Haustechnik – Installationen und Abschottungen, BSV 2003

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3.3.8.2 Führung an Aussenwänden und durch Dachvorsprung Befinden sich Abgasanlagen im Aussenbereich, sind diese nicht zwingend in Brandschutzelementen zu führen. Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 [1] halten für die Führung von Abgasanlagen an Aussenwänden und im Dachbereich folgende Anforderungen fest: Abgasanlagen an Fassaden sind an exponierten Stellen und über Dach gegen mechanische Beschädigung zu schützen. An brennbaren Fassaden sowie beim Durchdringen von Dachvorsprüngen sind Abgasanlagen aus brennbarem Material in mechanisch widerstandsfähigen, nicht brennbaren Schutzrohren zu führen.

Haustechnik – Installationen und Abschottungen

Brennbare Abgasleitungen Werden Abgasleitungen aus brennbarem Material im Bereich von Aussenwänden mit brennbarer äusserster Schicht montiert, sind diese Abgasleitungen zusätzlich in mechanisch widerstandsfähigen, nicht brennbaren Schutzrohren zu führen. Das Schutzrohr ist durch den Dachvorsprung hindurchzuführen.

Bei Abgasleitungen aus nicht brennbarem Material ist bei der Führung an Aussenwänden und bei den Dachdurchdringungen der Sicherheitsabstand x2 zu brennbarem Material einzuhalten (Kap. 3.3.5). Durchlüftete Hohlräume im Dachbereich sind nicht zwingend mit einer Ausrollung aus nicht brennbarem Material zu füllen. Die Befestigung der Abgasanlage darf nicht zu Wärmeübertragungen auf brennbare Baustoffe führen. Unter Beachtung der in Kapitel 3.3.6 beschriebenen Grundsätze sind in Abbildung 338-2 die Rahmenbedingungen für die Führung von nicht brennbaren Abgasanlagen an Aussenwänden mit brennbarer Bekleidung dargestellt.

338-2

Nicht brennbare Abgasleitung bei Aussenwand und Dachvorsprung

338-2 1 Innenrohr der Abgasanlage, nicht brennbar 2 Dämmung, nicht brennbar 3 Aussenrohr, nicht brennbar, evtl. mechanischer Schutz an exponierten Stellen und über Dach 4 Unterdachfolie, Dicke ≤ 0,7 mm 5 Unterdachschalung oder -platte, im Bereich von x2 evtl. nicht brennbar (Kap. 3.3.5) 6 Untersichtsschalung oder -platte, im Bereich von x2 evtl. nicht brennbar (Kap. 3.3.5) 7 Aussenwandbekleidung brennbar 8 Halterung der Abgasanlage

1 2 3

4 5

x2 Sicherheitsabstand ab ausserkant frei geführte Abgasanlage (Kap. 3.3.5) 6

A Aussenkante/Aussendurchmesser frei geführte Abgasanlage

x2

x2

7 8

A


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