Fotos: Susanne Wallnöfer/OSZ Mals
VINSCHGER GESELLSCHAFT
Nach dem Vortrag ein Erinnerungsfoto mit (von links) Skirennfahrerin Karoline Pichler, Absolventin der Sportoberschule, Koordinator Ski Alpin Roland Brenner, den Trainerinnen der Sportoberschule Monika Müller und Michaela Abarth, Toni Ebner, Werner Oberthaler, dem Koordinator der Sportoberschule Markus Klotz und Trainer Manuel Horrer.
Toni Ebner im Gespräch mit der Ski Alpin- Athletin Nina Bachmann
Sich im Spitzensport journalistisch schulen! MALS - Kein Geringerer als der Chefredakteur der „Dolomiten“, Toni Ebner, war kürzlich an der Sportoberschule im Oberschulzentrum Mals zu Gast. Er war der Einladung der Schulführungskraft Werner Oberthaler gefolgt. Eingangs berichtete er über seine erfolgreiche sportliche Vergangenheit in der Leichtathletik. „Aber heute noch bereitet mir Sport Freude“,
sagte er in der Aula Magna, wie etwa das Skifahren. Er erzählte den jungen Athletinnen und Athleten den Werdegang der Tageszeitung „Dolomiten“ von den Anfängen bis heute. So spannte er den Bogen zur Sportberichterstattung, die einen wesentlichen Teil darin ausmache. Mehrmals betonte er, wie wichtig es sei, dass über Spitzensportler geschrieben werde, denn so wür-
den die Sportler Anerkennung auf breiter Ebene erfahren. Sport sei aber nicht nur Erfolg, sondern auch Misserfolg, merkte Ebner an. Er wies dann auf die Wichtigkeit der Sponsoren hin und rief die Sportoberschüler auf, sich um Förderer zu bemühen, je früher, desto besser. Den Höhepunkt des Vortrages bildeten die kurzen Interviews, die Ebner mit Schülern führte. Er gab
allen Athletinnen und Athleten wertvolle Tipps: Sie sollten vor Journalisten authentisch wirken und sympathisch. Das komme allemal gut an, da Journalisten von der „guten, attraktiven Geschichte lebten“. Um fit sein für Interviews im Printbereich, und erst recht für das Fernsehen, müsse man sich journalistisch schulen lassen, so wie es eben Spitzensportler tun. DANY
RATGEBER - WIRTSCHAFT
Versicherung oder Investmentprodukt? Erbschaftssteuerfrei oder nicht? Ist eine Lebensversicherung ein Versicherungsprodukt oder ein Investmentprodukt? Das Kassationsgericht hat sich erst kürzlich mit der Frage befasst und ist zum Schluss gekommen, dass eine Lebensversicherung als normales Investmentprodukt zu behandeln ist, sofern die Versicherungsgesellschaft nicht die vollständige Rückzahlung der investierten Summe garantiert. In anderen Worten ist eine Versicherungspolizze, in der ein finanzielles Risiko von Seiten des Investors getragen wird (z.B. die sogenannten „Unit-linked“ oder „Ramo III“- Polizzen), als Investmentprodukt zu behandeln. Die Qualifizierung als Versicherungsprodukt oder als Investmentprodukt ist vor allem deshalb relevant, weil die steuerrechtliche Behandlung und die haftungsrechtlichen Konsequenzen unterschiedlich ausfallen. Was die steuerrechtliche Behandlung betrifft, fallen die Auszahlungen von Lebensversicherungen an die Erben bekanntlich nicht in die Erbmasse, während Investmentprodukte (wie z.B. Wertpapierdepots, Aktien und Anleihen) voll in die Erbmasse fallen. Die Investmentprodukte unterliegen dementsprechend auch der Erbschaftsteuer, während die Auszahlungen von Lebensversicherungen unabhängig von der Höhe nicht in den Anwendungsbereich der Erbschaftsteuer fallen. Haftungsrechtlich ergeben sich auch große Unterschiede zwischen den beiden Alternativen: so können Lebensversicherungen grundsätzlich nicht von Gläubigern gepfändet werden, Investmentprodukte hingegen schon. All dies führte in den letzten Jahren dazu, dass sich auch in Südtirol die Lebensversicherungen einer steigenden Beliebtheit erfreuten. Walter Gasser walter.gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana
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DER VINSCHGER 21/18
Nun stellt sich die Frage, ob bereits abgeschlossene Lebensversicherungen, die in der Annahme unterzeichnet wurden, dass es sich dabei um ein Versicherungsprodukt handelt, von Seiten des Finanzamtes als Investmentprodukt behandelt werden dürfen. Man muss erst schauen, wie sich das Finanzamt hierzu verhält. Auf jeden Fall ist es ratsam, dies bereits ab sofort bei den eigenen Investitionsentscheidungen und der eigenen Erbregelung zu berücksichtigen.