Beantwortung

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Eingelangt: 14.01.2014 – Zahl: 29.01.551

LAbg. Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger Am Eisweiher 5, 6850 Dornbirn

Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner Landhaus 6900 Bregenz

Bregenz, 14. Jänner 2014

Ist der vom Land Vorarlberg bestellte ORF-Stiftungsrat in seiner Funktion noch tragbar? Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Gemäß § 20 Abs. 1 Zif. 2 des ORF-Gesetzes hat das Land Vorarlberg das Recht, ein Mitglied des Stiftungsrates des ORF zu bestellen. Diese Möglichkeit nutzte das Land Vorarlberg mit der Bestellung von Dr. Edelbert Meusburger. Im Dezember 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Feldkirch Anklage gegen Dr. Edelbert Meusburger wegen Amtsmissbrauchs. Ihm wird unter anderem zur Last gelegt, der Republik durch die Beeinflussung einer Unternehmensprüfung einen Steuerausfall in der Höhe von 3,2 Millionen Euro verursacht zu haben. Bereits im Vorfeld dieser Anklage gab es immer wieder Kritik daran, dass Dr. Edelbert Meusburger trotz bereits vorhandener Vorwürfe seine Position im ORF-Stiftungsrat behielt. Sicherlich gilt bei allen Angeklagten die Unschuldsvermutung. Dennoch sind wir der Ansicht, dass es dem Ansehen des ORF wie auch dem Ansehen des Landes Vorarlberg schadet, wenn sich ein Vorarlberger Stiftungsrat derartigen Vorwürfen ausgesetzt sieht. Für die Sozialdemokratische Landtagsfraktion stellt sich deshalb die Frage, wie das Land Vorarlberg zu den genannten Vorwürfen steht und ob das Land Vorarlberg eine Weiterbestellung von Dr. Edelbert Meusburger im Auge hat. Die Funktionsperiode des Stiftungsrates des ORF dauert gemäß § 20 Abs. 4 des ORF-Gesetzes vier Jahre. Die letzte Konstituierung des Stiftungsrates war am 22. April 2010. Es stehen also Neubestellungen an.


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