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Tourismus Management Club: Was bringt die Digitalisierung?
Der Auftakt des diesjährigen Tourismus Management Club der Freien Universität Bozen im Raiffeisen Forum Bruneck hat vor kurzem stattgefunden. Unter dem Motto „Tourism, just digitalise it” wurde die Rolle der Digitalisierung im Tourismus besprochen. Die Referenten waren Wolfang Töchterle (Marketing Direktor IDM Südtirol), Damian Comper (CEO Mountex), Eva Maria Zöggeler (Marketingmanager im Vigilius Mountain Resort) und Ingrid Ladurner (Inhaberin des Vigilius Mountain Resort). Dabei wurden verschiedene Sichtweisen auf die Digitalisierung aufgezeigt.
Von links:. Damian Comper, Wolfgang Töchterle, Linda Osti, Ingrid Ladurner und Eva Maria Zöggeler. Sie diskutierten über Stärken und Schwächen.

#nohatespeech

digitalistreal.it
Den Beginn machte Wolfgang Töchterle mit einem Vortrag über die Digitalisierung in Südtirol. Das Hauptaugenmerk seines Vortrages legte er auf Digital-Trends, die auch in Südtirol Einzug halten. Beispiel hybrides Arbeiten – ein Standard, der die Arbeitswelt immer stärker prägt. „In einer digitalisierten Welt müssen Arbeit und Freizeit noch viel mehr miteinander verschmelzen“, so Töchterle. Diverse Studien haben gezeigt, dass das Smart-Working mit einer höheren Produktivität und weniger Stress verbunden ist. Des Weiteren stellte er geplante Social Media Aktionen vor, bei denen die IDM einen einzigen großen Südtirol Kanal aufbauen will, welcher für Touristen als auch Unternehmen relevant ist. Zudem soll es möglich sein, dem Touristen eine volldigitale Gästekarte anzubieten. Auf dieser werden Daten gesammelt und die Werbung personalisiert. Dadurch können beispielsweise lange Wartezeiten bei Ticketschaltern vermieden werden. „Durch die im Hintergrund gesammelten Daten können wir dem Kunden personalisierte Vorschläge in Bezug auf Veranstaltungen unterbreiten, aber auch Besucherströme leiten, wenn sie Hotspots wie den Pragser Wildsee besuchen wollen.“ Das wichtigste bei der Digitalisierung bleibe jedoch, dass die Technik im Hintergrund agiere und die Produkte so einfach und so schnell wie möglich funktionieren.
BLOCKCHAIN SPIELT GROSSE ROLLE
Innerhalb des Megathemas Digitalisierung legt Damian Comper den Fokus auf Blockchain. Blockchain kann auch im Tourismus eine sehr große Rolle spielen. Es bietet eine sichere nachvollziehbare Zahlung und Authentizität von Bewertungen. „Diese neue Technologie steckt jedoch noch in den Kinderschuhen, das Potential kann aber schon gesehen werden“, so Comper. Hauptziel der Firma Mountex sei es,
die klein- und mittelgroßen Unternehmen (KMU’s) zu stärken und vor der Globalisierung zu schützen. Mountex ist eine Zahlungsform, welche nur in Südtirol und in eingeschriebenen Unternehmen ausgegeben werden kann. Dabei will man nicht den € ersetzen, jedoch die heimische Wirtschaft stärken und dem immer mehr aufkommenden internationalen Handel ein wenig entgegenwirken.
