VINSCHGER GESELLSCHAFT
Lässige Formation mit lässiger Blasmusik
An zwei Abenden sorgte die Böhmische Formation „Grenzenlos“ für einen voll besetzten Innenhof der Fürstenburg. BURGEIS - Manchmal werden Maturaprojekte zwar im Rahmen von Schulabschlussfeiern vorgestellt, doch einer breiteren Öffentlichkeit bleiben sie in der Regel verborgen. Aber es gibt auch Ausnahmen. Eine buchstäblich „klingende“ davon ist die Böhmische Formation „Grenzenlos“. Es ist Jeremias Donchi aus Mals, der heuer die Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Fürstenburg mit der Matura abschließt und sich entschlossen hatte, sein Matura-Projekt der Musik zu widmen, einem seiner großen Steckenpferde. Schon vor rund 6 Monaten hatte Jeremias mit der Projektarbeit begonnen. Zu den Hauptaufgaben gehörte es, befreundete Musiker für eine
Böhmische Formation zusammenzutrommeln, eine Probeplan zu erstellen und öffentlich aufzutreten. Zu welchem Erfolg das Projekt geführt hat, zeigte sich bei zwei sehr gut besuchten Konzertabenden am 13. und 14. Mai im Innenhof der Fürstenburg. An beiden Abenden erntete die Formation „Grenzenlos“ für ihre „lässige Blasmusik“ großen Applaus. Gespielt hat die 7-köpfige Gruppe sowohl traditionelle Stücke als auch moderne Kompositionen. Während der kurzen Intervalle wurde das begeisterte Publikum aus nah und fern über die Entstehung des Projektes und die Zusammensetzung der Gruppe informiert. Der Name „Grenzenlos“ wurde deshalb ge-
wählt, weil auch ein Schweizer (Silvan Fallet aus Müstair) und ein Österreicher (Karl Stecher Jun. aus Nauders) mitspielen. Zu den Vinschger Mitgliedern gehören neben Jeremias Donchi die
Jeremias Donchi (links) hat die Formation im Rahmen seines Matura-Projektes gegründet.
Praderin Sophy Masiero, Raffael Tappeiner aus Schlanders, Hannes Moriggl aus Mals und Niklas Greis aus Laas. Die Schuldirektorin Monika Aondio und Vizedirektor Andreas Paulmichl sprachen Jeremias Donchi und der gesamten Gruppe ein großes Lob aus und bedankten sich zugleich auch bei den Lehrpersonen, die das Maturaprojekt gefördert und begleitet haben. Tatkräftige technische Unterstützung bei den Konzertabenden leistete das Jugendtheater Vinschgau (Juvi). Zumal die Chemie in der jungen Gruppe passt und die Leidenschaft für Musik ungebrochen ist, wird die Formation „Grenzenlos“ auch in Zukunft zu hören und zu sehen sein. SEPP
RATGEBER WIRTSCHAFT
Aufwertung für Grundstücke und Gesellschaftsquoten sinnvoll? Für Privatpersonen ist es bis 15. November 2022 möglich, Grundstücke und Gesellschaftsbeteiligungen unter Anwendung einer Ersatzsteuer i.H.v. 14 % aufzuwerten. Die Frage die sich jeder Steuerzahler stellen muss: ist die Aufwertung sinnvoll? Während beim Verkauf eines Baugrundstückes die Frage häufig mit ja beantwortet werden kann, erlaubt es die Anwendung der Ersatzsteuer dem Steuerzahler doch, bei einem nachfolgenden Verkauf des aufgewerteten Gutes legal die progressive Einkommensteuer zu vermeiden, welche mit bis zu 43 % generell wesentlich höher ausfällt als die Ersatzsteuer, ist die Frage beim Verkauf von Beteiligungen nicht so leicht zu beantworten: schlussendlich unterliegt der Mehrerlös dort i.d.R. einer Ersatzsteuer von 26 %. Es muss also berechnet werden, ob es billiger ist, 26 % Steuer auf den Mehrerlös, also der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem steuerlich anerkannten Anschaffungswert zu bezahlen, oder 14 % auf den
erwarteten Verkaufserlös. Dies erfordert häufig eine komplexe Berechnung, da der steuerlich anerkannte Anschaffungswert häufig nur mit einer aufwändigen Berechnung bestimmt werden kann. Gleichzeitig eröffnet die Ersatzsteuer aber auch interessante Möglichkeiten zur Steueroptimierung, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, durch intelligente Gestaltungen genützt werden können. Wichtig ist dabei, dass der unternehmerische Sinn aller Maßnahmen wirtschaftlich stichhaltig belegt werden kann – es ist nicht erlaubt, Maßnahmen nur Zwecks Steueroptimierung zu ergreifen. Ein solches Vorgehen könnte aberkannt und sanktioniert werden. Um in den Genuss der Aufwertung zu kommen, muss der Steuerzahler innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist ein beeidigtes Schätzgutachten vorlegen, mit dem der aufgewertete Wert bestätigt wird. Zudem muss die Ersatzsteuer in einer Einmallösung oder in drei Raten einbezahlt werden. WALTER GASSER
Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana - Bozen
DER VINSCHGER 10/22
19