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A.1.3 Brandschutzelement für den Einbau von Abgasanlagen

A13-1

Beispiel einer VKFBrandschutzanwendung für ein Brandschutzelement für den Einbau von Abgasanlagen

Orange Zahlen: Verweise auf Kapitel in dieser Publikation

A.1.3 Brandschutzelement für den Einbau von Abgasanlagen

A13-1

VKF Brandschutzanwendung Nr. 16168

Gruppe 402 Gesuchsteller

Hersteller

Produkt

Beschrieb

Ummauerungen für den Einbau von Abgasanlagen VKF Bundesgasse 20 CH-3011 Bern

BACK-, KALKSAND- UND BETONSTEINE Backsteine, Kalksandsteine, Betonsteine vollfugig vermauert, unverputzt; D=100mm, Hmax=3000mm; nichtbrennbare Konstruktion

Anwendung Anwendung siehe Seite2 Prüfbestimmungen VKF Beurteilung Feuerwiderstandsklasse EI60(nbb) Gültigkeitsdauer 31.12.2011 Gültig ab 12.06.2006

ANWENDUNG

Für den vertikalen Einbau von VKF-zugelassenen Abgasanlagen in eingeschossigen Bauten, Einfamilienhäusern und Gebäuden mit mehreren Brandabschnitten.

3.3.6, A.2.5 Die Ummauerung ist pro Geschoss auf die Decken abzustellen und an Ausrollungen anzuschliessen. Die Ausbildung und die Anschlüsse an die Ausrollungen und an das Dach müssen dem VKF-anerkannten Stand der Technik entsprechen (anerkannte Dokumente unter www.praever.ch).

3.3.3 Die Ummauerung kann Gebäudewände welche die Anforderungen an Ummauerungen erfüllen, miteinbeziehen.

3.3.4.2 Werden mehrere Abgasanlagen aus brennbarem Material in einer gemeinsamen Ummauerung geführt, sind sie durch eine Unterteilung mit Feuerwiderstand EI30(nbb) voneinander und gegenüber nicht brennbaren Abgasanlagen zu trennen.

3.3.5, A.2.5 Der von der Ummauerung notwendige Sicherheitsabstand zu brennbarem Material – gemäss Angaben auf der Zulassung der Abgasanlage (X1) – ist einzuhalten. Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen dürfen über die Ausrollung hinweg an die Ummauerung stossen, wenn der erforderliche Abstand zu brennbarem Material 50mm oder weniger beträgt.