DAS DIGITAL-DETOX-KONZEPT
Für eine gegensätzliche Richtung haben sich Ingrid Ladurner und Eva Maria Zöggeler entschieden. Sie brachten den Teilnehmern das „Digital Detox“-Konzept ihres Resorts näher. Gleich zu Beginn des Vortrags wurden die Gäste gebeten, die Bildschirmzeit ihres Handys anzusehen. Viele Besucher*innen zeigten sich erstaunt über das stundenlange Surfen am Mobiltelefon. Diese Reaktion war für die beiden Referentinnen jedoch keine Überraschung. Das Vigilius Mountain Resort am Vigiljoch in Lana setzt es sich zum Ziel, eine Auszeit von der schnellen und modernen Welt des Internets zu bieten. Zudem legt man einen großen Wert darauf, dass Besucher sich persönlich austauschen und nicht nur am Handy kommunizieren. „Sicherlich hat die Pandemie den Bezug zu sozialen Kontakten verschlechtert. Deshalb ist es nun umso wichtiger, diesen wieder zu suchen, und sich manchmal eine digitale Auszeit zu gönnen. “, unterstrich die Marketingleiterin Zöggeler. Durch die verschiedenen Blickwinkel auf das Thema Digitalisierung wurde den Gästen des Abends ein weites Spektrum vor Augen geführt, welches jeden direkt oder indirekt betrifft. In einem Punkt waren sich alle einig: Digitalisierung wird mit Sicherheit immer weiter voranschreiten und uns immer mehr in ihren Bann ziehen. Einige Auszeiten sollte man sich aber trotzdem ab und zu genehmigen. (*)
(*) Dieser Artikel wurde von Studierenden der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der unibz im Rahmen des Projekts tmc verfasst.
SPENDENAKTION DER KREBSHILFE IM PUSTERTAL EINE ROSE FÜR DAS LEBEN

Heuer, ist es wieder so weit: die bereits traditionelle Initiative „Eine Rose für das Leben“, vom Bezirk Unterpustertal der Südtiroler Krebshilfe wird wieder organisiert. Der Verein bittet um Unterstützung.
Am Osterwochenende (Freitag 15., Samstag 16. und Sonntag 17. April 2022) geht in den verschiedenen Ortschaften des Bezirkes diese Aktion über die Bühne. Freiwillige Helfer verteilen nach den heiligen Messen auf den Kirch– und Dorfplätzen schöne Rosen und bitten zugleich um eine Spende. Diese Fundraising-Aktion, Zeichen der Solidarität für betroffenen Tumorpatienten, ermöglicht die Finanzierung der verschiedenen Dienstleistungen, die von der Krebshilfe den Betroffenen angeboten werden. In Vordergrund steht dabei immer deren Unterstützung: von den allgemeinen Fragen zu den Rechten bis hin zur psycho onkologischen Beratung. Auch bietet der Verein Erholungswochen sowie Treffen von Selbsthilfegruppen an, organisiert therapeutische Schwimm- und Turnkurse, Treffen und Ausflüge. Das sind wichtige Momente für krebskranke Menschen, um sich auszutauschen, sich zu erholen und neue Kraft zu sammeln.
Ein fundamentaler Aspekt der Arbeit des Vereines sind die finanziellen Notstandshilfen, welche das Einschreiten bei krankheitsbedingten wirtschaftlichen Problemen von Kranken und deren Angehörigen ermöglichten. Gerade deswegen ist es so wichtig, Aktionen wie diese zu fördern. Nur so können auch die notwendigen Spenden für diese wichtige Tätigkeit gesammelt werden. // rewe
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Die Frühjahrs-Tipworld vom 7. bis 10. Mai!

Die diesjährige Auflag der Tipworld wurde von Anfang April auf den 7. bis 10. Mai verschoben und kann als klares Zeichen des Aufbruchs und der Zuversicht verstanden werden: Nach zwei Jahren Zwangspause meldet sich eine der beliebtesten Veranstaltungen im Pustertal mit einem kräftigen Lebenszeichen zurück! Ein spannendes Wochenende mit abwechslungsreichem Programm und darauffolgend zwei informative Fachbesuchertage für alle Hoteliers und Gastronomen der Gegend machen die Tipworld wieder zu einem unvergleichlichen Event.
Der einzigartige Mix aus attraktiver Produktvielfalt, gastronomischen Highlights und einem bunten Eventprogramm machen die Tipworld zu einer unnachahmlichen Veranstaltung. So ist das Programm am Wochenende wieder ganz auf Familien ausgerichtet und wartet mit einem besonderen Programm am Muttertag auf – natürlich mit kostenlosem Kinderprogramm.
