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Bericht des Rechnungsprüfers
Rechtsanwalt Maximilian Freiherr von Gaisberg-Schöckingen, Stuttgart
In der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart wurde ich zum Rechnungsprüfer bestellt.
Am 08.02.2022 habe ich die Rechnungslegung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für das Geschäftsjahr 2021 geprüft. Die Prüfung fand im Beisein von Frau Doepelheuer, der Buchhalterin der Rechtsanwaltskammer, statt.
Sie legte eine vollständige, geordnete und einwandfreie Sammlung von DATEV-Kontoausdrucken, Bankkontoauszügen und sonstigen Belegen sowie das vollständig geführte Kassenbuch vor und konnte sämtliche Nachfragen beantworten.
Die Rechnungsprüfung führte zu folgender Feststellung:
1. Die Einnahmen und Ausgaben sind zutreffend auf die Buchhaltungskonten verbucht.
Die Schlusssalden der Konten stimmen mit den entsprechenden Positionen mit der intern geführten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung überein.
2. Die in der Vermögensübersicht ausgewiesenen Bestände stimmen mit den jeweils letzten
Kontoauszügen des Jahres 2021 und dem Kassenbuch überein. Die Einkünfte aus den
Finanzanlagen sind zutreffend verbucht.
3. Eine Überprüfung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben ergab keine Beanstandungen.
Stichprobenartig wurden auch die Belege eingesehen.
4. Auf der Ausgabenseite wurden keinerlei Kosten festgestellt, die nicht durch die Aufgaben der Kammer veranlasst worden waren oder deren jeweiligen Höhe nicht vertretbar erscheinen. Insbesondere die Vorstandsaufwendungen – mit Tagegeldern, Reisekosten und Fallvergütungen – und die sonstigen Repräsentationskosten sind nachvollziehbar belegt und erscheinen in der Höhe angemessen.
Zusammenfassend bestätige ich, dass nach dem Ergebnis der Prüfung
- die Rechnungslegung ordnungsgemäß aus den Büchern der Kammer abgeleitet ist, - die Einnahmen und Ausgaben zutreffend verbucht wurden, - sämtliche Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind, - keine Kosten festgestellt wurden, die nicht durch die Kammerarbeit veranlasst sind oder deren jeweilige Höhe nicht vertretbar erscheinen.
Ich empfehle daher der Kammerversammlung, die Rechnungslegung zu genehmigen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
Stuttgart, 08.02.2022
Maximilian von Gaisberg - Rechnungsprüfer -