Kammerreport Nr. 1 vom 15.03.2022

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TÄT IGKEITSBERICHTE DES VORSTANDS FÜR 2021

Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Prof. Dr. Hervé Edelmann

Abteilung Fachgebietsbezeichnungen V on V or sta n dsm i tgl ied R echtsa n wa lt P rof. D r . H erv é E del m a n n , S t u t tga rt V or si tze n der der A bte ilu ng Fachge ­ bietsbeze ich n u nge n

Zu Jahresbeginn beschäftigte sich die Abteilung für Fachgebietsbezeichnungen wie in jedem Jahr vor allen Dingen mit der Prüfung verspätet eingereichter Fortbildungsnachweise. Hier möchten wir noch einmal bitten, die Fortbildungsnachweise pünktlich bis zum Jahresende des jeweiligen Jahres an die Rechtsanwaltskammer zu senden. Erneut mussten mehreren Mitgliedern mangels erbrachter Fortbildungsnachweise der Fachanwaltstitel aberkannt werden. 25 Fachanwälte haben freiwillig auf ihren Fach­anwaltstitel verzichtet. Im Jahr 2021 wurden vereinzelt Anfragen gestellt, ob die gem. § 4 a FAO vorgesehen schriftlichen Leistungskontrollen auch in Form von Online-Klausuren seitens der RAK anerkannt werden. Hintergrund war, dass vereinzelte Anbieter pandemiebedingt die gem. § 4 a FAO vorgesehen schriftlichen Leistungskontrollen in Form von Online-Klausuren anboten. Die Rechtsanwaltskammer hat hierzu klar Stellung bezogen und erkennt Online-Klausuren nicht als schriftliche Leistungskontrollen gem. § 4a FAO an.

I. Die Fachanwaltschaften in Zahlen Im Jahr 2021 wurden erneut deutlich weniger Anträge auf Gestattung zur Führung einer Fachgebietsbezeichnung gestellt als in den Jahren zuvor. Insgesamt gingen nur 88 Anträge ein, wovon sechs Anträge auf Mitglieder anderer Kammern entfielen. Nach wie vor ist das Arbeitsrecht mit insgesamt 18 Antragstellungen die beliebteste Fachanwaltschaft, gefolgt von Erbrecht und Familien-

recht. Deutlich zurückgegangen ist die Nachfrage nach Verleihungen des Fachanwaltstitels für Verkehrsrecht. Auch im Jahr 2021 hat sich der Trend, wonach wenig Interesse an Fachanwaltstiteln in den Bereichen Agrarrecht, Urheber- und Medienrecht, Sportrecht, Transport- und Speditionsrecht besteht, for­t­gesetzt. Auch im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht sowie Informationstechnologierecht gingen bei der Rechtsanwaltskammer keinerlei Anträge ein. Im Einzelnen verteilen sich die Anträge auf die einzelnen Fachanwaltschaften wie folgt: Arbeitsrecht 18 Erbrecht 9 Familienrecht 7 Medizinrecht 7 Strafrecht 6 Handels-und Gesellschaftsrecht 6 Verwaltungsrecht *5 Miet- und Wohnungseigentumsrecht 5 Verkehrsrecht 4 Vergaberecht **4 Gewerblichen Rechtsschutz 3 Versicherungsrecht 3 Migrationsrecht ***3 Steuerrecht 2 Sozialrecht 2 Bank- und Kapitalmarktrecht 1 Bau- und Architektenrecht 1 Insolvenzrecht 2 Internationales Wirtschaftsrecht 0 Transport- und Speditionsrecht 0 Agrarrecht 0 Urheber- und Medienrecht 0 Informationstechnologierecht 0 Sportrecht 0 Summe 88 *

(davon 2 RAK Freiburg)

II. Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO Auch im Jahr 2021 gewannen pandemiebedingt Online-Fortbildungen weiter an Bedeutung. Zur Anerkennung einer Online-Fortbildung ist der Nachweis der Interaktionsmöglichkeit zwischen dem Referenten und der Teilnehmer sowie der Teilnehmer untereinander sowie der Nachweis der durchgängigen Teilnahme zu erbringen. Aber nicht nur die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wurden als Mittel der Fortbildung genutzt. Die Fortbildung wurde auch durch eigene dozierende Tätigkeit sowie Veröffentlichungen nachgewiesen. Immer wieder werden Fragen an die Rechtsanwaltskammer gerichtet, wie viele Fortbildungsstunden die Rechtsanwaltskammer bei eigener dozierender Tätigkeit anerkennt. Neben der Vortragsdauer ist gem. § 15 Abs. 1 S. 3 FAO die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart legt hier einen Faktor 1:1 zugrunde, d.h. für eine Stunde Vortrag wird eine Stunde Vorbereitungszeit berücksichtigt. Bei Geltendmachung längerer Vorbereitungszeiten müssen weitere Unterlagen vorgelegt sowie eine plausible Begründung für die Vorbereitungszeit geliefert werden. Hinsichtlich der Erbringung der Fortbildungsstunden durch Veröffentlichungen erkennt die Rechtsanwaltskammer Stuttgart pro veröffentlichter Seite zwei Stunden an Fortbildung an. Letztlich wurde auch im Jahr 2021 immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, fünf Zeitstunden der Fortbildung im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle zu erbringen.

** (davon 2 RAK Karlsruhe) *** (davon 2 RAK Freiburg)

K AMMERREPORT #1

MÄRZ 2022 |

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