November-Ausgabe der HGV-Zeitung

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I.P.

51. Jahrgang - Bozen, November 2016 - Nr. 10

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Erscheint monatlich in 11 Ausgaben pro Jahr

Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie

Das Konzept des neuen HGV-Messestandes

Foto: fotolia

Mehr Fairness im Wettbewerb Studie über Vermietung von Privatwohnungen vorgestellt

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ

Privatwohnungen und Zimmer, welche über Online-Plattformen zur Vermietung angeboten werden, spielen im Tourismus eine immer größere Rolle� Eine Studie des gesamtstaatlichen Hoteliersverbandes Federalberghi zeigt auf, dass die Vermittlung von Privatzimmern und Wohnungen zu Unterkunftszwecken zu einem unlauteren Wettbewerb im Beherbergungsbereich führt. Laut Federalberghi-Studie wurden an einem bestimmten Tag im August dieses Jahres in Südtirol 1.070

Objekte über die Vermittlungsplattform Airbnb angeboten. Dabei bezogen sich 764 Objekte auf Wohnungen. 658 Objekte wurden für mehr als sechs Monate zur Vermietung angeboten. 602 Objekte werden von Gastgebern geführt, die mehr als eine Unterkunft zur Verfügung stellen. „Der unlautere Wettbewerb besteht nun darin, dass die Anbieter von privaten Wohnungen und Zimmern zu touristischen Zwecken vielfach nicht jene Auflagen einhalten, die für die Hoteliers gelten“, kritisieren Federalberghi-Präsident Bernabò Bocca und

HGV-Präsident Manfred Pinzger. Beide weisen zudem auf die Tatsache hin, dass durch die zunehmende Vermietung von Privatwohnungen die Wohnungspreise steigen und, dass es zu Problemen in jenen Gebäuden kommt, in denen ständig fremde Leute ein- und ausgehen. Dies führt deshalb auch zu einem gesellschaftspolitischen Problem, noch dazu, wenn man an den Aspekt der öffentlichen Sicherheit denkt. „Der Beherbergungsbetrieb muss seine Gäste der Quästur melden. Der private Vermieter müsste dies ebenso tun. Ob sie dies tun, ist zu bezweifeln“, merkt

HGV-Präsident Pinzger an. Die Federalberghi und der HGV fordern deshalb die Politik auf, für Gleichbehandlung zu sorgen, damit mehr Fairness im Wettbewerb einkehren kann. Die Vermietung von privaten Zimmern und Wohnungen im großen Stil, so sind sich Federalberghi und der HGV einig, schädigen die gewerblichen Beherbergungsbetriebe, welche größtenteils in Familienbesitz sind und die gesetzlichen und steuerlichen Auflagen erfüllen. Deshalb muss dieses Phänomen mit seinen Konsequenzen endlich ernst st genommen werden.

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Foto: IDM/H. Rier

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