobeträge zu verstehen.“

Zu TOP 9.3: Klarstellung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer pflicht von Körperschaften des öffentlichen Rechts ab dem 01.01.2023 Schatzmeister Rechtsanwalt Dr. Leicht erläuterte den Hintergrund des Antrags des Gesamtvorstands.

Zu TOP 9.4: Anpassung der Wahlordnungen für die Wahlen zum Gesamtvorstand und zur Satzungsversammlung. Präsidentin Paul erläuterte den Antrag des Gesamtvorstands zur Änderung der Wahlordnung. Der Gesamtvorstand beantrage folgen de Beschlüsse:

2. § 9 a Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung für die Wahlen zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird wie folgt geändert: „Die für die elektronische Wahl erforderlichen Daten sind den Wahl berechtigten vor Beginn des Wahlzeitraumes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu übermitteln“

Gegenüber der mit der Tagesordnung versandten Synopse habe es noch Anpassungen in § 2 der Satzung und in § 5 der Geschäftsordnung der RAK Stuttgart gegeben. Mit der Anpassung in § 2 der Satzung sei man der Anregung eines Mitglieds nachgekommen, möglichst geschlechtsneutral zu formulieren. Die Änderung in § 5 der Geschäftsordnung erfolge in Angleichung an die BRAO, wonach ausdrücklich der Versand der Einladung zur Kammerversammlung per beA ermöglicht worden sei. Eine redaktionelle Änderung habe sich zudem zusätzlich in § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung ergeben. Hier sei die Zitierung des Paragrafen an die aktuelle Gesetzlage der BRAO angepasst worden.

1. § 9 a Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung für die Wahlen zum Gesamtvorstand wird wie folgt geändert: „Die für die elektronische Wahl erforderlichen Daten sind den Wahl berechtigten vor Beginn des Wahlzeitraumes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu übermitteln“.

Der Gesamtvorstand beantragt zusammenfassend den Beschluss über die Anpassung von Satzung und Geschäftsordnung der Rechts anwaltskammer Stuttgart entsprechend der Beschlussvorlage, die mit der Einladung zur Kammerversammlung versandt wurde und mit den erläuterten und in der Power-Point-Präsentation dargestell ten Anpassungen in § 2 der Satzung und in § 5 der Geschäftsord nung der RAK Stuttgart. Der Antrag wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen Die aktuelle Fassung von Satzung und Geschäftsordnung finden Sie ab Seite 8 dieses Kammerreports und im internen Mitglieder bereich auf der Homepage der RAK Stuttgart.

„Für das Jahr 2022 wird die Gebühr für die Einrichtung und den Be trieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für dienstleistende europäische Rechtsanwälte auf € 70,00 festge setzt.“

Der Antrag wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.

Zu TOP 12: Verschiedenes Unter Verschiedenes wurde aus dem Kreis der Kammerversammlung darauf hingewiesen, dass es am LG Stuttgart Probleme mit dem Nachweis von Eingängen per beA gebe. Ein großes Problem sei zudem die Erreichbarkeit des Landgerichts. Nachdem es keine weiteren Fragen und Wortbeiträge gab, dankte Präsidentin Paul allen Anwesenden und erklärte die Kammerver sammlung 2022 um 21.40 Uhr für beendet.

Der Antrag zu 1) wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen DerangenommenAntrag zu 2) wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen Zu TOP 10: Aufwandentschädigung für Ehrenamtsträger der RAK Stuttgart Präsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul erläutert den folgenden „DieAntrag:Abrechnung der Aufwandentschädigung für die ehrenamtli che Tätigkeit in der RAK Stuttgart ist jeweils bis spätestens 31.03. des Folgejahres vorzunehmen. Spätere Abrechnungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.“

Zu TOP 9.2: Jährliche Festsetzung der Gebühr für die Einrichtung ei nes besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für dienstleis tende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schatzmeister Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht führte aus, dass die Rechtsanwaltskammer auch für die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für dienstleistende europäische Rechtsanwälte Gebühren und Auslagen erheben müsse. Die Gebüh ren seien in Abhängigkeit von dem an die BRAK zu entrichtenden Beitrag pro Person jährlich neu zu beschließen. Der Gesamtvor stand beantrage daher folgenden Beschluss:

KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 | 7 | RECHTSANWALTSKAMMER

Der Antrag wurde mit 71 Ja- Stimmen und einer Enthaltung angenommen Zu TOP 11: Anpassung von Satzung und Geschäftsordnung der RAK Stuttgart an die Änderungen durch die BRAO-Reform Präsidentin Paul erläuterte die beantragten Änderungen von Sat zung und Geschäftsordnung anhand der Power-Point-Präsentation.

Der Antrag wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.

| 8 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 Beschlossene Satzung/Geschäftsordnung/Beitragsordnung der RAK Stuttgart RECHTSANWALTSKAMMER Seite 1 von 7 Satzung / Geschäftsordnung / Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart sowie Beschlüsse zu § 89 BRAO (Stand: 27.06.2022 mit Änderungen zum 01.08.2022) Rechtsanwaltskammer Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts Königstraße 14 D-70173 Stuttgart Telefon: 0711 222155-0 Telefax: 0711 22215555 Internetportal mit Intranet fürwww.rakKammermitglieder:stuttgart.de

KAMMERREPORT #2 AUGUST 2022 | 9 | RECHTSANWALTSKAMMER Seite 2 von 7 I. Satzung und Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart A. Satzung B. Geschäftsordnung II. Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart III. Beschlüsse zu § 89 BRAO I. Satzung und Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

A.

1. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart führt über die in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften, deren Sitz sich in ihrem Kammerbezirk befindet, ein elektronisches Verzeichnis gemäß § 31 BRAO. Das Verzeichnis kann als Teil des von der Bundesrechtsanwaltskammer zu führenden Gesamtverzeichnisses geführt werden.