Montag und Dienstag sind traditionell dem Fachpublikum aus Gastronomie und Hotellerie vorbehalten, für die es ein maßgeschneidertes Angebot gibt. Hervorzuheben ist die Stadtentwicklung Bruneck, die mit dem Unternehmerforum Bruneck am Montagabend eines der wichtigsten Wirtschaftsevents der östlichen Landeshälfte organisiert. Nicht fehlen darf das Programm des Südtiroler Köcheverbandes, das heuer unter dem Motto „Das Jahr des Südtiroler Apfels“ steht. Der Hoteliers- und Gastwirteverband HGV ist mit seinem Stand wie gewohnt der Branchen-Treffpunkt an den vier Messetagen und trägt mit einem Kurz-Workshop am Dienstagmorgen zur Weiterentwicklung im Hotel- und Gastgewerbe bei.
Täglich werden zudem geführte Besichtigungen der Intercable Arena angeboten, bei denen Blicke hinter die Kulissen der neuen, modernen Multifunktionsarena mit Fokus Eissport gewährt werden.
42. Tipworld
Samstag 7. bis Dienstag 10. Mai jeweils von 9:30 bis 18:00 Uhr Stegener Marktplatz in Bruneck. Ticket: online 4 €; vor Ort an den Kassen: 5 €; Jugendliche bis 17 Jahren und Senioren ab 65 Jahren: 3 €; Kinder bis 6 Jahre: gratis. Das Online-Ticket gilt südtirolweit als Gratis-Fahrschein für alle öffentlichen Verkehrsmittel zum und vom Messegelände. Weitere Informationen zur Tipworld unter: www.tipworld.it/de

ENERGIEBONUS WIEDER MÖGLICH
§Dr. Paul Maieron Schramm-Tschurtschenthaler Mall-Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it
Durch die Inanspruchnahme des Energiebonus ist es möglich, zusätzliche Wohnkubatur zu verwirklichen. Mit dieser kann man eine bestehende Wohneinheit erweitern oder eine eigenständige Wohneinheit errichten. Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 16 vom 20.04.2020 enthält die Bestimmungen zum Energiebonus. Mit nachfolgendem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 4 vom 07.02.2022 wurden die Artikel 15/bis, 15/ter und 15/quater neu eingefügt, die den Energiebonus für neue und bestehende Gebäude regeln. Dabei wurde auch bestimmt, dass die unter Inanspruchnahme des Energiebonus verwirklichte Baumasse der Pflicht zur Bindung laut Art. 39 LG 9/2018 (Wohnungen für Ansässige) unterliegt. Diese Verpflichtung zur Konventionierung besteht lediglich dann nicht, wenn die zusätzliche Kubatur für die Erweiterung einer bestehenden und freien Wohneinheit verwendet wird. Wird aber die Wohnung nachträglich geteilt, so unterliegt die neu entstandene Wohnung der besagten Bindung. Die Energieboni (für neue und bestehende Gebäude) können ausschließlich im Mischgebiet beansprucht werden (im Landwirtschaftsgebiet ist der Energiebonus z.B. nicht mehr zulässig) und sind untereinander nicht kumulierbar. Neu, im Vergleich zur alten Regelung (Beschluss Nr. 964/2014) ist auch, dass in Gebieten mit Durchführungs- oder Wiedergewinnungsplan die Inanspruchnahme des Energiebonus im entsprechenden Plan vorgesehen sein muss. Bei neu zu errichtenden oder vollständig abzubrechenden und wiederaufzubauenden Gebäuden mit einer Gesamtbaumasse, die zu mehr als 50% zu Wohnzwecken bestimmt wird, kann die zulässige oberirdische Baumasse um 10 % erhöht werden, wenn das gesamte Gebäude den KlimaHaus – Nature Standard erreicht und darüber hinaus noch bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Als Berechnungsgrundlage für den Energiebonus gilt in diesem Fall die laut den geltenden urbanistischen Bestimmungen und Planungsinstrumenten zulässige Baumasse. Als bestehendes Gebäude im Sinne der Energiebonusregelung gilt ein seit dem Stichtag vom 12.01.2005 rechtmäßig bestehendes Gebäude oder ein Gebäude wofür vor diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung