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Bericht von der Kammerversammlung am Montag, 27. Juni 2022
Bericht von der Kammerversammlung am Montag, 27.06.2022 um 19.00 Uhr im Steigenberger Graf Zeppelin, Arnulf-Klett-Platz 7, 70173 Stuttgart
Aufgrund der pAndemIebedIngten VerschIebung des termIns fAnd dIe dIesjährIge kAmmerVersAmmlung Im hotel steIgenberger grAf ZeppelIn In stuttgArt stAtt.
Der Versammlung, an der 82 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer teilnahmen, ging ein Sektempfang in der Empfangshalle des Hotels voraus. Dieser bot Gelegenheit zum kollegialen Austausch. In der anschließenden Versammlung richtete die Ministerin der Justiz und für Migration, Frau Marion Gentges, ein Grußwort an die Teilnehmer. Sie sprach der Anwaltschaft ihren Dank für die Unterstützung der Justiz während der Zeit der Pandemie aus. Weitere Themen waren die Digitalisierung und der elektronische Rechtsverkehr, die Auslotung von Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung und die Spezialisierung von Gerichten. Im Anschluss an das Grußwort gab Frau Ministerin Gentges den Teilnehmern die Möglichkeit zur Diskussion, die rege in Anspruch genommen wurde.
Im formellen Teil wurde die Tagesordnung wie folgt behandelt:
TAGESORDNUNG >>
TOP 1: Tätigkeitsbericht der Präsidentin für das Jahr 2021 TOP 2: Kassenbericht des Schatzmeisters TOP 3: Bericht des Rechnungsprüfers TOP 4: Entlastung des Vorstands TOP 5: Wahl des Rechnungsprüfers und seines Stellvertreters für das Geschäftsjahr 2022 TOP 6: Haushaltsplanung 2022 und Festsetzung des Kammerbeitrags 2022 TOP 7: Wahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Wahlausschusses für die Wahlen zur Satzungsversammlung gemäß § 2 der Wahlordnung der RAK Stuttgart für die Wahlen zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer TOP 8: Vorstellung der neuen Vorstandsmitglieder TOP 9: Beschlussfassung über Anträge des Gesamtvorstands TOP 10: Aufwandentschädigung für Ehrenamtsträger der RAK Stuttgart TOP 11: Anpassung von Satzung und Geschäftsordnung der RAK Stuttgart an die Änderungen durch die BRAO-Reform TOP 12: Verschiedenes
Zu TOP 1: Tätigkeitsbericht der Präsidentin für das Jahr 2021 Präsidentin Paul verwies einführend auf ihren Tätigkeitsbericht im Kammerreport Nr. 1/2022 vom 15.03.2022 und ging insbesondere auf die BRAO-Reform zum 01.08.2022, die Pflicht zur Fortbildung im anwaltlichen Berufsrecht und die Absicht der EU-Kommission eine europäische Behörde zur Geldwäscheaufsicht (AMLA) zu errichten, ein.
Zu TOP 2: Kassenbericht des Schatzmeisters Schatzmeister Dr. Leicht berichtete unter Bezugnahme auf den Kassenbericht im Kammerreport Nr. 1/2022 vom 15.03.2022 und auf die in der PowerPoint-Präsentation visualisierte Haushaltsdarstellung über die Kassenlage.
Das Haushaltsjahr 2021 sei mit einer Überdeckung von € 352.360,26 von abgeschlossen worden. Das Gesamtvermögen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart habe zum 31.12.2021 € 2.678.283,00 betragen.
Fragen zum Kassenbericht wurden nicht gestellt.
Zu TOP 3: Bericht des Rechnungsprüfers Rechnungsprüfer Maximilian Freiherr von Gaisberg-Schöckingen nahm Bezug auf den im Kammerreport Nr. 1/2022 vom 15.03.2022 veröffentlichten Bericht über die Kassenprüfung am 08.02.2022. Diese sei reibungslos verlaufen. Das Rechnungswesen und die Buchhaltung seien danach in bester Ordnung. Sämtliche Ausgaben seien ordnungsgemäß belegt. Auffälligkeiten und Beanstandungen gebe es keine.
Zu TOP 4: Entlastung des Vorstands Altpräsident Rechtsanwalt Frank E. R. Diem stellte den Antrag auf Entlastung des Vorstands verbunden mit Worten des Dankes an den Vorstand für die geleistete Arbeit.
Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Zu TOP 5: Wahl des Rechnungsprüfers und seines Stellvertreters für das Geschäftsjahr 2022 Zum Rechnungsprüfer für das Jahr 2022 wurde ohne Gegenstimmen Rechtsanwalt Maximilian Freiherr von Gaisberg-Schöckingen gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde ebenfalls ohne Gegenstimmen Rechtsanwalt Sven Hoffmann gewählt.
Zu TOP 6: Haushaltsplanung 2022 und Festsetzung des Kammerbeitrags 2022 Schatzmeister Dr. Leicht erläuterte den Haushaltsentwurf anhand einer PowerPoint-Präsentation. Für das Haushaltsjahr 2022 plane er mit einer Unterdeckung in Höhe von € 161.089,39. Auf der Grundlage des Haushaltsplanes stellte Schatzmeister Dr. Leicht folgende Anträge:
1. Der Kammerbeitrag 2022 für natürliche Personen wird festgesetzt auf € 320,00.
2. Der Kammerbeitrag 2022 für juristische Personen wird festgesetzt auf € 515,00.
3. Der Kammerbeitrag 2022 für Berufsausübungsgesellschaften (BAG) wird festgesetzt auf € 515,00.
Ein Kammermitglied stellte in der Versammlung den Antrag, den Kammerbeitrag jeweils um € 10,00 zu reduzieren.
Der Antrag des Kammermitglieds wurde mit einer Ja-Stimme und 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Antrag des Schatzmeisters zu 1) wurde mit 71 Ja- Stimmen, 3 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen angenommen.
Der Antrag des Schatzmeisters zu 2) wurde mit 76 Ja- Stimmen, einer Gegenstimme und 0 Enthaltungen angenommen. Der Antrag des Schatzmeisters zu 3) wurde mit 74 Ja- Stimmen, einer Gegenstimme und 0 Enthaltungen angenommen.
Präsidentin Paul dankte Schatzmeister Dr. Leicht für die gute Haushaltsführung und -planung.
Zu TOP 7: Wahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Wahlausschusses für die Wahlen zur Satzungsversammlung gemäß § 2 der Wahlordnung der RAK Stuttgart für die Wahlen zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer Als Mitglieder des Wahlausschusses wurden gewählt.
• Rechtsanwalt Prof. Ingo Hauffe • Rechtsanwältin Dr. Julia Unseld • Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht
Als Ersatzmitglieder des Wahlausschusses wurden gewählt
• Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach • Rechtsanwalt Klaus-Dieter Schick
Zu TOP 8: Vorstellung der neuen Vorstandsmitglieder Die neuen Vorstandsmitglieder Dr. Silvan Bächle und Dr. Klemens Werner stellten sich den Mitgliedern der Kammerversammlung vor.
Zu TOP 9: Beschlussfassung über Anträge des Gesamtvorstands Schatzmeister Dr. Thomas Leicht erläuterte die beantragten Beschlussfassungen über die Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften ab dem 01.08.2022 der RAK Stuttgart.
Zu TOP 9.1: Beschlussfassung über die Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften ab dem 01.08.2022 Der Gesamtvorstand stellte folgende Anträge:
1. Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung einer
BAG gemäß § 59 b Abs. 2 BRAO-neu: € 750,00
2. Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme einer
BAG gemäß §§ 207, 207 a BRAO-neu: € 750,00
3. Änderungsanzeige hinsichtlich der Aufnahme von Gesellschaftern, Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane sowie aller mittelbar beteiligten Personen, die nicht bereits als Rechtsanwalt zugelassen sind: € 150,00
4. Änderungsanzeige hinsichtlich der Aufnahme von Gesellschaftern, Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane sowie aller mittelbar beteiligten Personen, die bereits als
Rechtsanwalt zugelassen sind: € 50,00
5. Anzeige über die Änderung von Rechtsform oder Name oder
Gegenstand der BAG: € 150,00
6. Aufnahme einer bereits zugelassenen BAG in die RAK Stuttgart: € 250,00
7. Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Einrichtung und des Betriebs eines beA der Zweigniederlassung gemäß § 31 b Abs. 4 BRAO-neu entspricht dem jeweils von der BRAK pro Mitglied angefordertem Betrag.