Die Rechtsanwaltskammer führt den Namen „Rechtsanwaltskammer Stuttgart“. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart. § 2 Elektronisches Verzeichnis

Gemäß § 60 BRAO ist die Rechtsanwaltskammer Stuttgart für die Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart gebildet. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind die in § 60 Abs. 2 BRAO genannten natürlichen Personen und BeGemäßrufsausübungsgesellschaften.den§§89Abs.2Nr. 1 und 64 Abs. 2 BRAO wird in Ergänzung der Bestimmungen der BRAO nachstehend eine Satzung und eine Geschäftsordnung mit Wahlordnung aufgestellt. Satzung § 1 Name und Sitz der Rechtsanwaltskammer

1. Die Rechtsanwaltskammer muss jedes Jahr einmal zu einer Kammerversammlung zusammentreten (ordentliche Jahresversammlung), die innerhalb der ersten vier Monate des Kalenderjahres stattfinden soll.

2. Mitteilungspflicht der anwaltlichen Kammermitglieder

1. Der Vorstand, der durch die Mitglieder der Kammer nach Maßgabe der BRAO und der Geschäftsordnung gewählt wird, besteht aus 27 Kammermitgliedern. Im Rahmen des § 63 Abs. 2 BRAO kann die Kammerversammlung eine andere Zahl festsetzen. Die Verringerung der Zahl ist jedoch nur für die Zeit nach Ablauf der Wahlperiode der gewählten Vorstandsmitglieder zulässig.

2. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte gemäß § 78 BRAO ein Präsidium.

3. Der Präsident und das Präsidium können Gäste einladen.

b) Jedes Mitglied hat das Bestehen oder die Eingehung eines ständigen Dienstverhältnisses oder eines ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses, einschließlich einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst sowie jede Veränderung zu a) und b) schriftlich mitzuteilen.

2. Das Wahl und Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

§ 5 Kammerversammlung

§ 3 Vorstand und Präsidium

1. Zur Teilnahme an den Kammerversammlungen sind nur die Kammermitglieder persönlich berechtigt.

a) Jedes Mitglied hat der Rechtsanwaltskammer schriftlich mitzuteilen, wo es wohnt und wo es seine Kanzlei/en oder Zweigstelle/n eingerichtet hat.

| 10 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 Seite 3 von 7

RECHTSANWALTSKAMMER

3. Die Auskunfts und Anzeigepflichten gemäß §§ 56, § 59g Abs. 4 sowie § 46b Abs. 4 BRAO bleiben unberührt.

§ 4 Teilnahme an der Kammerversammlung

2. Eine Kammerversammlung muss auch einberufen werden, wenn der Fall des § 85 Abs. 2 BRAO gegeben ist.

§§ 60 bis 89. Stuttgart,Ausgefertigtden 06.07.2022 Ulrike RechtsanwältinPräsidePaulntin KAMMERREPORT #2 AUGUST 2022 | 11 |

2. Das Präsidium kann den Schatzmeister nach Ablauf des Geschäftsjahres ermächtigen, bis zur Feststellung des Haushaltsplanes durch die ordentliche Jahresversammlung der Rechtsanwaltskammer die notwendigen Ausgaben bis zur Höhe der für das Vorjahr bewilligten Mittel zu leisten und, soweit es die Kassenlage erfordert, Vorauszahlungen auf den Kammerbeitrag bis zur Höhe der Hälfte des für das Vorjahr festgesetzten Beitrags von den Mitgliedern zu erheben.

§ 8

Geschäftsjahr und Haushaltsführung

Die Abrechnung des Vorstands über die Einnahmen und Ausgaben der Rechtsanwaltskammer sowie über die Verwaltung des Vermögens ist von einem dem Vorstand nicht angehörenden Kammermitglied, das von der ordentlichen Jahresversammlung für das laufende Geschäftsjahr als Rechnungsprüfer gewählt wird, zu prüfen und mit einem Prüfungsbericht zu versehen. Die Abrechnung soll mindestens eine Woche vor der Kammerversammlung, in der sie genehmigt werden soll, für die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zur Einsicht ausgelegt werden. Anwendbarkeit der Bestimmungen der BRAO Soweit keine besonderen Bestimmungen getroffen wurden, gelten die Bestimmungen der BRAO

RECHTSANWALTSKAMMER Seite 4 von 7

§ 6

§ 7 Rechnungslegung

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Anstelle des Präsidiums entscheidet über die Erledigung der Vorstand, wenn der Präsident dies beantragt oder das Präsidium dies beschließt.

§ 4 Aufgaben des Präsidiums

2. Die Kammerversammlungen können auch an einem anderen Ort als dem Sitz der Rechtsanwaltskammer innerhalb des Kammerbezirks stattfinden.

§

| 12 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 Seite 5 von 7 B. Geschäftsordnung § 1 Wahlen zum Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands werden von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer in geheimer und unmittelbarer Wahl durch elektronische Wahl gewählt. Das Nähere zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und die Ausnahmen von der Wahl in elektronischer Form regelt die Wahlordnung der RAK Stuttgart, die Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist 2 Abteilungen des Vorstands

§ 5 Einberufung der Kammerversammlung

RECHTSANWALTSKAMMER

1. Das Präsidium erledigt die Geschäfte des Vorstands, soweit der Vorstand sich diese Geschäfte nicht allgemein oder im Einzelfall vorbehalten hat oder eine Abteilung für die Erledigung vom Vorstand bestimmt wurde.

Der Vorstand kann mehrere Abteilungen zur selbstständigen Führung von Vorstandsgeschäften bilden. § 3 Besondere Befugnisse des Präsidenten

2. Der Präsident kann, wenn der Vorstand von der Möglichkeit des § 73 Abs. 4 BRAO Gebrauch macht, in dringenden Fällen oder bei eingetretener Überlastung des Sachbearbeiters jedem anderen Mitglied des Vorstands die Sachbearbeitung übertragen.

1. Die ordentliche Jahresversammlung (§ 5 der Satzung) wird von dem Präsidenten einberufen. Zeit und Ort der Kammerversammlung werden vom Präsidenten unter Einhaltung der Be stimmungen des § 86 S. 2 und 3 BRAO bestimmt. Im Verhinderungsfalle geschieht dies durch den Vertreter des Präsidenten.

1. Der vom Vorstand aus seiner Mitte gewählte Präsident kann bei Verhinderung eines Mitglieds des Präsidiums ein anderes Mitglied des Kammervorstands mit dessen Vertretung beauftragen. Der Präsident kann zu den Sitzungen des Präsidiums andere Mitglieder des Vorstands zuziehen. Ein Stimmrecht steht den zugezogenen Vorstandsmitgliedern im Präsidium jedoch nicht zu.

