Oscar am Freitag Gotha und Landkreis – Ausgabe 5 – 26.05.2017

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OSCARS STANDPUNKT

Pressefreiheit, wie manche sie verstehen oder: Auch journalistische Provinz fängt im Kopf an „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache – auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazu gehört.“ Hanns Joachim Friedrichs (1927-1995) hat diesen Satz gesagt – in einem SPIEGEL-Interview und kurz vor seinem Tod. Er war einer der ganz Großen meiner Branche. Ein Journalist „ohne Fehl und Tadel“, wie man einst die moralische und menschliche Integrität einer Persönlichkeit in vier Worte fasste. Journalisten in diesem Lande haben weitgehende Rechte. Nicht zuletzt deshalb, weil Medien als „vierte Gewalt“ unsere Demokratie mitbegründen. Der Pressefreiheit ist daher ein eigener Artikel im Grundgesetz gewidmet. Journalisten haben wegen dieser weitgehenden Rechte auch besondere Pflichten. Die sind im 1973 erstmals veröffentlichten Pressekodex definiert. Es ist der Maßstab für die Berichterstattung und das Verhalten von Journalisten. Diese ethische Regeln sind im Grunde für Journalisten wie mich unsere „Zehn Gebote“. Diese Regeln gelten für alle in unserer Branche. Diesen Ansprüchen stellen wir

uns hier im „Oscar am Freitag“. Deshalb erlauben wir uns auch, die Arbeit Anderer damit zu messen – vor allem dann, wenn diese Arbeit Anderer im direkten Bezug zu unserem journalistischen Tagwerk steht. Wie schon öfter hier oder im Online„Oscar“ unter www.oscar-am-freitag.de zu lesen war, sind wir ganz nahe dran an der Sache, die als „Gothaer Bus-Streit“ seit Beginn des Jahres 2017 bundesweite Aufmerksamkeit erzeugt. Eine Angelegenheit, die eine lange Vorgeschichte hat. Diese Vorgeschichte ist bis zum heutigen Tag nicht in allen Details bekannt, untersucht, erzählt. Deshalb ist sie auch etwas, an dem wir, die hiesigen Tageszeitungen und auch der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) dran sind. Konkurrenz belebt das Geschäft, keine Frage. Und mit Blick auf die „wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“, für die wir Journalisten laut Pressekodex zu sorgen haben, ist diese publizistische Vielfalt geradezu ein Segen. Vor allem für die Öffentlichkeit, weil sie so ganz verschiedene Sichtweisen dargelegt bekommt, sich eine eigene Meinung bilden kann. Dafür wird recherchiert. Dafür haben wir Journalisten diese Informationen „nach den Umständen gebotener Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und

wahrheitsgetreu wiederzugeben“. Dafür brauchen Journalisten Quellen, logisch. Fakt ist aber auch, dass man die „vereinbarte Vertraulichkeit grundsätzlich zu wahren“ hat. Und: Wir machen uns mit keiner Sache gemein, so wie es Hajo Friedrichs klar machte. Man ergreift keine Partei, wird über solch eine offene, weil juristisch noch nicht ausverhandelte Sache wie den Konflikt zwischen der Fa. Steinbrück und der RVG berichtet. Und man überlässt nicht eigenes Recherchematerial einfach mal so einer der Seiten, die daraus dann eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstellt. Ist genau so passiert. Hat der mdr-Mitarbeiter Matthias T. getan. Die Mail des Landesverwaltungsamtes zur Höhe der Zuschüsse für den Schüler- und Behindertentransport an ihn leitete er unkommentiert und postwendend an die Fa. Steinbrück weiter. Der Pressesprecher des Landesverwaltungsamtes will sich dazu nicht öffentlich äußern. Verständlich. Woher ich das weiß? Weil zur nachfolgenden Pressemitteilung der so bestens ins-truierten Fa. Steinbrück unter anderen der komplette Mailverkehr zwischen Herrn T. und dem Thüringer Landesverwaltungsamt gehörte – ungeschwärzt, versteht sich.

