Anonymisiertes Beispiel für einen angelernten Arbeiter:
Karl P., 28, ist Vorarbeiter bei einer Reinigungsfirma. Er verdient rund 21.000 Euro pro Jahr. Davon gehen 3554 Euro an die Sozialversicherung und 1.132 Euro bezahlt er an Lohnsteuer. Von den verbleibenden 16.314 Euro bestreitet er seine laufenden Ausgaben und tilgt einen kleinen Kredit. Von seinem monatlichen Bruttogehalt von rd. 1.500 Euro bleiben nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern und der Kreditrate 1.099 Euro zum Konsumieren. Für die Zimmer-Küche-Kabinett-Wohnung berappt er 360 Euro, für Strom und Gas rund 50 Euro monatlich. Er fährt einen Kleinwagen mit dem er rund 22.000 Kilometer im Jahr zurücklegt. Für den Wagen bezahlt er einen Kredit mit jährlichen Raten von 720 Euro zurück. Er raucht eine halbe Packung Zigaretten pro Tag und konsumiert ca. eine Kiste Bier pro Woche. Am Sonntag und jeden zweiten Abend geht er zum Wirten. Mit dem WinterUrlaubsgeld gehen sich die Weihnachtsgeschenke für die Eltern und Geschwister sowie ein verlängertes Schiwochenende aus. Den Sommerurlaub verbringt er eine Woche in Osteuropa und sonst in Österreich. Meist mit dem Campingwagen eines Freundes. Mit seinen jährlichen Ausgaben von rd. 15.594 Euro bezahlt er rd. 5.334 Euro an Konsumsteuern. Das sind 34% seines verfügbaren Einkommens, die in der zweiten Besteuerungsrunde an den Staat gehen. Auch absolut ein stolzer Betrag. Immerhin macht die
Summe
der
Konsumsteuern
mehr
aus
als
seine
Lohnsteuer
und
seine
Sozialversicherungsbeiträge zusammen. Seine Gesamtabgabenlast (direkte und indirekte Steuern sowie Sozialabgaben) beträgt 10.033 Euro oder 48% seiner Jahreszuflüsse. Er liegt damit etwas unter dem Durchschnitt, der bei knapp über 50% liegt. Er
hat
mit
3.800
Euro
kein
großes
Nettovermögen.
Der
einzige
größere
Vermögensgegenstand ist sein Auto. Vermögenssteuern, die andere Steuerart in der zweiten Besteuerungsrunde, spielen für Herrn P. abseits der KESt auf die wenigen Zinsen am Girokonto keine Rolle. Er führt im Jahr „von allem was er hat“ (Jahreszuflüsse und Vermögen) einen Anteil von 40,63% an den Staat ab.