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Logo-Streit: ARD vs. AUF1

Bild: Interviews mit AUF1Gründer Stefan Magnet und allen Anwälten von AUF1 sind am YouTubeKanal von Info-DIREKT zu sehen.

ie ARD, ein Zusammenschluss von mit Zwangsgebühren finanzierten staatlichen Medien in Deutschland, hat den alternativen Fernsehsender AUF1 geklagt. Der Grund dafür: Die ARD behauptet, dass das AUF1-Logo dem ihrigem ähneln würde und sich AUF1 durch die angebliche Nutzung der Bekanntheit der ARD einen Vorteil verschaffen möchte.

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Dazu wurde beim Patentamt in Wien ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, das bewirken soll, dass das AUF1-Logo aus dem österreichischen Markenregister gelöscht wird.

Gutachten belegt enormen Unterschied Für AUF1 ist dieser juristische Angriff existenzgefährdend, doch so einfach lässt man sich vom Riesen ARD nicht einschüchtern. Auf einer Pressekonferenz Ende März präsentierten AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet und fünf Top-Anwälte ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten, dass bis ins letzte Detail belegt, wie unterschiedlich die beiden Logos sind. So wird u.a. anhand von direkten Vergleichen und Überlappungstests belegt, wie sich die Logos in Schriftart, Geometrie und Ausrichtung unterscheiden.

DDie Anwälte von AUF1 sind zwar zuversichtlich, dass sie den Rechtsstreit gewinnen werden. Selbst wenn man in solchen Verfahren siegreich bleibe, könne es sich aber negativ auf das davon betroffene Medium auswirken, wenn es für den juristischen Aufwand, den man betreiben muss, keinen Kostenersatz gibt. Die mutmaßliche Mission, einem Medium zu schaden, würde nämlich auch dann erfüllt, wenn der Sender sein Budget für Anwälte ausgeben muss, anstatt kritische Berichte zu produzieren, so Prchlik.

Enorme Prozesskosten

AUF1-Gründer und Chefredakteur Stefan Magnet dazu: „Als wir diese Klageschrift bekommen haben, habe ich zu meinen Kollegen gesagt, wenn wir hier nicht breite finanzielle Unterstützung von unseren Zusehern bekommen, so dass wir durch zusätzliche Spenden zu unserem Betrieb einen Rechtskampf finanzieren können, dann müssen wir hier klein beigeben.“

Aus Sicht von Rechtsanwalt Prichlik können sich alternative Medien vor solchen Angriffen nur schützen, indem deren Seher dem betroffenen Medium Mittel zur juristischen Abwehr zur Verfügung stellen.

Bilder: Ein Gutachten legt dar, wie unterschiedlich die Logos der beiden TV-Sender sind.

Bild: Die Anwälte von AUF1 bei der in Linz abgehaltenen Pressekonferenz (v.l.n.r.): Dieter Rautnig, Markus Koisser, Georg Prchlik, AUF1-Gründer Stefan Magnet, Gerold Beneder, David M. Suntinger.

Logo-Streit nur ein Vorwand?

Das von der ARD beim Patentamt angestrengte Verfahren scheint also nur ein Vorwand zu sein. Die mutmaßliche Motivation hinter dem Angriff auf AUF1 fasste Anwalt Georg Prchlik nach der Pressekonferenz für Info-DIREKT so zusammen: „Man möchte nicht eine Marke schützen, sondern ein Medium unterdrücken.“ AUF1 sei die Marke für alternative Informationen. Zerschlägt man diese, so hätten die Menschen ein Medium weniger, von dem sie diese Art der Nachrichten beziehen können.

Ohne Spenden keine alternativen Medien Die Finanzierung des Verfahrens konnte AUF1 dank seiner treuen Seher bisher bewerkstelligen. Wie Stefan Magnet im Interview mit Info-DIREKT erklärt, war es jedoch auch schwierig, geeignete Anwälte zu finden, die sich trauen, gegen die ARD in den Ring zu steigen. Nun habe man aber hervorragende Juristen gefunden, so Magnet. Um AUF1 müsse man sich deshalb keine Sorgen machen: „Wir werden die Botschaften nach draußen bringen und wir werden die Leute direkt und ohne Zensur informieren.“ Wer AUF1 unterstützen möchte, findet hier Möglichkeiten: www.auf1.tv