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Sozialausschuss
Von schAtzmeIster r echtsA n WAlt dr. thom As leIcht, stuttgArt
Im Jahr 2021 verstarben insgesamt 24 Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil ihre Zulassung aus Altersgründen schon aufgegeben hatten.
Sterbegeldzahlungen erfolgten je einmal in Höhe von € 10.000,00, € 9.721,00, € 7.013,52, € 6.219,82 und € 6.200,00. In den verbleibenden Fällen erfolgt eine eventuelle Zahlung erst 2022 oder es wurde kein Antrag gestellt, bzw. eine Sterbegeldzahlung konnte nicht gewährt werden, da die Voraussetzungen der Sterbegeldordnung nicht gegeben waren. Die Unterstützungszahlungen erfolgen lt. Beschluss des Sozialausschusses an vier bedürftige Anwaltswitwen, jeweils dreimal jährlich.
Der Sterbegeldfonds hatte am 01.01.2021 einen Stand von Ausbezahlt wurde: Sterbegeld in Höhe von Unterstützungszahlungen in Höhe von Der Stand per 31.12.2021 beträgt somit
€ 758.712,91
€ 39.154,34 € 4.200,00