Selbständiger Antrag der Abgeordneten Klubobmann Johannes Rauch, Katharina Wiesflecker, Vahide Aydın und Bernd Bösch Beilage 37/2014 An das Präsidium des Vorarlberger Landtages Landhaus 6901 Bregenz
Betrifft: Abschluss eines Staatsvertrages zwischen den Bodenseeanrainerländern und -kantonen zum Schutz des Bodensees und der Grundwasservorkommen Selbstständiger Antrag gem. §12 GO
Bregenz, 31. März 2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Vorarlberger Landtag legt mit einer Staatszielbestimmung im Artikel 7 Absatz 6 der Vorarlberger Landesverfassung fest: „Das Land erlässt Vorschriften und fördert
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, insbesondere zum Schutz der Natur, der Landschaft und des Ortsbildes sowie der Luft, des Bodens und des Wassers; die Gewinnung und Förderung von Kohlenwasserstoffen, insbesondere Erdöl und Erdgas, aus nicht-konventionellen Lagerstätten lehnt das Land ab.“ Damit erteilt das Land Vorarlberg der Gasaufsuchung und Förderung mittels Fracking eine klare Absage. Diese klare Haltung speist sich vor allem auch aus dem Bewusstsein, dass der Bodensee und die Grundwasservorkommen im Umfeld durch Fracking einer besonderen Gefährdung ausgesetzt wären und die Umwelt in unabschätzbarem Ausmaß in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Wenn nun Bestrebungen im Gange sind, das Selbstbestimmungsrecht von Staaten und Bundesländern durch den Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den USA auszuhebeln und Fracking durch diese Hintertür zu ermöglichen, ohne reale Möglichkeiten der Nationalstaaten und Bundesländer, sich vor ordentlichen Gerichten dagegen zur Wehr zu setzen, dann muss alles unternommen werden, um derartigen Bestrebungen eine klare Absage zu erteilen. Dieses Bemühen muss grenzüberschreitend sein und jedenfalls im Falle von „Fracking“ alle Bodenseeanrainerländer und Bodenseeanrainerkantone umfassen. Im Artikel 54 der Vorarlberger Landesverfassung ist festgelegt, dass das Land „in