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Die Präsidentin berichtet

Präsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul, Sindelfingen

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Auch das Jahr 2021 war weitgehend von der Corona-Pandemie geprägt. Nachdem im Frühjahr 2021 die Impfkampagne begonnen hatte, haben sich die Rechtsanwaltskammern erfolgreich für eine Höherpriorisierung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eingesetzt, so dass der überwiegende Teil der Anwaltschaft ab Mai 2021 einen Impftermin wahrnehmen konnte. Mit dem Beginn der Auffrischungskampagne hat die Rechtsanwaltskammer ihren Mitgliedern an vier Tagen die Impfung in den Räumen der Geschäftsstelle der RAK Stuttgart ermöglicht. Ein mobiles Impfteam der Fa. Viamed aus Stuttgart führte die Impfungen durch.

I. Rechtspolitik auf Bundesebene

Auf Bundesebene war deutlich zu spüren, dass die Legislaturperiode des 19. Bundestages im Sommer endete. Eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren wurde abschließend auf den Weg gebracht. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart setzte sich bei der Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts erfolgreich gegen eine im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls geplante Erweiterung des Tatbestands der Interessenkollision ein. Danach sollte der Rechtsanwalt einem Tätigkeitsverbot unterliegen, wenn er in Ausübung seines Berufs im Rahmen eines anderen Mandatsverhältnisses eine vertrauliche Information erhalten hatte, die für die Rechtssache von Bedeutung ist und deren Verwendung in der Rechtssache im Widerspruch zu den Interessen des Mandanten des vorhergehenden Mandats stehen würde. Die geplante Neuregelung ist nicht Gesetz geworden.

Das Gesetz zur Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts tritt am 01.08.2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine Zulassungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften. Nicht zulassungspflichtig sind nur Personengesellschaften, bei denen die Haftung der natürlichen Personen nicht beschränkt ist und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59 c Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO genannten Berufs angehören. Der Gesetzgeber hat insoweit eine Übergangsfrist für am 01.08.2022 bereits bestehende Berufsausübungsgesellschaften dieser Art eingeräumt. Diese müssen die Zulassung bis zum 01.11.2022 beantragen. Für am 01.08.2022 bereits bestehende Rechtsanwaltsgesellschaften gilt zudem deren bereits bestehende Zulassung auch als Zulassung nach neuem Recht.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bereitet aktuell das Verwaltungsverfahren für die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaften vor und wird über die weiteren Schritte auf der Homepage, im Newsletter und im Kammerreport informieren.

Mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat der Gesetzgeber den Rechtsdienstleistungsmarkt weiter für nichtanwaltliche Dienstleister geöffnet. Diese Entwicklung ist insbesondere im Hinblick auf die Qualität und die unabhängige Erbringung von Rechtsdienstleistungen und der Gewährung des Zugangs zum Recht überwiegend kritisch zu sehen. Unsere Stellungnahmen, die bereits im Jahr 2020 abgegeben wurden, haben wir im Intranetbereich unter rak-stuttgart.de veröffentlicht.

II. Rechtspolitik auf Landesebene

Auf Landesebene hat nach den Landtagswahlen Frau Kollegin Marion Gentges ihr Amt als Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg angetreten. Im November des vergangenen Jahres fand dann auch das jährliche Gespräch der Präsidentin und der Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg mit der Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg statt. Themen waren unter anderem die Neureglung des RDG als Gefahr für den Verbraucherschutz, die personelle Ausstattung der Geschäftsstellen der Gerichte, der elektronische Rechtsverkehr und dessen aktive Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022 sowie die Anforderung strukturierter Schriftsätze im elektronischen Rechtsverkehr als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit.

III. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Frühjahrshauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer wurde pandemiebedingt wie bereits im Vorjahr als ausschließliche Präsidentenkonferenz durchgeführt. Gegenstand der Versammlung war, wie für die Frühjahrsversammlung üblich, die Haushaltsplanung der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Nürnberg im Herbst fand ebenfalls unter Pandemiebedingungen und mit reduzierter Zahl der Teilnehmer statt. Wir haben hierüber im Kammerreport 03/2021 berichtet.

IV. Rechtsanwaltskammer intern

1. Kammerversammlung 2021 Die ursprünglich für April geplante Kammerversammlung musste pandemiebedingt auf den 29.07.2021 verlegt werden und wurde unter Beachtung der entspre-

chenden Hygienevorgaben durchgeführt. An der Versammlung, die mit einem sommerlichen Empfang im Innenhof des Hospitalhofs verbunden war, nahmen 64 Kolleginnen und Kollegen teil. Der Bericht über die Kammerversammlung ist im Kammerreport 03/2021 veröffentlicht.

2. Präsidiums- und Gesamtvorstandssitzungen Das Präsidium tagte im Jahr 2021 insgesamt acht Mal. Die Sitzungen fanden nahezu ausschließlich in Form von Videokonferenzen oder hybrid statt. Pandemiebedingt fand der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Jahr 2021 lediglich zweimal zusammen.

Ein Großteil der Konferenzen, Tagungen und Versammlungen, die üblicherweise von Mitgliedern des Präsidiums oder des Gesamtvorstands wahrgenommen werden, fand auch im Jahr 2021 nicht statt oder wurde in Form von Videokonferenzen durchgeführt.

3. Erstregistrierung der Mitglieder der RAK Stuttgart am beA Nachdem es trotz zahlreicher Aufforderungen und Unterstützungsangebote zu Beginn des Jahres immer noch einen nicht unerheblichen Teil von Mitgliedern gab, der noch keine Erstregistrierung am beA vorgenommen hatte, wurden diese Mitglieder im Rahmen eines berufsrechtlichen Aufsichtsverfahrens angehört. Die überwiegende Zahl der Betroffenen nahm daraufhin die Erstregistrierung vor.

V. Anwaltsgerichtsbarkeit

Am 31.10.2021 endete die Amtszeit von Herrn Kollegen Winfried Porsch am Anwaltsgerichtshof. Als Nachfolger konnte die Rechtsanwaltskammer Herrn Kollegen Frank Berger benennen. Seine Amtszeit läuft vom 01.11.2021 - 31.10.2026.

Ebenfalls am 01.11.2021 begann die Amtszeit von Frau Kollegin Martina Kohler am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Frau Kollegin Kohler folgt auf Frau Kollegin Barbara Renz.

Im Namen von Vorstand und Präsidium der RAK Stuttgart gratuliere ich an dieser Stelle allen neuen Mitgliedern der Anwaltsgerichtsbarkeit und bedanke mich auch bei den Ausgeschiedenen recht herzlich für ihr Engagement in der anwaltlichen Selbstverwaltung.

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