5. Außerordentliche Kammerversammlungen werden von dem Präsidenten nach seinem Ermessen einberufen. Sie müssen einberufen werden, wenn der Vorstand oder das Präsidium dies beschließt oder wenn ein Zehntel der Kammermitglieder es schriftlich beantragt und hierbei den Gegenstand angibt, der in der Kammerversammlung behandelt werden soll. Für die Form der Einberufung gilt Abs. 3 entsprechend.

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2. Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Gleiche gilt nach Maßgabe von § 88 Abs. 3 BRAO für die von der Kammerversammlung vorzunehmenden Wahlen, wobei insoweit bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.

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4. Bei der Einberufung der Kammerversammlung ist der Gegenstand, über den Beschluss gefasst werden soll, anzugeben.

§ 6 Wahlen und Beschlüsse der Kammerversammlung

6. Unbeschadet vorstehenden Absatzes können zur jährlichen ordentlichen Kammerversammlung Anträge zur Tagesordnung gestellt werden, die vom Vorstand aufzunehmen sind, wenn ein Kammermitglied diesen Antrag sechs Wochen vor dem Versammlungstermin bei der Rechtsanwaltskammer schriftlich eingereicht hat. Demgemäß hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer den Termin der ordentlichen Jahresversammlung mindestens zehn Wochen vorher im Kammerreport anzukündigen und dabei auf diese Bestimmung hinzuweisen.

3. Ein Mitglied darf in eigenen Angelegenheiten nicht mitstimmen. Dies gilt jedoch nicht für Wahlen.

3. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung. Eine Versendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist möglich gemäß § 37 BRAO.

4. Über Gegenstände, deren Behandlung mit der Einberufung der Kammerversammlung nicht ordnungsgemäß angekündigt wurde, dürfen keine Beschlüsse gefasst werden.

1. Die Kammerversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine neue Kammerversammlung mit derselben Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlussfähig. Dies gilt entsprechend für die von der Kammerversammlung vorzunehmenden Wahlen.

§ 7 Protokoll der Kammerversammlung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Verwendung geschlechterspezifischer Formulierungen verzichtet. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form geführt werden, gelten diese gleichermaßen für jedes Geschlecht.

Stuttgart,Ausgefertigtden 06.07.2022 Ulrike PräsidentiPaulnRechtsanwältin

5. Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden im elektronisch zu versendenden Kammerreport der Rechtsanwaltskammer veröffentlicht. Sie sind darüber hinaus in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Stuttgart einsehbar.

1. Über die Beschlüsse der Kammerversammlung und über die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 8 Stundung und Erlass von Kammerbeiträgen Der Schatzmeister kann im Einzelfall den Kammerbeitrag mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage des Kammermitgliedes stunden, ermäßigen oder erlassen. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Schatzmeisters kann die Entscheidung des Präsidiums angerufen werden.

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RECHTSANWALTSKAMMER

2. Der Vorsitzende kann zur schriftlichen Aufnahme des Verlaufs der Kammerversammlung geeignete Hilfskräfte zuziehen.

Berufsausübungsgesellschaften, die vor dem 01.08.2022 bereits bestanden, nach § 59 f Abs. 1 BRAO-Neu zulassungsbedürftig sind und nicht schon nach § 209 a Abs. 1 BRAO-Neu als zugelassen gelten, müssen bis zum 1. November 2022 eine Zulassung beantragen. Dies trifft insbesondere auf die Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB) zu.

RECHTSPOLITIK | BERUFSRECHT >> r echtspol I t I k Bericht

Neben der Haushaltsplanung befasste sich die Hauptversammlung insbesondere mit der Entwicklung der Anwaltschaft und mit dem Thema Geldwäscheprävention.

in Reutlingen >> b erufsrecht Berufsausübungsgesellschaften

A m 3. j un I 2022 fA nden s Ich dI e p räs I dent I nnen und p räs I den ten der r echts A n WA ltsk A mmern Z ur 162. h Aupt V ers A mmlung der b undesrechts A n WA ltsk A mmer I n r eutl I ngen Z us A mmen .

Der Versammlung voraus ging die Feier zum 75-jährigen Bestehen der RAK Tübingen im Kloster Bebenhausen, dem Gründungsort der Rechtsanwaltskammer Tübingen.

Für das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer berichtete die Vizepräsidentin der BRAK, Ulrike Paul, über die aktuellen Gesetzesent wicklungen auf europäischer Ebene, insbesondere über die geplante Errichtung der EU-Aufsichtsbehörde -AMLA- und der nationalen Auf sichtsbehörde über den Nichtfinanzsektor. Zudem beschloss die Hauptversammlung, dass sich die BRAK beim BMJV für eine Erweite rung von § 177 Abs. 2 BRAO um eine Nr. 8 einsetzen solle, mit der der Bundesrechtsanwaltskammer die Kompetenz zugewiesen werden soll, die Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwaltschaft bei der Erfüllung von Pflichten im Rahmen der Geldwäschebekämpfung zu Dieunterstützen.Rechtsanwaltskammer Stuttgart bedankt sich ganz herzlich bei Vorstand, Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle der RAK Tübingen für die Gastfreundlichkeit und für die Organisation rund um die Hauptversammlung der Bundes rechtsanwaltskammer! von der 162. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer

Was ist neu seit dem 01.08.2022? Alle Berufsausübungsgesellschaften müssen sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zulassen Ausnahmen gelten nur für Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und bei denen als Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Berufs angehören. Gesellschaften, die bereits vor dem 01.08.2022 als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen waren (RechtsanwaltsGmbH) gelten als zugelassene Berufsausübungsgesellschaft, ein Zulassungsantrag muss nicht gestellt werden (§ 209 a Abs. 1 BRAO-Neu).

Nur Zugelassene Berufsausübungsgesellschaften erhalten ein beA-Postfach für die Gesellschaft. Alle Berufsausübungsgesellschaften und zwar unabhängig von ihrer Zulassung sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversi cherung Rechtsanwälteabzuschließen.dürfensich in einer Berufsausübungsgesellschaft grundsätzlich mit allen freien Berufen i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG zusammenschließen.

