Innsbruck informiert (Februar 2022)

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Inn

Innenstadt

Saggen INN

Saggen

HÖ-B22

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SILL

Saggen

Pradl

DH-OE2.13 und DH-F11

DH-OE2.13 und DH-F11

Weiters wurde beschlossen: • Örtliches Raumordnungskonzept Nr. IG-OE2.12 • Flächenwidmungsplan Nr. IG-F22 • Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B42 • Bebauungsplan Nr. SM-B19 • Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. AM-B24 Einsichtnahme und Informationen: Eine Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel möglich. Zudem geben wir detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 512 5360 4105 und 4112) unter Beachtung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen. Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Arzl

AL-B55

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Hinweis: § 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden Rechtsakte, insbesondere Verordnungen oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung

DH-OE2.1

durch behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht berührt. Für den Gemeinderat Dr. Robert Schöpf Baudirektor

Gratis Hotline 05120800 30 11 20 4457 44 24h Hotline

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