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Fokus Steuern

Raphael Ebneter, Bereichsleiter St.Gallen/Kreuzlingen, VZ VermögensZentrum AG.

So sparen Sie als Unternehmer Steuern

Im Kanton St.Gallen ist am 1. Januar 2020 das revidierte Steuergesetz in Kraft getreten. Im Kanton Thurgau gilt es nach der Abstimmung am 9. Februar rückwirkend auf den 1. Januar 2020. Neben höheren Familienzulagen und zusätzlichen Steuerabzügen für Private gibt es auch Vergünstigungen für Unternehmen. Letztere können nicht erst seit diesem Jahr Steuern sparen, allerdings nutzen sie oftmals nicht das ganze Sparpotenzial aus.

Mit der Steuerreform wurde die Steuerbelastung für juristische Personen gesenkt. So können Unternehmen dank einer Inputförderung neu beispielsweise zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Umfang von 40 Prozent abziehen (siehe Box am Ende des Artikels). Doch es gibt noch mehr Sparpotenzial. Zum Beispiel, wenn man seine Vorsorgelösung optimiert oder die Bezüge von Lohn und Dividende besser koordiniert. Mit einer geschickten Planung können Sie als Unternehmer Ihre Steuerrechnung deutlich reduzieren.

Besteuerung von Einzelunternehmen Nach der GmbH ist die Einzelfirma die beliebteste Unternehmensform in der Schweiz. Einzelunternehmer gelten als selbstständig. Ihr Gewinn ist AHV-pflichtig und unterliegt der Einkommenssteuer. Gute Geschäftsjahre können wegen der Steuerprogression mit bis zu 40 Prozent belastet werden. «Einzelunternehmer können viel Steuern sparen, wenn Sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen», erklärt Raphael Ebneter, Bereichsleiter St.Gallen/Kreuzlingen bei der VZ VermögensZentrum AG.

«Ein hoher Dividendenbezug ist nicht immer die beste Lösung.»

Einzelunternehmer haben die Wahl, ihre Vorsorge über die Säule 3a zu organisieren oder mit einer Pensionskasse. Ohne Anschluss an eine PK dürfen 20 Prozent des Einkommens in die Säule 3a einbezahlt werden – höchstens aber 34’128 Franken (Stand: 2020). Die Einzahlungen lassen sich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. «Selbstständige mit einem Einkommen ab 150'000 Franken sollten unbedingt den freiwilligen Anschluss an eine PK prüfen», rät Ebneter. «In der Regel haben sie die Wahl zwischen der PK ihres Berufsverbandes oder der Vorsorge-Einrichtung ihrer Mitarbeiter.» In einer PK lassen sich die Risiken gegen Tod und Invalidität kostengünstig versichern und gleichzeitig die Steuerlast verringern. Denn die Einzahlungen sind wie bei der Säule 3a steuerlich abzugsfähig. Zusätzlich sind mit einer PK-Lösung auch freiwillige Einkäufe möglich. Weil durch solche PK-Einkäufe das steuerbare Einkommen sinkt, fällt auch die Steuerrechnung viel tiefer aus.

Besteuerung von Kapitalgesellschaften Bei der beliebtesten Unternehmensform in der Schweiz, der GmbH, sowie bei der AG fallen Gewinn- und Kapitalsteuern an. Steuerpflichtig ist dabei das Unternehmen. Die Aktionäre und Gesellschafter werden dagegen als Privatpersonen besteuert. Auf Lohnbezügen und Dividenden müssen sie Einkommenssteuern entrichten. «Die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Mitteln ist also klar geregelt. Allerdings kann das zu einer steuerlichen Doppelbelastung führen. Denn einerseits muss die Gesellschaft Gewinnsteuern bezahlen und andererseits fallen bei einer Dividendenausschüttung Einkommenssteuern beim Aktionär oder Gesellschafter an», sagt VZ-Experte Raphael Ebneter. Um diesen Effekt zu entschärfen, werden Dividenden heute reduziert besteuert. Davon profitieren allerdings nur Inhaber einer qualifizierten Beteiligung. Als qualifizierte Beteiligung gilt ein Anteil von mindestens zehn Prozent an einem Unternehmen. «Unternehmer können ihre Steuern optimieren, indem sie das Bezugsverhältnis zwischen Lohn und Dividenden optimieren, ihre PK-Lösung auf ihre Bedürfnisse ausrichten und sich frühzeitig auf den Verkauf der Firma vorbereiten», so Ebneter weiter.