erteilt wurde. Zudem muss zu diesem Zeitpunkt das Gebäude eine zu mehr als 50% zu Wohnzwecken bestimmte oberirdische Baumasse aufweisen, wobei dieselbe min. 300 m³ betragen muss. Als Berechnungsgrundlage für den Bestand gilt die zum angeführten Stichtag laut seinerzeit geltenden urbanistischen Bestimmungen und Planungsinstrumenten nachgewiesene oder genehmigte Baumasse. Es muss präzisiert werden, dass die für die Berechnung des Energiebonus herangezogene bestehende Baumasse die laut geltenden Planungsinstrumenten zulässige Baumasse nicht überschreiten darf. Bei bestehenden Gebäuden beträgt der Energiebonus 20 % der bestehenden Baumasse mit der Zweckbestimmung „Wohnen”, in jedem Fall aber 200 m³. Auch in diesem Fall sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. //
STEUERFREIE TREIBSTOFFGUTSCHEINE BIS 200 EURO
€Dr. Ivan Preindl Ausserhofer und Partner GmbH www.ausserhofer.info
Innerhalb kürzester Zeit stiegen EU-weit die durchschnittlichen Spritpreise auf über zwei Euro pro Liter, so auch in Italien. Haupttreiber dafür ist der Ukraine-Krieg, durch welchen die Ölpreise neue Rekordwerte erreichen. Da eine Entspannung für Verbraucher zurzeit nicht in Sicht ist, wurde in Anbetracht der Tatsache eine Dringlichkeitsverordnung (DL Nr. 21 vom 21. März 2022) erlassen. Durch die Verordnung und der darin enthaltenen Maßnahmen soll der enorme Preisanstieg zum Teil abgefedert werden.
Eine Maßnahme um den wirtschaftlichen Auswirkungen entgegenzuwirken, liegt in der kurzfristigen Senkung der Verbrauchersteuersätze (Akzise) für Benzin und Dieselkraftstoff, welche für die Dauer von 30 Tagen gilt. Dies könnte unter Umständen auch mit einem weiteren Dekret verlängert werden. Der Preis pro Liter soll sich demnach um bis zu 30 Cent pro Liter verringern.
Neben der vorübergehenden Senkung der Akzisen, sieht die Dringlichkeitsverordnung für das Jahr 2022 außerdem die Gewährung von steuerfreien Treibstoffgutscheinen vor. Hier handelt es sich um Gutscheine, bis zu einem Gesamtbetrag von höchstens 200 Euro, welche dem Arbeitnehmer steuerfrei gewährt werden können. Die Art und Form der Gutscheine sind zum jetzigen Stand noch nicht genauer definiert.
Bei der Zuwendung handelt es sich um Sachbezüge, welche von der steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgeschlossen sind. In der Praxis sollen die allgemeinen Regeln für die Zuwendungen von Sachwerten Anwendung finden, wobei die steuerfreien Treibstoffgutscheine aller Voraussicht nach jedoch unabhängig der allgemeinen unentgeltlichen Abtretung von Sachwerten bis zu 258,23 Euro gelten sollen. Der Arbeitnehmer könnte somit beispielsweise im Jahr 2022 einen Treibstoffgutschein in Höhe von 200 Euro, sowie zusätzlich ein Weihnachtsgeschenk oder Einkaufgeschenk im Wert von max. 258,23 Euro erhalten. Eine genauere Interpretation von Seiten des Steueramts wird hier aber noch angenommen.
ACHTUNG: Mit dem Augustdekret von 2020 wurde die Steuerbefreiung für das Jahr 2020, sowie auch für das Jahr 2021 von 258,23 Euro auf 516,46 Euro erhöht. Für das Jahr 2022 ist momentan keine Erhöhung geplant. Sollte somit im laufenden Steuerjahr die Grenze von 258,23 Euro überschritten werden, so wird der gesamte Betrag besteuert. Der Betrag von 258,23 Euro stellt somit keine Grenze hinsichtlich der Steuerbefreiung mehr dar und der gesamte Vorteil für den Arbeitnehmer ist hinläufig.
Aus Sicht der Unternehmen zählen die Ausgaben für die Treibstoffgutscheine zu den Lohnkosten. Sie stellen somit für den Betrieb einen Aufwand dar, welcher bei der Ermittlung der Einkommenssteuer abzugsfähig ist.