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Jagdhüttenweg

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Bildnachweise

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Ein Aktenvermerk auf dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2018 stellt die Frage: „Rückbau erfolgt?“ Beantwortet wird sie über ein Jahr später: „Ja, in 08/2019“. Heute erinnert nur noch eine kleine, mit saftigem Gras bewachsene Lichtung daran, dass auf dem „Grundstück Gemarkung Valbert Flur 4 Flurstück 3“ 117 Jahre lang zunächst eine illegal errichtete Jagdhütte und später ein Wochenendhaus ohne Baugenehmigung gestanden haben.

Für die Waldarbeiter im Ebbegebirge war die 1902 errichtete „Ebbetalhütte“* ein markanter Orientierungspunkt an einer Abzweigung vom Hubertusweg. Etwa anderthalb Kilometer lang führt der von ihnen so bezeichnete Jagdhüttenweg in südlicher Richtung den Hang hinab, bis er sich teilt: Rechter Hand geht es weiter zur Siedlung Westebbe, linker Hand ins Quellental.

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Bereits die Urschrift des „Feldbuches“ im zuständigen Katasteramt (von 1929) verzeichnet auf dem Privatgrundstück ein Gebäude: die ursprünglich aus Holz und Lehm errichtete Jagdhütte. 68 Jahre lang stand sie hier unbehelligt und mittlerweile dem Verfall anheimgefallen. 1970 stellte deshalb der Grundstückseigentümer eine Bauvoranfrage beim Kreis Lüdenscheid, um seine Hütte zu renovieren.

Der Oberkreisdirektor lehnte ab; er wollte das Ebbegebirge mit seinen zahlreichen geschützten Fluren von baulichen Anlagen möglichst freihalten, zumal die Jagdhütte vorwiegend als Wochenendhaus genutzt wurde. Für den Eigentümer war die Ablehnung keine Option und der Fall landete – erstmals – vor Gericht. Ein Ortstermin im Laufe des Verfahrens förderte zutage, dass mittlerweile ein zweites Gebäude auf dem Flurstück errichtet worden war. Wohlgemerkt, ohne Baugenehmigung, wie auch schon die Jagdhütte!

Eine Jagdhütte? Wo, bitteschön, steht denn hier eine Jagdhütte?

Die Angelegenheit zog sich hin. 1981 erließ der – mittlerweile zuständige – Märkische Kreis eine Beseitigungsverfügung. Iustitia musste die Rechtmäßigkeit der Verfügung erst bestätigen, bis die alte Ebbetalhütte, inzwischen abbruchreif, schließlich rückgebaut wurde. Das Wochenendhaus blieb stehen.

2015 bemerkten vor allem die Förster eine intensive Nutzung durch Wochenendgäste! Auf einem Schild am Wegesrand vermerkte der Eigentümer gar seine Rufnummer zwecks Vermietung. 2016 erließ der – mittlerweile zuständige – Landrat des Märkischen Kreises erneut eine Rückbauverfügung, und einmal mehr wurde Iustitia bemüht: Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht bestätigten die Rechtmäßigkeit der Abrissverfügung. Der Grundstückseigentümer veräußerte daraufhin sein Flurstück samt Aufbauten; 2019 riss der Forst die Hütte des Anstoßes ab.

Manchmal mahlen die Mühlen von Justiz und Verwaltung langsam. Aber sie mahlen.

„Wie Sie sehen, sehen Sie nichts, und bis dahin war es ein weiter Weg.“ - Iustitia -

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