Passeirer Blatt / September 1997
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Südgas informiert: Erdgas erreicht St. Leonhard i.P.: Am 26. September 1997 wird nun auch die Erdgasleitung in der Gemeinde St. Leonhard i.P. im Rahmen einer kleinen Feier (gegen 19.00 Uhr beim Vereinshaus) ihrer Bestimmung übergeben. Dank der vorbildlichen Unterstützung der Gemeindeverwaltung in St. Leonhard i.P. konnte im Laufe dieses Sommers schon in vielen Ortsteilen die Erdgasleitung verlegt werden. Dies hat zur Folge, daß mit Ende Oktober 1997 eine Mehrzahl der Bevölkerung auf eine neue, bequeme und zuverlässige Energieversorgung umsteigen kann. Wissenswertes zum Bau der Hauptleitung: Die Hauptleitung, welche mit Anfang Mai dieses Jahres in Betrieb genommen wurde hat eine Länge von 16 Kilometern und stellt somit eine Verbindung zum restlichen Versorgungsgebiet der SÜDGAS im Burggrafenamt dar. Der Durchmesser der Leitung beträgt 150 mm und der Lieferungsdruck beträgt 5 bar. Die Hauptleitung wurde gemäß den gültigen Sicherheitsbestimmungen gebaut, das heißt, daß alle 2 Kilometer ein Absperrventil eingebaut wurde und daß bei den 4 Brückenüberquerungen das Doppelrohr-Verfahren zur Anwendung kam. Der Ort St. Leonhard i.P. wird durch eine Druckreduzierungskabine, welche den Erdgasdruck von 5 Bar auf 0,5 bar reduziert, mit Erdgas versorgt. Vertragsmodalitäten: Die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt hat in ihrer Vereinbarung mit der SÜDGAS fogende Abschlußmodalitäten festgelegt: - Die Mindestanschlußgebühr für Privathaushalte beträgt, in den ersten drei Jahren nach Inbetriebsnahme, bei mehreren Abnehmern mindestens Lit. 50.000.- + Mwst. und erhöht sich bis auf Lit. 200.000.- + Mwst. bei einem einzigen Abnehmer. Für den Liefervertrag braucht es folgende Unterlagen: - Lichtrechnung, für Neubauten eine eidesstattliche Erklärung - Erklärung des Installateurs über die normgerechte Ausführung der internen Anlage (in zweifacher Ausfertigung) - Anschlußvertrag mit Einzahlunqs-> schein - Stempelmarke Lit. 20.000.Bei der Vertragsunterzeichnung muß eine Kaution hinterlegt werden. Diese Kaution hängt von der Zählerleistung ab und beträgt bei einer Privatwohnung in etwa Lit. 60.000.SÜDGAS ä
Einweihung Geldausgabeautomat (Bancomat) in Saltaus Kürzlich wurde in Saltaus der Geldausgabeautomat der Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier offiziell seiner Bestimmung übergeben. Obmann Albert Pichler hob in seiner Anrede hervor, daß
lation des Geldausgabeautomaten auch nicht gewinnbringend ist, so hat die Raiffeisenkasse damit eine soziale Funktion erfüllt. Pfarrer Michael Pirpamer nahm die Segnung vor. Der Präsident
damit einem langjährigen Wunsch der Bevölkerung von Saltaus und Umgebung Rechnung getragen wurde. Der Ort Saltaus ist nun mit einer wichtigen Bankdienstleistung versorgt, deren sich auch die zahlreichen Gäste bedienen können. Bürgermeister Pirpamer Hermann dankte der Raiffeisenkasse für das Entgegenkommen, durch die Schaffung dieser wichtigen Infrastruktur. Wenn die Instal-
des Tourismusvereines, Herr Erwin Pichler, hob die gute Zusammenarbeit mit der Raiffeisenkasse hervor und dankte für die Finanzierung der Informationstafel, welche am Parkplatz angebracht worden ist. Diese Info-Tafel hat die Raiffeisen kasse zum Anlaß dieser Feier gestiftet. Die Musikkapelle von Saltaus umrahmte die Feier, welche mit einem Umtrunk und Imbiß endete.
Heimatpflege: Beiträge für fachgerechte Zäune Der Sachbearbeiter im Landesverband für Heimatpflege informiert: Da es bei Zäuneansuchen manchmal zu Mißverständnissen geführt hat, sei folgendes klargestellt: Vorrang hat im Rahmen der verfügbaren Mittel: a) Ersetzung von Stacheldrahtund Kunstoffzäunen durch Holzzäune b) Ersetzung bestehender Zäune entlang der Straßen, Wander- und Viehtriebwege, sowie die Umzäunung von Hofsteilen und Bauerngärten c) außerordentliche Instandsetzung von bestehenden Holzzäunen d) Errichtung neuer Holzzäune außerhalb des Siedlungsbereiches nur in Ausnahmefällen, wenn damit das Landschaftsbild aufgewertet wird
Nicht gefördert werden: a) Drahtzäune jeder Art b) Zäune auf Sockel (Zementsockel) c) Zäune mit Metallsäulen, Metaliführungen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, sowie jegliche Art von Kunststoff d) Umfriedungszäune im Siedlungsbereich bzw. im Bereich von Sommersitzen und Villen e) Umfriedungszäune entlang von Straßen, Güterwegen, Forstwegen und Gehsteigen, wenn vorher bestandene Zäune von irgendeiner Behörde entfernt wurden f) modische und vorfabrizierte Zäune g) mit Holzschutz und anderweitig präparierte Zäune h) Zäune deren Pfosten mit Öl, Carbollineum oder anderen umweltbelastenden Mitteln behandelt werden i) Zäune aus nicht heimischen Holzarten