Mehr Lohn oder Dividende? Ob es sich lohnt, mehr Lohn oder Dividende zu beziehen, hängt vor allem von der Besteuerung der Dividende am Wohnort sowie von der Gewinnsteuer am Firmensitz ab. Entscheidend sind auch die Sozialversicherungsbeiträge und die Ausgestaltung der PK-Lösung. «Da Dividenden privilegiert besteuert werden und nicht AHV-pflichtig sind, tendiert eine Mehrheit dazu,

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mehr Dividenden und weniger Lohn zu beziehen. Allerdings: Ein hoher Dividendenbezug ist nicht immer die beste Lösung, denn ein höherer Lohn vergrössert den Spielraum für die steuerliche Optimierung innerhalb der PK. Zudem kontrollieren die Sozialversicherungen zunehmend die Marktkonformität der bezogenen Löhne. Bei der Aufteilung der Entschädigung sollten Unternehmer deshalb immer auch ihre Vorsorge einbeziehen und die gesetzlichen Möglichkeiten besser ausschöpfen», empfiehlt Ebneter. Hohe Lohnbezüge und eine optimierte PK-Lösung haben auch den Vorteil, dass sich die Sparbeiträge und das Potenzial für PKEinkäufe erhöhen, womit gleichzeitig ein weiteres Instrument zur Steueroptimierung geschaffen wird. Ein Beispiel: Ein Unternehmer verdient 140'000 Franken im Jahr. Sein jetziger Vorsorgeplan versichert lediglich den BVG-Jahreslohn, der Sparanteil beträgt 18 Prozent. Versichert er nun den ganzen Lohn und erhöht er die Sparbeiträge auf 20 Prozent (das gesetzliche Maximum liegt bei 25), so steigen seine jährlichen Sparbeiträge von 10’900 auf 23’000 Franken. Mit den zusätzlichen Sparprämien senkt er sein steuerbares Einkommen und reduziert die Gewinnsteuern. Gleichzeitig erhöht sich mit dem Ausbau der Vorsorgeleistungen sein Potenzial für freiwillige PK-Einkäufe. Er kann jetzt rund 710’000 Franken mehr als bisher in die Pensionskasse einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit einer modernen Kaderlösung kann der Unternehmer seine Vorsorge zusätzlich optimieren.

Mit einer modernen Kaderlösung kann der Unternehmer seine Vorsorge zusätzlich optimieren

Umsetzung Steuerreform St.Gallen und Thurgau Im Zentrum der Reform standen die Abschaffung der privilegierten Besteuerung von Statusgesellschaften, damit alle Unternehmen in der Schweiz denselben Besteuerungsregelungen unterliegen. Ziel der Steuerreform ist es, ein international konformes und wettbewerbsfähiges Steuersystem für Unternehmen zu etablieren. Neben den kantonalen Reduktionen der ordentlichen Steuersätze für alle Unternehmen tragen die geplanten Massnahmen zur Förderung von innovativen Tätigkeiten auf Kantonsebene dazu bei. Zu diesen neuen Steuerinstrumenten gehören zum einen die obligatorischen Patentboxen, die eine steuerliche Entlastung von Gewinnen aus Patenten ermöglichen. Zum anderen sind Abzüge im Bereich Forschung und Entwicklung möglich. Die Ausgestaltung dieser und weiterer Prinzipien ist den Kantonen innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst überlassen.

Entlastungsbegrenzung SG 40 % TG 50 % Patentbox SG 50 % TG 40 % Zus. Abzug Forschung & Entwicklung SG 40 % TG 30 % Befreiung Dividenden-Besteuerung SG 30 % TG 60 % Zinsabzug auf Eigenkapital SG nein TG nein

Weshalb eine Familien-Strategie? Brexit à la Suisse?

Die Briten sind mittlerweile aus der politischen Union ausgetre ten. Bis Ende Jahr sollen die Austrittsmodalitäten aus dem europäischen Binnenmarkt verhandelt sein. Grossbritan nien wird dann nach 47 Jahren keine gleichberechtigten Marktzutrittsrechte mehr haben. Der Schweiz droht ähnliches Ungemach. Am 17. Mai stimmen wir über die Begrenzungs-Initiative zur massvollen Zuwanderung der SVP ab.

Kündigung mit … Aber Achtung, wer sich beirren lässt, ebnet den Weg für einen «Brexit à la Suisse». Fordert die Volksinitiative doch, dass «das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz. Eidgenossen schaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit innerhalb von zwölf Mona ten nach Annahme von Artikel 121b durch Volk und Stände ausser Kraft» gesetzt werde. Dies sei auf dem Verhandlungsweg anzustreben. Andern falls habe der Bundesrat dieses Abkommen innerhalb von 30 Tagen zu kündigen.