Entwicklung der Anwaltschaft

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus der Präsidentin und den Präsidenten der RAK Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpom mern, Brandenburg und der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich des Themas zunächst für die ostdeutschen Rechtsanwaltskammern ange nommen. Der Trend zurückgehender Zulassungszahlen zeigt sich dem nach in den ostdeutschen Ländern in besonderem Maße. Die Schließung von Gerichtsstandorten, Fachkräftemangel bei den Rechtsanwaltsfach angestellten und eine hohe Zahl altersbedingter Kanzleiaufgaben seien die aktuelle Entwicklung in Ostdeutschland, die jedoch auch ein Blick in die Zukunft der westdeutschen Anwaltschaft geben könne. Es sei Aufgabe der Selbstverwaltung hier Lösungsansätze zu finden, um weiterhin eine flächendeckende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit anwaltlichen Dienstleistungen zu gewährleisten, so das Ergebnis der Arbeitsgruppe. Geldwäscheprävention

KAMMERREPORT #2 AUGUST 2022 | 15 |

§ 59c Abs. 1 Nr. 4 BRAO-Neu fordert insoweit, dass die Verbindung mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere mit seiner Funkti on als unabhängiges Organ der Rechtspflege, vereinbar ist und das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit nicht gefährdet wer den darf. Die nichtanwaltlichen Gesellschafterinnen und Gesellschafter dür fen die Einhaltung der Berufspflichten durch die Berufsrechtsträger nicht erschweren oder unmöglich machen. Auch die Einhaltung der Be rufspflichten durch die Gesellschaft selbst darf durch die berufs fremden Gesellschafterinnen und Gesellschafter nicht erschwert oder vereitelt werden.

Wer darf sich mit wem zusammenschließen?

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§ 59c BRAO-Neu sieht eine Erweiterung der sozietätsfähigen Beru fe auf sämtliche freie Berufe im Sinne des § 1 Abs. 2 PartGG vor.

Dies betrifft insbesondere die Partnerschaftsgesellschaften mit be schränkter Berufshaftung (PartmbB). Die bisherige Registrierung die ser Gesellschaften bei der Rechtsanwaltskammer ersetzt die nunmehr erforderliche Zulassung nicht. Bis zum 01.11.2022 muss hier die Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt werden.

Die große BRAO-Reform

Bis die Rechtsanwaltskammer über die Zulassung entschieden hat, stehen der Berufsausübungsgesellschaft gemäß § 209 a Abs. 2 BRAONeu die Befugnisse aus den §§ 59 k und 59 l BRAO zu.

Seit dem 01.08.2022 sind alle Berufsausübungsgesellschaften, und zwar unabhängig von ihrer Zulassung, gemäß § 59n Abs. 1 BRAO-Neu

Nicht zulassungspflichtige Berufsausübungsgesellschaften können freiwillig bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Zulassung Erstbeantragen.mitder

Daneben gelten Übergangsfristen für Berufsausübungsgesellschaf ten, die am 01.08.2022 bereits bestehen, nach neuem Recht zulas sungspflichtig sind, aber nicht bereits nach § 59f Abs. 1 BRAO-Neu als zugelassen gelten.

Zulassung werden die Berufsausübungsgesellschaften Mitglieder der zulassenden Rechtsanwaltskammer und erhalten ein beA GemäßPostfach.§59jBRAO-Neu wird auf Mehrheitserfordernisse in der Ge schäftsführung der Berufsausübungsgesellschaft verzichtet. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen dem Geschäftsfüh rungs- und Vertretungsorgan und etwaigen Aufsichtsorganen in ver tretungsberechtigter Anzahl angehören.

Was bedeutet die Versicherungspflicht für die Berufsausübungsgesellschaften?

Was gilt für bereits zugelassene Gesellschaften?

Zu beachten ist, dass die Bezeichnung als „Rechtsanwaltsgesell schaft“ nur von Gesellschaften geführt werden darf, bei denen die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Rechtsanwäl tinnen und Rechtsanwälte sind und zusätzlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Mehrheit der Stimmrechte halten.

Für Gesellschaften, die bereits vor dem 01.08.2022 als Rechtsan waltsgesellschaft zugelassen waren (RechtsanwaltsGmbH), gilt ge mäß § 59f Abs. 1 BRAO-Neu Bestandschutz. Ein erneuter Zulassungs antrag muss in dieser Konstellation somit nicht gestellt werden.

Die große BRAO Reform ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Neben verschiedenen berufsrechtlichen Neuregelungen beinhal tet die große BRAO Reform auch wesentliche Änderungen im an waltlichen Gesellschaftsrecht und weitet die Möglichkeiten be ruflicher Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer freier Berufe aus. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für zugelassene Berufsausübungsgesellschaften wurde eingeführt, daneben bleibt aber das obligatorische beA jeder ein zelnen in der Berufsausübungsgesellschaft tätigen Rechtsanwäl tin bzw. jedes dort tätigen Rechtsanwalts bestehen. Sämtliche Rechtsformen nach deutschem Recht sowie europäi sche Gesellschaften und Gesellschaften, die nach dem Recht ei nes Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Ab kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zulässig sind, stehen nun zur gemeinschaftlichen Berufsausübung offen, § 59b Abs. 2 BRAO-Neu. Es bleibt aber dabei, dass nach wie vor keine Möglichkeit der reinen Kapitalbeteiligung besteht. Das Erfordernis der anwaltlichen Be tätigung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bleibt erhal ten. Wer muss sich seit dem 01.08.2022 bei den Rechtsanwaltskammern als Berufsausübungs gesellschaft zulassen? Gemäß § 59f Abs. 1 S. 1 BRAO-Neu bedürfen alle Berufsausübungs gesellschaften seit dem 01.08.2022 der Zulassung durch die Rechts Ausnahmenanwaltskammer.von der Zulassungspflicht gelten nur für Personenge sellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natür lichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und Mitglie der der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Mitglieder einer Rechtsanwalts- oder Patentan waltskammer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschafts prüfer oder vereidigte Buchprüfer angehören.

