VINSCHGER GESELLSCHAFT
„Frostnächte sind Rauchnächte“ VINSCHGAU - Im April machten
extrem tiefe Temperaturen den blühenden Obstkulturen zu schaffen. Landauf und landab brummten nächtelang die Motoren der Frostberegnung. In der Früh waren die Obstanlagen in Eis gehüllt, es kamen aber auch Frostkerzen zum Einsatz, um den Obstanlagen Wärme zu spenden. „Frostkerzen sind grundsätzlich erlaubt, aber die dicken und schwarzen Rauchschwaden, die über dem Vinschgau lagen, habe viele Bürgerinnen und Bürger aufgeschreckt. Bei uns haben sich zutiefst besorgte Personen gemeldet und berichtet, dass neben den Frostkerzen auch Holz, Diesel und Altöl angezündet worden sei,“ sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. In einer Landtagsanfrage wollte die Grüne Fraktion wissen, ob es der Landeregierung bekannt sei, dass neben den erlaubten Frostkerzen auch unerlaubte Brennmaterialien verwendet worden sein sollen. Der zuständige Landesrat Giuliano Vettorato
die Entzündung von Frostfeuern mit einem Landesgesetz geregelt ist. Darin heißt es: „Erlaubt sind jedenfalls zum alleinigen Zwecke der Frostabwehr mit hierfür geeigneten Brennstoffen errichtete Feuer zu Heizzwecken in landwirtschaftlichen Kulturen“. Zugelassen seien Frostschutzkerzen (zu bevorzugen) sowie trockenes Holz, auch als Hackschnitzel, Pellets oder Holzbriketts. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist untersagt. Am 9. April zeigte die Luftmessstation von Latsch eine Überschreitung des TagesAusschließlich Frostschutzkerzen sowie trockenes Holz, auch als Hackschnitzel, mittelwertes von 50 µg/m3 für Pellets oder Holzbriketts, sind als Brennstoffe zur Frostabwehr erlaubt. Feinstaub an. Laut der geltenden Gesetzgebung gelte für Feinstaub antwortete, dass er keine Infor- Bevölkerung rechtzeitig mitge- der Grenzwert als überschritten, mationen über unerlaubte Brenn- teilt werden und zweitens müssen wenn der Tagesmittelwert 35 Mal materialien hätte und dass das die zuständigen Kontrollorgane im Jahr überschritten wird. „Seit Verbrennen von solchen Mate- der Gemeinden und der Forst- mehreren Jahren sind wir von der rialien strafrechtliche Folgen mit behörde genauer hinschauen,“ Überschreitung dieses Grenzsich bringen würde. Allerdings fordert Hanspeter Staffler die wertes jedoch erfreulicherweise gab die Landeregierung auch Landesregierung auf. Der Einsatz weit entfernt“, heißt es in der zu, dass keinerlei Kontrollen der verbotener Brennmaterialien wie Antwort weiter. Die ÜberschreiForstbehörde in den Frostnächten Altöle, Holz oder Diesel müsse in tung des Tagesmittelwertes sei angeordnet wurden. „Erstens soll Zukunft sanktioniert werden. Aus wahrscheinlich auf die Frostfeuer der Einsatz von Frostkerzen der der Antwort geht hervor, dass zurückzuführen. SEPP
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DER VINSCHGER 16-17/21
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