… fatalen Folgen Kein Wunder, dass die Gegner von der «Kündi gungs-Initiative» reden. Zählt die Personenfreizügigkeit doch zum eigentlichen Kern unserer Wirtschaftsabkommen mit der EU. Mit der Kün digung würden wegen der vereinbarten «Guillotine-Klausel» auch sechs weitere, vom Volk angenommene Verträge der Bilateralen I dahinfallen. Nebst der Personenfreizügigkeit so bedeutende Vertragswerke wie das Abkommen über den Ab bau technischer Handelshemmnisse, das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Landwirtschaftsabkommen, das Forschungsab kommen sowie das Luftverkehrs- und das Landverkehrsabkommen. Abkommen, die uns während der letzten Jahrzehnte zum wirtschaftlichen Erfolg verhalten.

Nein zur Kündigungs-Initiative! Sorgen wir dafür, dass unser Wirtschaftsstandort, unsere Exportchancen und unsere heimischen Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. Sagen wir Nein zur gefährlichen «Swexit»-Vorlage!

INFOANLÄSSE 20. Februar 2020 24. März 2020 in Zürich

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11. Unternehmens spiegel Ostschweiz Kooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups

Interessante Beispiele von KMU aus der Region St.Gallen und dem Appenzellerland.

3. März 2020, 18.00 Uhr, Pfalzkeller, St.Gallen 18. März 2020, 18.00 Uhr, Hotel zur Linde, Teufen

Kostenlose Anmeldung unter: www.fhsg.ch/ifu-unternehmensspiegel

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Steuerplanung bei der Unternehmensnachfolge

Sich stetig veränderndes Steuerumfeld verlangt nach einer Überprüfung des Nachfolgeplans bei der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation

Die Veränderungen der letzten Jahre auf der nationalen sowie internationalen Steuerbühne sind vielfältig. Einerseits hat die im Mai 2019 durch das Schweizer Volk angenommene Steuerreform (STAF) die Schweizer Steuerlandschaft grundlegend verändert, andererseits verlangen internationale Entwicklungen nach mehr Transparenz im Steuerbereich und einer fairen Besteuerung am Ort der effektiven Wertschöpfung. Familienunternehmen als Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft dienen für viele Patrons als eigentliche Altersvorsorge. Oft jedoch wird die Nachfolgeplanung hinausgeschoben und Steuerfragen in diesem Zusammenhang unterschätzt, da man davon ausgeht, dass die möglichen privaten Kapitalgewinne steuerfrei sind. Sollen jedoch unliebsame steuerliche Konsequenzen vermieden werden und gleichzeitig der nachhaltige Bestand des Unternehmens gesichert werden, tut der Unternehmer gut daran, die Nachfolgeplanung frühzeitig und professionell in Angriff zu nehmen. Insbesondere für Familien, deren Mitglieder in verschiedenen Staaten wohnen oder für Gesellschaften, welche nicht nur in der Schweiz tätig sind, ist es wichtig die steuerlichen Veränderungen im nationalen und internationalen Umfeld im Auge zu behalten und entsprechend zu planen. Die sich verändernden Rahmenbedingungen im Steuerrecht bieten aber auch neue Möglichkeiten. So wurden als Folge der STAF in den meisten Kantonen die Gewinnsteuersätze für juristische Personen gesenkt, weshalb für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft im Hinblick auf eine Unternehmensnachfolge unter Umständen steuerlich attraktiv sein kann. Weiter verlangen strukturelle und gesellschaftliche Veränderungen, wie der Umstand, dass familieninterne Nachfolgeregelungen immer mehr abnehmen, nach innovativen und steuereffizienten Lösungen. So haben zum Beispiel liechtensteinische Familien- oder Unternehmensstiftungen seit 2017 durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein an Attraktivität gewonnen. Die Stiftungen erlauben eine langfristige Sicherung des Unternehmens bei gleichzeitig nachhaltiger Begünstigung der nachfolgenden Generationen. Der Unternehmer ist gefordert, die vielfältigen Entwicklungen im Steuerbereich zu verfolgen und im Rahmen einer möglichen Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation zu berücksichtigen. Durch unsere langjährige Erfahrung in Steuerfragen in der Schweiz und Liechtenstein sowie durch unser internationales Netzwerk sind wir in der Lage, Sie und Ihr Unternehmen bei der Ausarbeitung einer individuellen und steuereffizienten Nachfolgelösung bestmöglich zu unterstützen.

Ihre Kontakte:

Roger Krapf Partner St.Gallen/Liechtenstein Tel: +41 58 286 21 25 roger.krapf@ch.ey.com Markus Koch Senior Manager St.Gallen/Liechtenstein Tel: +41 58 286 20 92 markus.koch@ch.ey.com

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