BERUFSRECHT

Daneben bleibt es bei der Versicherungspflicht des einzelnen Anwalts gemäß § 51 BRAO. Lediglich Bürogemeinschaften gemäß § 59q BRAO-Neu bedürfen kei ner zusätzlichen Versicherung, da sich der Zusammenschluss von Rechtsanwälten lediglich auf die gemeinsame Nutzung einer einheit lichen Büroorganisation sowie Infrastruktur und gerade nicht auf ei ne gemeinschaftliche Berufsausübung richtet.

BERUFSRECHT

KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 | 17 | verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer ihrer Betätigung aufrecht zu halten. Die Gesell schaft selbst muss dabei die Versicherungsnehmerin sein.

Weitere Hinweise zu den Versicherungspflichten für die Berufsaus übungsgesellschaften seit dem 1. August 2022 finden Sie auf unse rer Homepage unter: undHinweisblätterUnterupload/2022_139Anlage.pdfhttps://rak-stuttgart.de/fileadmin/user_https://rak-stuttgart.defindenSiedieZulassungsformulare,fürdieZulassungalsBerufsausübungsgesellschaftweitereInformationenzumThema.

Dr. Klemens Werner, medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Schule Beste Punktzahl Geringste Punktzahl Ergänzungsprüfungen Ergänzungsprüfung nicht bestanden Stuttgart 93,6 50,9 8 1 Ellwangen 94,6 67,5 Heilbronn 97,1 50,2 1 1 Ulm 94,1 58,0 GuL = Geschäfts- und Leistungsprozesse Re-Anw = Rechtsanwendungen VuK = Vergütung und Gebühren WiSo = Wirtschaft und Sozialkunde Statistiken: Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2022: Schule Anzahl Prüflinge Nicht bestanden GuL Re-Anw VuK WiSo Mündlich Gesamtnote/Punkte Stuttgart 127 1 2,8/76,5 3,1/72,8 2,8/76,9 3,7/63,8 2,8/76 3,0/73,2 Ellwangen 11 2,7/77,1 2,6/79,8 2,1/84,9 3,9/60,1 2,2/83 2,7/77,0 Heilbronn 20 1 2,4/81,8 2,5/80,3 2,5/80,7 2,9/75,5 2,6/79 2,6/79,5 Ulm 27 2,7/78,5 2,8/76,3 2,5/80,7 3,6/65,1 2,7/77 2,9/75,5 Summe 185 Durchschnitt 2,8/76,3 Vergleich 20142015201620172018201920202021 252255216202225182170176 2,5/79,12,6/79,02,5/79,82,7/77,02,7/77,32,9/75,22,6/78,22,8/76,3 >> A usb I ldungs A bte I lung Ergebnisse der Abschlussprüfung 2022 der Rechtsanwaltsfachan gestelltenRettergesucht!

Diestatt.mündlichen

Die schriftlichen Prüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte fanden an allen Schulen vom 4. Mai 2022 bis einschließlich 6. Mai 2022 Prüfungen für Auszubildende, die die Berufsschule Stuttgart besuchen, wurden in den Räumen der Rechtsanwalts kammer Stuttgart vom 4. Juli 2022 bis einschließlich 7. Juli 2022 durchgeführt. Die mündlichen Ergänzungsprüfungen fanden am 19. Juli 2022 statt.

| 18 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 AUSBILDUNGSABTEILUNG

Seit Jahr und Tag ist zu beobachten, dass die Zahl der Rechtsanwaltsfachangestellten sinkt. Die Ursachen sind vielfältig. Langfris tig wird der Beruf nur dann erhalten bleiben, wenn Kanzleien von der Notwendigkeit der Ausbildung überzeugt sind und bereit sind, Zeit und Geld in die Ausbildung junger Menschen zu investieren. Wenn Sie oder Ihre Kanzlei Interesse daran haben, junge Menschen für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten zu gewinnen und gut auszubilden, schicken Sie bitte eine Mail an k.Werner@medavo.de

Die mündlichen Prüfungen für Auszubildende an den auswärtigen Schulen wurden in Ellwangen und Heilbronn am 5. Juli 2022 und in Ulm vom 5. Juli 2022 bis zum 6. Juli 2022 in den Berufsschulen abgehalten.

Ich bin davon überzeugt, dass wir Anwälte langfristig dafür sorgen sollten, dass es weiter gut ausgebildete Rechtsanwaltsfachange stellte gibt. Mit Kanzleien, die das ebenso sehen, möchte ich ein Netzwerk „Gute Ausbildung“ aufbauen und gemeinsam Ideen ent wickeln und umsetzen, wie wir auch zukünftig hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dadurch gewinnen, dass wir sie gut Rechtsanwaltausbilden.

Auch in diesem Jahr wurden die zehn besten von insgesamt 185 Auszubildenden des Abschlussjahrgangs 2022 vom stellvertreten den Vorsitzenden der Ausbildungsabteilung der RAK Stuttgart, Dr. Klemens Werner, im Rahmen einer kleinen Feier in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart geehrt.

Die drei besten Auszubildenden erhielten einen Gutschein für das kammereigene Fortbildungsinstitut. Die Plätze 4-10 wurden jeweils mit einem Büchergutschein geehrt. Der Platz 6 wurde in diesem Jahr wegen Punktegleichheit dreimal vergeben. Die Ehrung klang mit einem kleinen Sektempfang aus, bei dem die Vertreter der Rechtsanwaltskammer und die Absolventen ins Gespräch mitein ander kamen.

Ehrung der Jahrgangsbesten des Abschlussjahrgangs 2022 Die besten Auszubildenden sind: 1. Sandra Repp 1,2 97,1 Punkte 2. Sabrina Graulich 1,2 96,7 Punkte 3. Hanna Müller 1,2 96,5 Punkte 4. Sebastian Josef Schmidt 1,3 94,6 Punkte 5. Viktoria Gugelfuss 1,3 94,1 Punkte 6. Carla Mancusi 1,4 93,6 Punkte 6 Madeleine Bauer 1,4 93,6 Punkte 6. Annika Eleni Valsamas 1,4 93,6 Punkte 7. Natalie Golasz 1,4 93,2 Punkte 8. Yara Dembinski 1,4 93,1 Punkte

KAMMERREPORT #2 AUGUST 2022 | 19 | AUSBILDUNGSABTEILUNG

Die Zwischenprüfung für die Auszubildenden zur/zum Rechtsan waltsfachangestellten findet am 13. Oktober 2022 von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr im SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark, Fried rich-Strobel-Weg 4-6, 70597 Stuttgart statt. Die schriftliche La dung zur Zwischenprüfung wird den Auszubildenden rechtzeitig übersandt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten am 13. Oktober 2022 Bitte denken Sie daran, der RAK Stuttgart die Bescheinigung über die ärztliche Nachuntersuchung gemäß § 3 Nr. 9 des Berufsaus bildungsvertrages i. V. m. § 33 JArbSchG für die noch minderjäh rigen Auszubildenden rechtzeitig zu übersenden.

