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Schummeln

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Spendenaktion

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PARAGRAPHEN AM START

§Zuerst geht es in unseren Beiträgen um verschiedenste Fragen in Bezug auf unsere Rechte und Pflichten als Schüler:innen. Dabei versuchen wir, vor allem Fragen zu beantworten, die unseren Schultag betreffen. Bei vielen Artikeln gilt ein Grundsatz: Es gibt verschiedene Meinungen - und das ist auch gut so! Wir versuchen aber mithilfe von Gesetzen, vergleichbar mit unserer Schulordnung, klare oder wenigstens verständliche Antworten zu geben. RECHT AUF SCHÜLER:INNEN-ZEITUNG Fangen wir mit dem Naheliegendsten an: Unserer Schulzeitung. Ihr seid gerade dabei, unsere erste Ausgabe der Leonarda zu lesen. Auch wir als Redakteur:innen müssen uns an gewisse Regeln im Zuge unserer Arbeit halten. Wir Schüler und Schülerinnen haben zunächst mal das Recht, eine Schüler:innen-Zeitung herauszugeben. Dabei sind wir vollkommen frei bezüglich der Auswahl unserer Themen und bei der Gestaltung unserer Artikel. Die Lehrer:innen und die Schule haben kein Recht, über unsere Arbeit zu entscheiden oder diese zu zensieren. Zusätzlich hat die Schule den Auftrag, uns Schüler:innen bei der Arbeit zu unterstützen, z.B indem sie Arbeitsräume zur Verfügung stellt. Auch habt ihr die Möglichkeit, Teil unseres Projekts zu werden, auch ohne aktiv Mitglied der Redaktion zu sein. Da wir jedem/ jeder die Möglichkeit

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Ja, bei dieser Titelauswahl kommen bestimmt bei einigen verschiedene

Fragen auf: Worum geht es eigentlich? Was nützt mir der ganze Kram?

Ich versuche euch kurz zu Beginn einen Überblick zu verschaffen. von Luis Chimienti geben können und wollen, Teil unseres Projekts zu werden, könnt ihr alle einen Beitrag bei uns veröffentlichten. Aufgrund der Tatsache, dass unsere Redaktionsarbeit nicht in die Verantwortung Schule fällt, müssen wir uns nicht an die Unparteilichkeit halten. Dies bedeutetet, dass wir uns zu Themen wie z.B dem Ukraine-Krieg oder auch dem Klimawandel positionieren können. Während unserer gesamten Arbeit müssen wir uns (Achtung: Begriffe für Streber!) an die sogenannte ,,Sorgfalts- und Wahrheitspflicht der Presse“ halten. Darunter versteht man, dass wir alle Artikel nach bestem Wissen und Gewissen erstellen und dabei die Fakten immer genau überprüfen müssen. Wenn ich euch jetzt erzählen würde, die Erde ist eine Scheibe, dann würden wir zum einen unsere Arbeit schlecht machen und zum anderen müssten wir anderen die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung bieten. Dies gilt auch dann, wenn wir über einzelne Personen berichten. Auch hier hat der Betroffene das Recht, sich im nächsten Magazin zu äußern.

TÄUSCHUNG BEI KLAUSUREN

Kommen wir zum nächsten Thema. Wer von uns hat von uns nicht schon einmal beim Vokabeltest oder der Arbeit geschummelt?!? Aber was passiert, wenn ihr erwischt werdet? Oft heißt es von den Lehrer:innen:,, Jeder Täuschungsversuch ist eine Sechs“, aber in Wirklichkeit ist das so nicht richtig. Bei jeder Klassenarbeit oder Klausur gilt erstmal der Grundsatz der Chancengleichheit. Im konkreten heißt dies, kein/e Schüler:in darf irgendeinen Vorteil gegenüber Mitschüler:innen erhalten.

Also zum einen dürfte eure/r Lehrer:in nicht nur einem Schüler oder einer Schülerin den mega Tipp gegeben, sondern müsste allen den gleichen Tipp geben. Zum anderen aber dürft ihr euch auch den Mitschüler:innen gegenüber keinen Vorteil verschaffen, d.h ein Handy mitzunehmen und eure französischen Texte so per Google zu übersetzen, wäre ein klarer Verstoß. Solltet ihr nun erwischt worden sein, so muss der/die Lehrer:in am Einzelfall orientiert über die Strafe entscheiden. Pauschale Entscheidungen sind nicht zulässig. Konkret bedeutet dies, dass das Mitführen eines Spickzettels