Die Anträge 1-7 wurden mit 70 Ja- Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
Zu TOP 9.2: Jährliche Festsetzung der Gebühr für die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schatzmeister Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht führte aus, dass die Rechtsanwaltskammer auch für die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für dienstleistende europäische Rechtsanwälte Gebühren und Auslagen erheben müsse. Die Gebühren seien in Abhängigkeit von dem an die BRAK zu entrichtenden Beitrag pro Person jährlich neu zu beschließen. Der Gesamtvorstand beantrage daher folgenden Beschluss:
„Für das Jahr 2022 wird die Gebühr für die Einrichtung und den Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für dienstleistende europäische Rechtsanwälte auf € 70,00 festgesetzt.“
Der Antrag wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Zu TOP 9.3: Klarstellung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerpflicht von Körperschaften des öffentlichen Rechts ab dem 01.01.2023 Schatzmeister Rechtsanwalt Dr. Leicht erläuterte den Hintergrund des Antrags des Gesamtvorstands.
„Alle in der Gebührenordnung ausgewiesenen Gebührentatbestände sind, soweit sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, als Nettobeträge zu verstehen.“
Der Antrag wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Zu TOP 9.4: Anpassung der Wahlordnungen für die Wahlen zum Gesamtvorstand und zur Satzungsversammlung. Präsidentin Paul erläuterte den Antrag des Gesamtvorstands zur Änderung der Wahlordnung. Der Gesamtvorstand beantrage folgende Beschlüsse:
1. § 9 a Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung für die Wahlen zum Gesamtvorstand wird wie folgt geändert:
„Die für die elektronische Wahl erforderlichen Daten sind den Wahlberechtigten vor Beginn des Wahlzeitraumes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu übermitteln“.
2. § 9 a Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung für die Wahlen zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird wie folgt geändert:
„Die für die elektronische Wahl erforderlichen Daten sind den Wahlberechtigten vor Beginn des Wahlzeitraumes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu übermitteln“ Der Antrag zu 1) wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Der Antrag zu 2) wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Zu TOP 10: Aufwandentschädigung für Ehrenamtsträger der RAK Stuttgart Präsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul erläutert den folgenden Antrag:
„Die Abrechnung der Aufwandentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der RAK Stuttgart ist jeweils bis spätestens 31.03. des Folgejahres vorzunehmen. Spätere Abrechnungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.“
Der Antrag wurde mit 71 Ja- Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Zu TOP 11: Anpassung von Satzung und Geschäftsordnung der RAK Stuttgart an die Änderungen durch die BRAO-Reform Präsidentin Paul erläuterte die beantragten Änderungen von Satzung und Geschäftsordnung anhand der Power-Point-Präsentation. Gegenüber der mit der Tagesordnung versandten Synopse habe es noch Anpassungen in § 2 der Satzung und in § 5 der Geschäftsordnung der RAK Stuttgart gegeben. Mit der Anpassung in § 2 der Satzung sei man der Anregung eines Mitglieds nachgekommen, möglichst geschlechtsneutral zu formulieren. Die Änderung in § 5 der Geschäftsordnung erfolge in Angleichung an die BRAO, wonach ausdrücklich der Versand der Einladung zur Kammerversammlung per beA ermöglicht worden sei. Eine redaktionelle Änderung habe sich zudem zusätzlich in § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung ergeben. Hier sei die Zitierung des Paragrafen an die aktuelle Gesetzlage der BRAO angepasst worden.
Der Gesamtvorstand beantragt zusammenfassend den Beschluss über die Anpassung von Satzung und Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart entsprechend der Beschlussvorlage, die mit der Einladung zur Kammerversammlung versandt wurde und mit den erläuterten und in der Power-Point-Präsentation dargestellten Anpassungen in § 2 der Satzung und in § 5 der Geschäftsordnung der RAK Stuttgart.
Der Antrag wurde mit 72 Ja- Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Die aktuelle Fassung von Satzung und Geschäftsordnung finden Sie ab Seite 8 dieses Kammerreports und im internen Mitgliederbereich auf der Homepage der RAK Stuttgart.
Zu TOP 12: Verschiedenes Unter Verschiedenes wurde aus dem Kreis der Kammerversammlung darauf hingewiesen, dass es am LG Stuttgart Probleme mit dem Nachweis von Eingängen per beA gebe. Ein großes Problem sei zudem die Erreichbarkeit des Landgerichts.
Nachdem es keine weiteren Fragen und Wortbeiträge gab, dankte Präsidentin Paul allen Anwesenden und erklärte die Kammerversammlung 2022 um 21.40 Uhr für beendet.