Termine der schriftlichen Prüfungen SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark, Friedrich-Strobel-Weg 4-6, 70597 Stuttgart:

Zur Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer min destens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem sie/ er die Prüfung ablegen will.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet auch in diesem Jahr wieder eine Winterprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte an. Die Prüfung findet vom 8. November 2022 bis 11. November 2022 für alle angemeldeten Prüflinge an der Berufsschule Stutt gart statt. Zur Prüfung werden zugelassen:

| 20 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022

AUSBILDUNGSABTEILUNG

• Auszubildende, deren Ausbildungszeit beendet ist oder die ver hindert waren, an einer vorangegangenen Prüfung teilzuneh men, • Auszubildende, die eine vorangegangene Prüfung nicht bestan den haben,

Termin der Winterprüfung 2022 für Auszubildende zum/ zur TermineRechtsanwaltsfachangestelltenfürdieFortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ im Jahr 2022

Die mündlichen Prüfungen finden vom 21. November 2022 bis 2. Dezember 2022 statt. Die genauen Termine je Prüfling Termine der mündlichen Prüfungen für geprüfte Rechtsfachwirte werden zeitnah mitgeteilt. Die Prüfungsteilnehmer erhalten ihren Prüfungstermin mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.

• Auszubildende, die nach Anhörung des Ausbilders und der Be rufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen und zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.

Anmeldungen auf Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. die An träge auf Zulassung zur vorgezogenen Abschlussprüfung müssen bis spätestens 31. August 2022 bei der Kammergeschäftsstelle eingegangen sein. Beizufügen sind folgende Unterlagen:

Anmeldeschreiben Zwischenzeugnis des Ausbildenden im Original Lebenslauf im Original Kopie des letzten Schulzeugnisses Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischen prüfung (sofern nicht bei der RAK Stuttgart abgelegt) Berichtsheft in Kopie Bei einer Wiederholungsprüfung sind Ort und Datum der voran gegangenen Prüfung mitzuteilen.

Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte/n ge mäß § 43 Abs. 1 BBiG i. V. m. § 8 der Prüfungsordnung voraus setzt, dass die/der Auszubildende die Ausbildungszeit zurückge legt hat. Der bloße kalendarische Ablauf der Ausbildungszeit reicht hierfür nicht aus. Vielmehr muss die Berufsausbildung während der Ausbildungszeit im Wesentlichen tatsächlich zurückgelegt wer den. Hohe Fehlzeiten können daher zu einer Versagung der Zulas sung zur Abschlussprüfung führen.

Die Prüfungsteilnehmerinnen -und teilnehmer haben die Ladungen für die schriftliche Prüfungen bereits erhalten. Montag, den 19. September 2022 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr Materielles Recht inkl. InsoR, GrundbR u. 11.00StGB Uhr bis 13.00 Uhr BerufsR, Ausbildungswesen, Mandantenbe treuung, Zwangsvollstreckung Dienstag, den 20. September 2022 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr Mahnverfahren ZPO inkl. StPO 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr GebührenR (RVG) Prozesskosten, Beratungs hilfe, Gerichtskosten Mittwoch, den 21. September 2022 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr Betriebliches Rechnungswesen I und II Personaleinsatz u. Mitarbeiterführung 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Büroorganisation und -verwaltung Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Kaplan, Reyhan Esslingen Karg, Anne-Sophie Stuttgart Köksoy, Sinem Böblingen Krauß, Gudrun Stuttgart Lütfrenk, Alexander Böblingen Luz Barreiros, Priscila Stuttgart Lieven, Jürgen Wendlingen Meier, Till Stuttgart Meyer, Dr. Christian Flein Mohr, Vivienne Stuttgart Müller, Megan Stuttgart Nölke, Margit Baden-Baden Oprea, Cristian Stuttgart Pommerenke, Bernd Stuttgart

Prandzioch, Dustin Stuttgart

Simonis, Alfred Stuttgart Sonnenburg, Kathrin Heilbronn Steinhart, Pascal Stuttgart Uhrig, Anna Stuttgart Waible, Aaron Stuttgart Walter, Florian Schwäbisch Hall Wipfler, Nina Stuttgart Weyland, Friedrich Stuttgart Wickenbrock, Lucas Esslingen Zeyrek, Ümran Zürich Ziegler, Franziska Stuttgart

Die Berufsschule Stuttgart Nord lädt alle Ausbilderinnen und Ausbilder zum Berufsgruppenpflegschaftsabend am Mittwoch,19.10.2022. 17.00 Uhr in die Aula der Schule ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung durch Schulleitung und Abteilungsleitung 2. Vorstellung Erasmus + EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung - Auslandspraktikum in Europa) 3. Austausch und Informationen in den jeweiligen Berufsgruppen 4. Wahlen der Eltern- und Ausbildungsvertreter u.a. für die Schulkonferenz AUSBILDUNGSABTEILUNG | NEUZULASSUNGEN Einladung Berufsgruppenpflegschaft KAMMERREPORT #2 AUGUST 2022 | 21 | >> n eu Z ul A ssungen Neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Behrendt, Tobias Stuttgart Bodamer, Lola Stuttgart Bodenmüller, Luisa Heidenheim Brand, Nicholas Stuttgart Breitenbücher, Markus Stuttgart Bühner, Marcel Stuttgart Cáceres Frey, Kevin Stuttgart Cuk, Zoran Fellbach Dietrich, Annika Stuttgart Drenckhan, Dr. Helke Adliswil (CH) Drixler, Philipp Stuttgart Dubowy, Anne Stuttgart Ehret, Sarah Stuttgart Ell, Jessica Stuttgart Esen, Zeynep Heilbronn Feser, Patrick Ulm/Donau Fiedler, Werner Stuttgart Gottstein, Alexandra Ulm/Donau Gerber, Sarah-Marie Stuttgart Gökce, Hasret Weinstadt Goll, Anton Stuttgart Grünwald, Severin Stuttgart Gumbold, Sarah Ostfildern Hartmann, Leona Stuttgart Hawighorst, Jessica Stuttgart Heck, Jonas Stuttgart Hofmann, Thomas Beimerstetten Honstein, Kristina Stuttgart Hettrich, Saskia Stuttgart Hemmerich, Valentina Esslingen Huber, Cedric Stuttgart