mit einer Vokabel nicht so hart bestraft werden kann, wie das Mitführen eines Handys. Allgemein gilt: Es muss immer überprüft werden, inwiefern eure Täuschung euch einen unerlaubten Vorteil verschafft hat. Wenn eurer Spickzettel gar nicht oder vielleicht nur bei einer Aufgabe geholfen hat, darf nur diese Aufgabe mit einer Sechs bewertet werden. Sollte es zu einem schweren Täuschungsversuch kommen, wie durch das Mitführen eines Handys, so kann die gesamte Klausur entweder wiederholt oder im Einzelfall auch mit der Note Sechs, d.h. mit ungenügend bewertet werden, da hier die Schwere eurer Täuschung nicht mehr überprüft werden kann. Typisch ist vor allem in den jüngeren Klassen auch, dass ein/e Schüler:in eine/n anderen abschreiben lässt. In diesem Fall gibt es über das Schulgesetz keine klare Regelung. Jedoch haben Gerichte hier bei uns in NRW entschieden, dass nur ,,der Abschreibende“ zu bestrafen ist und nicht der Schüler:in von dem/ der abgeschrieben wurde, da dieser sich ja nicht durch Hilfsmittel einen unerlaubten Vorteil verschafft hat. Abschließend kann man sagen, dass nicht jeder Täuschungsversuch mit der Note ,,ungenügend“ bewertet werden kann, sondern die Strafe sehr genau am Einzelfall orientiert von den Lehrer:innen begründet werden muss.

GRENZEN VON HAUSAUFGABEN

Kommen wir zum letzten Thema für diese Ausgabe: Wie sieht es eigentlich mit Hausaufgaben aus? Können die Lehrer:innen entscheiden, wie viel die Schüler:innen erledigen müssen oder gibt es auch hier Grenzen? Erstmal können wir festhalten, dass Hausaufgaben dazu dienen, Schüler:innen individuell zu fördern und so auch bei ihrer Entwicklung zu unterstützen. Hausaufgaben müssen immer auf den Inhalten des Unterrichts aufbauen und sind nicht dazu da, dass sich die Schüler:innen Unterrichtsinhalte selbst erarbeiten. Auch dürfen Hausaufgaben nicht als Disziplinarmaßnahme bzw. Strafe gegen Schüler:innen eingesetzt werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass es an Tagen mit Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben geben darf. In der Sekundarstufe 1 (Klassen 5 – 10) gibt es klare Regeln für Hausaufgaben: Arbeitszeiten pro Unterrichtstag: Für die Klassen 5 bis 7: 60 Minuten Für die Klassen 8 bis 10: in 75 Minuten Natürlich ist nicht jede/r Schüler:in gleich schnell beim Bearbeiten der Aufgaben. Deshalb muss auf eine natürliche Balance Rücksicht genommen werden. Zusätzlich müssen sich auch die Lehrer:innen untereinander in Bezug auf den Umfang ihrer Hausaufgaben absprechen. Als Hilfe dient hier in der SEK 1 das bekannte Klassenbuch. Hier noch ein kleines Beispiel: Oft wird gefragt, ob Lehrer:innen Hausaufgaben über die Ferien oder das Wochenende aufgeben können. Die klare Antwort lautet: Nein! Die Ferien und das Wochenende sind für Lehrer:innen wie auch Schüler:innen als Erholung und Pause gedacht. Aber: Solltet ihr z.B. Mathe an einem Freitag vor den Ferien oder vor dem Wochenende haben, so kann die Lehrkraft für diesen Freitag den Regeln entsprechend Hausaufgaben aufgeben und diese in der nächsten Stunde nach den Ferien oder in der Folgewoche besprechen. In der Sekundarstufe 2, also der gym-

nasialen Oberstufe, gelten grundsätzlich keine zeitlichen Beschränkungen. Jedoch muss auch hier zum einen auf die Anforderungen des Abiturs und zum andern auf eine Entlastung der Schüler:innen Rücksicht genommen werden. Dabei müssen auch die Stundenpläne in einer angemessenen Art und Weise bzw. im Hinblick auf die Belastbarkeit der Schüler:innen betrachtet werden. Diese Regeln muss die Schulkonferenz aufstellen. Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule, in dem sich der/ die Schulleiter:in, sechs Lehrer:innen, sechs Schüler:innen und sechs Elternvertreter:innen treffen und über wich»Nicht jeder Täuschungsversuch darf tige Entscheidungen beraten.

mit der Note 6 bewertet werden!«

SCHÜLERVERTRETUNG BIETET HILFE

Ihr findet, dass ihr immer zu viele Hausaufgaben aufbekommt?!? Sollte es bei euch noch keine klaren Regeln geben, so habt ihr ein Recht, dafür zu sorgen, dass diese eingeführt werden. In einem solchen Fall könnt ihr euch an eure Schülervertretung (SV) wenden, denn diese kann entsprechende Änderungsvorschläge an die Schulkonferenz richten.

NACHSCHLAG

Wollt ihr alles nochmal im Schulgesetz nachlesen, so ist die ,,Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes NRW“ zu empfehlen. Eine Linkliste findet ihr auf unserer Internetseite leonarda.koeln.

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