Ein solches Verhalten, ein solch klarer Bruch mit journalistischen Normen, die uns Journalisten „heilig“ sein sollten, ist mir in den 27 Jahren als Journalist bisher selten untergekommen. Die Fragen, die sich mir deshalb stellten, stellte ich auch dem MDR-Kollegen aus der Pressestelle. Dessen Antworten unten stehen für sich. Diese Fragen stellte ich aber auch der MDR-Zentrale in Leipzig – schließlich ist die Drei-Länder-Anstalt das reichweitenstärkste, größte Medienunternehmen hierzulande. Ich meine zudem, dass der MDR als öffentlich-rechtliches Unternehmen umso mehr in der Pflicht steht, Pressekodex und Berufsehre hochzuhalten. Die Antworten auf meine Fragen sind unter dokumentiert. Möge ein jeder sich sein Urteil bilden. Mit einem großen Journalisten habe ich begonnen. Einem anderen – Egon Erwin Kisch – lasse ich das letzte Wort in dieser Sache: „Der Reporter hat keine Tendenz, hat nichts zu rechtfertigen und hat keinen Standpunkt. Er hat unbefangen Zeuge zu sein und unbefangene Zeugenschaft zu liefern." Maik Schulz

Das fragte „Oscar am Freitag“ den MDR Uns ist aufgefallen, dass Herr Matthias T. Recherchematerial – in diesem Fall eine Abfrage beim Thüringer Landesverwaltungsamt – 1:1 an die Firma Steinbrück weitergeleitet hat, ohne das das Material zuvor publiziert worden wäre. (gekürzt) Von daher haben wir an Sie folgende Fragen: – Wie ist die Firma Steinbrück an die Antwort gekommen, die nicht für sie, son-

dern für den MDR bestimmt war? – Hat die Firma Steinbrück diese Antwort beim MDR-Journalisten Matthias T. anoder abgefragt? – Hat der MDR in Person von Matthias T. die Aussage des Landesverwaltungsamtes ohne jeden Kommentar der Firma Steinbrück überlassen? – Wenn ja, warum hat der MDR in Person von Matthias T. das getan? Die Anfrage wurde vorgestern vom Landesverwaltungsamt beantwortet – und gestern von der Firma Steinbrück als Beweismaterial

– Ganz allgemein: Sollte ein Journalist in Diensten des MDR so etwas offiziell tun? – Schließen Sie aus, dass es in der bisherigen Berichterstattung von Matthias T. bereits Absprachen zwischen ihm und der Firma Steinbrück über die Berichterstattung gegeben haben könnte? Wir erscheinen in der kommenden Woche, der Redaktionsschluss unserer Gothaer Ausgabe ist am Montag um 18 Uhr. Deshalb erwarte ich Ihre Antworten bis zum Montag um 14 Uhr.

Die Antwort des MDR nach dreieinhalb Werktagen

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an den Staatsanwalt weitergeleitet. – Ist es beim MDR eigentlich üblich, in einem laufenden Rechtsverfahren einem der beteiligten Parteien eigene RechercheErgebnisse für deren Zwecke zu überlassen? – Wenn ja, aus welchem Grund ist das im konkreten Fall erfolgt? – Ist der MDR dadurch aus Ihrer Sicht nicht in gewisser Art und Weise Bestandteil der Auseinandersetzung geworden – völlig unabhängig davon, welche Partei Recht erhält?

Sehr geehrter Herr Schulz,

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bezugnehmend auf Ihre Anfragen, bitten wir Sie als separates Medium dafür um Verständnis, dass wir Ihnen unsere Recherchewege nicht offen legen. In der – im Übrigen unter dem Gesichtspunkt der

journalistischen Sorgfaltspflicht gebotenen – Anhörung der verschieden betroffenen Parteien konfrontieren wir diese auch mit den gegebenenfalls gegensätzlichen Aussagen anderer. Sie können generell davon ausgehen, dass der MDR unabhängig recherchiert und berichtet.


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