Ruppaner, Clara Stuttgart Schäfer, Lisa Ulm/Donau Schaller, Mathis Stuttgart Schleehuber, Noel Rutesheim Schuster, Frederic Stuttgart

Fachanwalt für Insolvenzrecht Gruson, Lydia Heidenheim

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Kersebaum, Karin Stuttgart

Neu zugelassene Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechts anwälte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Appler, Salomé Ehingen Beeren, Jan Paolo Maximilian Ehingen Berning, Anabel Filderstadt Bertsch, Anne-Marie München Boehnke, Sebastian Ulm Bischoff, Christian Stuttgart Bruchner, Desiree Kirchheim/Teck Czerwinka, Michael Leinfelden-Echterdingen Dahme, Dr. Hans Moritz Friedrichshafen Dinnebier, Natalia Düsseldorf Egger, Birgit Stuttgart Filetti, Veronika Karlsruhe Fischer, Stephanie Stuttgart Frank, Stefan Stuttgart Freundorfer, Maria Stuttgart Friedrich, Stefanie Stuttgart Gottstein, Alexandra Weißenhorn Graja, Nicole Stuttgart Hagenmaier, Martin Stuttgart Hensger, Jasmin Ludwigsburg Hermes, Michaela München Kaczmarek-Lettau, Dr. Anita Stuttgart Kamal, Marc Waiblingen Kellinger, Dieter Neckarsulm

Fachanwalt für Strafrecht Nöller, Cornelia Crailsheim Sperr, Julia Stuttgart Fachanwalt für IT-Recht Hartmann, Annika Göppingen Herwig, Christopher Stuttgart Kreß, Dr. Sonja Stuttgart

Haag, Judith Heilbronn Fritz, Lisa Sindelfingen Funk, Michael Stuttgart Lorenz, Stefanie Stuttgart Rathmann, Björn Sindelfingen Simic, Dr. Tanja Ludwigsburg van Wijnen, Nicolas Tauberbischofsheim Fachanwalt für Arbeitsrecht Dreyer, Dr. Maria José Stuttgart

Neue Fachanwältinnen -und anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Sulovsky-Lehr, Amelie Stuttgart

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Böhler, Ulla Stuttgart Schoeps, Sonja Ulm Fachanwalt für Erbrecht Hauser, Dietrich Heilbronn Lowski, Thomas Stuttgart Ott, Dr. Steffem Kirchheim/Teck Wicha, Beatrix Filderstadt

NEUZULASSUNGEN

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Galow, Ellen Ellwangen Fachanwalt für Familienrecht Neifer, Dr. Sarah Ludwigsburg Scholz, Michael Stuttgart Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fischer, Andreas Ulm Nill, Heidrun Stuttgart

Klausmann, Anja Stuttgart Köhn, Christian Stuttgart Kunz, Carlo Gerlingen Luible, Christian Nersingen Meißner, Martin-Jürgen Stuttgart Müller, Christian Stuttgart Niebel, Markus Leinfelden-Echterdingen Probst, Fabian Stuttgart Schilling, Dr. Nicola Stuttgart Schuster, Dr. Marielle Stuttgart Schwendner, Nora Stuttgart Seiter, Tim Stuttgart Spöhrer, Michaela Ostfildern Steckdaub, Sarah Stuttgart Tarhan, Sonja Esslingen Thein, Niklas Stuttgart van Lessen, Cornelius Stuttgart Wellinger, Viola Stuttgart Welpot, Patricia Köln Welte, Selina Stuttgart Wickel, Dr. Tobias Ulm Zens, Marina Stuttgart

| 22 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022

Fachanwalt für Urheberrecht Heinrich, Till Stuttgart NEUZULASSUNGEN | SONSTIGES Neue Rechtsanwaltsgesellschaften mbH im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Zulassung vor dem 01.08.2022) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Heubach und Kappel Steuer- und Rechtsberatung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schorndorf HWS Büttner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stuttgart >> s onst I ges Kanzleijubiläen – Die Rechtsanwaltskammer gratuliert

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ihr 40-jähriges Dienstjubiläum konnte Frau Ute Liebler aus der An waltskanzlei Mitländer und Schäfauer Rechtsanwälte GbR in Vai hingen/Enz feiern.

Die Rechtsanwaltskammer hat in Anerkennung ihrer Leistung Frau Heckmann gratuliert und wünscht ihr alles Gute, viele glückliche und gesunde Jahre im Ruhestand.

HerzlichenGlückwunsch

KAMMERREPORT #2 AUGUST 2022 | 23 |

Die Rechtsanwaltskammer hat der Jubilarin gratuliert und sich mit einem Gutschein für einen Blumengruß für die lange Treue be Nachdankt.über

44 Jahren Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Dr. Queden feld in Stuttgart ist Frau Maria Heckmann am 31.05.2022 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet worden.

