Kammerreport Nr. 1 vom 15.03.2022

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TÄT IGKEITSBERICHTE DES VORSTANDS FÜR 2021

Präsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul, Sindelfingen

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Die Präsidentin berichtet ... Auch das Jahr 2021 war weitgehend von der Corona-Pandemie geprägt. Nachdem im Frühjahr 2021 die Impfkampagne begonnen hatte, haben sich die Rechtsanwaltskammern erfolgreich für eine Höherpriorisierung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eingesetzt, so dass der über­wiegende Teil der Anwaltschaft ab Mai 2021 einen Impftermin wahrnehmen konnte. Mit dem Beginn der Auffrischungskampagne hat die Rechtsanwaltskammer ihren Mitgliedern an vier Tagen die Impfung in den Räumen der Geschäftsstelle der RAK Stuttgart ermöglicht. Ein mobiles Impfteam der Fa. Viamed aus Stuttgart führte die Impfungen durch.

I. Rechtspolitik auf Bundes­ ebene Auf Bundesebene war deutlich zu spüren, dass die Legislaturperiode des 19. Bundestages im Sommer endete. Eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren wurde abschließend auf den Weg gebracht. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart setzte sich bei der Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts erfolgreich gegen eine im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls geplante Erweiterung des Tatbestands der Interessenkollision ein. Danach sollte der Rechtsanwalt einem Tätigkeitsverbot unterliegen, wenn er in Ausübung seines Berufs im Rahmen eines anderen Mandatsverhältnisses eine vertrauliche Information erhalten hatte, die für die Rechtssache von Bedeutung ist und deren Verwendung in der Rechtssache im Widerspruch zu den Interessen des Mandanten des vorhergehenden Mandats stehen würde. Die geplante Neuregelung ist nicht Gesetz geworden. Das Gesetz zur Neuregelung des anwaltlichen Gesell schaf t srecht s tr it t am 01.08.2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine Zulassungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften. Nicht zulassungspflichtig sind nur Personengesell-

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schaf ten, bei denen die Haf tung der natürlichen Personen nicht beschränkt ist und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59 c Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO genannten Berufs angehören. Der Gesetzgeber hat insoweit eine Übergangsfrist für am 01.08.2022 bereits bestehende Berufsausübungsgesellschaften dieser Art eingeräumt. Diese müssen die Zulassung bis zum 01.11.2022 beantragen. Für am 01.08.2022 bereits bestehende Rechtsanwaltsgesellschaften gilt zudem deren bereits bestehende Zulassung auch als Zulassung nach neuem Recht. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bereitet aktuell das Verwaltungsverfahren für die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaften vor und wird über die weiteren Schritte auf der Homepage, im Newsletter und im Kammerreport informieren. Mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat der Gesetzgeber den Rechtsdienstleistungsmarkt weiter für nichtanwaltliche Dienstleister geöffnet. Diese Entwicklung ist insbesondere im Hinblick auf die Qualität und die unabhängige Erbringung von Rechtsdienstleistungen und der Gewährung des Zugangs zum Recht überwiegend kritisch zu sehen. Unsere Stellungnahmen, die bereits im Jahr 2020 abgegeben wurden, haben wir im Intranetbereich unter rak-stuttgart.de veröffentlicht.

Im November des vergangenen Jahres fand dann auch das jährliche Gespräch der Präsidentin und der Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg mit der Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg statt. Themen waren unter anderem die Neureglung des RDG als Gefahr für den Verbraucherschutz, die personelle Ausstattung der Geschäftsstellen der Gerichte, der elektronische Rechtsverkehr und dessen aktive Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022 sowie die Anforderung strukturierter Schriftsätze im elektronischen Rechtsverkehr als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit.

III. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer Die Frühjahrshauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer wurde pandemiebedingt wie bereits im Vorjahr als ausschließ­ liche Präsidentenkonferenz durchgeführt. Gegenstand der Versammlung war, wie für die Frühjahrsversammlung üblich, die Haushaltsplanung der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Nürnberg im Herbst fand ebenfalls unter Pandemiebedingungen und mit reduzierter Zahl der Teilnehmer statt. Wir haben hierüber im Kammerreport 03/2021 berichtet.

II. Rechtspolitik auf Landesebene

IV. Rechtsanwaltskammer intern

Auf Landesebene hat nach den Landtagswahlen Frau Kollegin Marion Gentges ihr Amt als Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg angetreten.

1. Kammerversammlung 2021 Die ursprünglich für April geplante Kammerversammlung musste pandemiebedingt auf den 29.07.2021 verlegt werden und wurde unter Beachtung der entspre-


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