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Der knappen Zustimmung (die Hälfte der Kantone stimmte mehrheitlich mit Nein) ging eine Propagandawelle voraus, die im Schweizer Lande wohl über längere Zeit ihresgleichen suchte. Wer die Stimme warnend erhob, nahm in Kauf, pauschal als „Rassist“ oder gar als „Antisemit“ gebrandmarkt zu werden. Die Einführung der Rassismus-Strafnorm wurde dem Volk als notwendiges Mittel gegen Holocaustrevisionisten, Skinheads und rassistische Tiraden in der Öffentlichkeit verkauft. So tauchten denn auch während des Abstimmungskampfs auf wundersame Weise plötzlich Hakenkreuz-Schmierereien auf jüdischen Friedhöfen auf. Diese wurden dann lang und breit skandalisiert und dienten als einer der Hauptgründe, warum jetzt endlich etwas geschehen müsse.

2. Anders im Fall des bekannten Wiener Patrioten Martin Sellner. Obwohl er in einem Prozess wegen Verhetzung ganz klar freigesprochen wurde, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

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Im Widerspruch zu damaligen Versprechungen ist der Geltungsbereich der Rassismus-Strafnorm in den letzten Jahren stetig ausgedehnt worden. Auch Äußerungen im nichtöffentlichen Rahmen, historische Urteile, pointierte Satire oder Fasnachtsverse sind inzwischen strafbar.

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3. Ähnlich auch im Fall von Report24Chefredakteur Florian Machl. Er hatte Bundespräsident Van der Bellen kritisiert, wurde dafür absurderweise vor Gericht gezerrt. Rasch und eindeutig wurde er dort von allen Vorwürfen freigesprochen. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft legte trotzdem Berufung ein.

Gesetz setzte Schweigespirale in Gang

Diese Gesinnungsjustiz führte dazu, dass sich auch bei uns viele Bürger mittlerweile oftmals nicht mehr getrauen, unbequeme Meinungen und Fakten frei zu äussern. Gralshüter der vermeintlich korrekten Meinung, allen voran die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), schüren hierzulande ein Klima der Angst und Verunsicherung.

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4. Absurder Fall in Kärnten: Dort hat eine Grüne Politikerin einen ehemaligen FPÖ-Politiker wegen ein paar harmloser Runen auf seinem Haus angezeigt. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren angeblich einstellen, wurde aber von Wien aus angewiesen es weiterzuführen. Es kam zu einem Geschworenenprozess, der mit einem Freispruch endete.

5. Fünf Jahre nach Einstellung der Zeitung „Die Aula“ wurde nun gegen deren ehemaligen Chefredakteur Martin Pfeiffer Anklage erhoben. Der absurde Vorwurf: Wiederbetätigung.

Während wegen unliebsamer Meinungen Staatsanwälte offenbar zu voller Härte aufgerufen sind, zeigen sie sich im Fall Teichtmeister und bei straffälligen Migranten immer öfter handzahm. Dem Ansehen der Justiz wird dadurch ein schwerer Schaden zugefügt. II

Hätten die Schweizerinnen und Schweizer 1994 schon gewusst, dass die Rassismus-Strafnorm dereinst zur Unterdrückung unliebsamer Migrationskritik missbraucht würde – sie hätten ihr niemals zugestimmt. Doch so läuft es halt in der Schweizer Politik: mit der Salamitaktik wird Schritt für Schritt und mit falschen Versprechungen auf die gewünschten Ziele hingearbeitet. Zwischenzeitlich wurde die Rassismus-Strafnorm sogar um den „Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung“ erweitert –und als nächstes steht die Ausweitung auf „nonbinäre Personen“ bevor.

Bild: Anian Liebrand ist Schweizer Journalist und Politberater.

Mehr über ihn hier: www.anianliebrand.ch www.politagentur.ch

Das Land der alten Eidgenossen und des Freiheitskämpfers Wilhelm Tell – die mit Bürokraten und fremden Vögten jeweils kurzen Prozess gemacht hatten – ist auf dem besten Weg, zu einem Zensur- und WokeStaat nach dem Vorbild der späten BRD zu verkommen. Am 22. Oktober 2023 finden die Schweizer Parlamentswahlen statt. Vielleicht eine der letzten Möglichkeiten, das Ruder noch ein Stück weit herumzureißen. II