Kohal, Linda Stuttgart Mantel, Julian Ludwigsburg Ritter, Manuel Heilbronn Schüle, Ute Marbach Schuhmacher, Thomas Ulm

SONSTIGES beA-Support-Wegweiser | 24 KAMMERREPORT # 2 AUGUST 2022 Soforthilfe Wissensdatenbank: Antworten auf viele bereits gestellte Fragen unter https://portal.beasupport.de Anwenderhilfe: Benutzerhandbuch mit Anleitungen zur Nutzung des beA (mit Schlagwortsuche) unter https://bea-brak.de/xwiki beA-Newsletter: Praktische Tipps und Hintergrundinforma t ionen zur unterbeA-Nutzungwww.brak.de/bea-newsletter beA Schulungen: beA-fit in 3h (verschiedene Anbieter) beA-Karte b eA-Karte bestellen Ersatzkarte bestellen · Signaturzertifikat nachladen P IN ändern/zurücksetzen · b eA-Karte sperren K ontoverbindung ändern · A bo kündigen FAQs unter www.bea.bnotk.de/ faq.html Bundesnotarkammer Kontakt: (Mo–Fr0bea@bnotk.de80035501008:00–17:00 Uhr) +StörungenbeA-Nutzung MErstregistrierungitarbeiteranlegen · Rechtevergabe für Postfächer Ich kann mich nicht einloggen · Sicherheitstoken wird nicht erkannt K ann die Nachricht nicht sehen · Fragen zur Client Security Postfach zurücksetzen Westernacher Kontakt: 0servicedesk@beasupport.dehttps://portal.beasupport.de3021787017 Soforthilfe Wissensdatenbank: Antworten auf viele bereits gestellte Fragen unter https://portal.beasupport.de Anwenderhilfe: Benutzerhandbuch mit Anleitungen zur Nutzung des beA (mit Schlagwortsuche) unter https://bea-brak.de/xwiki beA-Newsletter: Praktische Tipps und Hintergrundinforma t ionen zur unterbeA-Nutzungwww.brak.de/bea-newsletter beA Schulungen: beA-fit in 3h (verschiedene Anbieter) beA-Karte b eA-Karte bestellen Ersatzkarte bestellen · Signaturzertifikat nachladen P IN ändern/zurücksetzen · b eA-Karte sperren K ontoverbindung ändern · A bo kündigen FAQs unter www.bea.bnotk.de/ faq.html Bundesnotarkammer Kontakt: (Mo–Fr0bea@bnotk.de80035501008:00–17:00 ignaturzertifikatbestellenbestellennachladenändern/zurücksetzensperrenontoverbindungändernwww.bea.bnotk.de/ Bundesnotarkammer :00–17:00100 Uhr) +StörungenbeA-Nutzung Erstregistrierung · Mitarbeiter anlegen Rechtevergabe für Postfächer · Ich kann mich nicht einloggen Sicherheitstoken wird nicht erkannt · K ann die Nachricht nicht sehen Fragen zur Client Security Postfach zurücksetzen Westernacher Kontakt: 0servicedesk@beasupport.dehttps://portal.beasupport.de3021787017 Daten SAFE-ID finden Sie im Bundesweiten ··www.rechtsanwaltsregister.orgAnwaltsverzeichnisAmtlichenunterE-Mail-AdresseändernNamenändernAnschriftändernWiderrufderZulassungVertretungsregelungen Ihre Rechtsanwaltskammer Korrekturen im Bundesweiten A mtlichen Anwaltsverzeichnis Kontakt: Zuständige RAK www.brak.de/rechtsanwaltskammernunter Soforthilfe ssensdatenbank: Antworten auf viele bereits stellte Fragen unter https://portal.beasupport.de Anwenderhilfe: Benutzerhandbuch mit Anleitungen zur Nutzung des beA (mit Schlagwortsuche) unter https://bea-brak.de/xwiki beA-Newsletter: Praktische Tipps und Hintergrundinforma t ionen zur unterbeA-Nutzungwww.brak.de/bea-newsletter beA Schulungen: beA-fit in 3h (verschiedene Anbieter) beA-Karte b eA-Karte bestellen · Ersatzkarte bestellen Signaturzertifikat nachladen · P IN ändern/zurücksetzen b eA-Karte sperren · K ontoverbindung ändern A bo kündigen FAQs unter www.bea.bnotk.de/ faq.html Bundesnotarkammer Kontakt: (Mo–Fr0bea@bnotk.de80035501008:00–17:00 Uhr) +StörungenbeA-Nutzung Erstregistrierung · Mitarbeiter anlegen Rechtevergabe für Postfächer · Ich kann mich nicht einloggen Sicherheitstoken wird nicht erkannt · K ann die Nachricht nicht sehen Fragen zur Client Security Postfach zurücksetzen Westernacher Kontakt: 0servicedesk@beasupport.dehttps://portal.beasupport.de3021787017 Daten SAFE-ID ··www.rechtsanwaltsregister.orgAnwaltsverzeichnisBundesweitenfindenE-Mail-AdresseändernNamenändernAnschriftändernWiderrufderZulassungVertretungsregelungen Ihre Rechtsanwaltskammer Korrekturen im Bundesweiten A mtlichen Anwaltsverzeichnis Kontakt: Zuständige RAK www.brak.de/rechtsanwaltskammernunter

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I mpressum Rechtsanwaltskammer Stuttgart Berufliche Vertretung aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Kammerbezirks, der die Landgerichtsbezirke Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Ellwangen umfasst. Die Rechtsanwalts kammer ist das Selbstverwaltungsorgan der Anwaltschaft. Gesetzliche Grundlage: Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959, BGBl. I S. 565. Organe: Gesamtvorstand mit 27 ehrenamtlichen Mitgliedern und Präsidium. Präsidentin: Rechtsanwältin Ulrike Paul, Sindelfingen. Aufgaben: Befassung mit allen Angelegenheiten, die für die Anwaltschaft von allgemeiner Be deutung sind; Vertretung der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgeber, Gerichten, Behörden, Recht suchenden; Mitwirkung bei der Juristenausbildung und der Ausbildung und Fortbildung von Rechtsanwälten, Geprüften Rechtsfachwirten und Rechtsanwaltsfachangestellten; Zulassungs recht; Berufs- und Gebührenrecht; Berufs- und Zulassungsaufsicht; Verleihung von Fachanwalt schaften; Gutachtenerstattung; Mitwirkung in der Berufsgerichtsbarkeit; Gesetzgebung und Rechtsprechung; Satzungsversammlung. Im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Präsidiumsund Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführung wird verwiesen auf die im Internet abruf baren Organisations- und Geschäftsverteilungspläne (Organigramme). Bei der RAK Stuttgart sind vier hauptamtliche Rechtsanwälte und über 200 ehrenamtliche Rechtsanwälte tätig.

PERSONALNACHRICHTEN KAMMERREPORT # 3/2022 V orsch A u Ankündigung der Kammerversamm lung 2023 1. Wahlbekanntmachung Satzungs versammlung 2023

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