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Anhang 4Anlagen des technischen Brandschutzes

Anhang 4 Anlagen des technischen Brandschutzes

A.4.1 Zweck und Inhalt

Dieser Anhang enthält Informationen zu Anlagen des technischen Brandschutzes. Die Angaben dienen dem besseren Verständnis der Funktionsweise dieser Anlagen und beanspruchen nicht ‹Stand-der-Technik›-Status im Sinne der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003.

A.4.2 Einleitung

Seit Jahren ergänzen technische Brandschutzanlagen und -geräte die baulichen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen in Gebäuden. Die permanente Weiterentwicklung der Brandschutztechnologien ermöglicht heute, die Schutzziele individueller zu erreichen. Die meist automatisch funktionierenden Brandschutzanlagen erlauben zunehmend kostenwirksame Konzessionen im aufwendigen baulichen Brandschutz.

Wo welche Brandschutzanlagen eingebaut werden müssen, ist in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF definiert (Kap.1.3.3). Die Verfügung durch die Behörden erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Die Möglichkeit, mit Brandschutzanlagen einen erhöhten Personen- und Sachwertschutz zu erreichen, veranlasst Bauherren und Betreiber, zusätzlich freiwillige Anlagen einzubauen. Betriebsunterbruch, z.B. durch Brandschäden, ist im globalisierten Wettbewerb nicht mehr nur eine Versicherungsfrage, sondern oftmals eine Existenzfrage. Mit der Überarbeitung des Baukostenplanes (BKP) 2009 werden die technischen Brandschutzmassnahmen als logische Konsequenz der zunehmenden Bedeutung in einem neuen Abschnitt und in Anlehnung an die VKF-Brandschutzvorschriften zusammengefasst.

Unter dem Titel ‹Brandschutzanlagen› werden künftig folgende Elemente unterschieden: • Brandmeldeanlagen • Gasmeldeanlagen • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen • Nasslöschanlagen (Wasserlöschanlagen) • Trockenlöschanlagen (Gaslöschanlagen) • Sauerstoff-Reduktionsanlagen • Löschgeräte

Für die einzelnen Elemente gibt es entsprechende VKF-Brandschutzrichtlinien [1] und beim SES (Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen) und SWKI (Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren) ‹Stand-der-Technik›-Papiere oder technische Normen.

A.4.3 Brandmeldeanlagen

Die Aufgabe einer automatischen Brandmeldeanlage besteht darin, einen Brand im Frühstadium zu erkennen, zu alarmieren und die vorprogrammierten Steuerfunktionen zu aktivieren. Moderne Brandmeldesysteme sind in der Lage, Brände sehr früh zu erkennen und so den durch ein Brandereignis entstehenden Schaden zu minimieren. Mit der optimalen Wahl der Produkte und dem entsprechenden Wissen können Anlagen gebaut werden, bei denen Fehlalarme – Brandalarme, die ohne Brand ausgelöst werden – praktisch ausgeschlossen werden können.

Eine Brandmeldeanlage besteht aus einer Zentrale, den Peripherieelementen wie Brandmeldern und Kontakten sowie Alarmierungs- und Steuergeräten, die von der Zentrale aktiviert werden. Bei der Wahl, Einstellung und Positionierung der Brandmelder sind nebst dem vorhandenen Risiko die zu erwartende Brandart, die Raumhöhe, die Umgebungsbedingungen wie Luftwechsel und die möglichen Täuschungsgrössen zu beachten. In Bereichen mit hohem Risiko werden heute häufig Mehrsensor-Brandmelder mit modernster Signalauswertung eingesetzt. Bei mittleren und geringen Risiken kommen überwiegend optische Rauchmelder mit herkömmlicher Signalauswertung (Algorithmentechnologie) zum Einsatz.

Bei der Anordnung der Brandmelder ist sicherzustellen, dass die Brandkenngrössen (Rauch, Wärme, Strahlung, Gas) die Brandmelder erreichen. Dabei ist die Deckenbauweise wie Unterzüge, besondere Dach- und Deckenformen und die mögliche Raumunterteilung wie Wandnischen, Möblierung oder Einbauten zu berücksichtigen.