I.P.
56. Jahrgang - Bozen, März 2021 - Nr. 3
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Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
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Jeder Schließungstag kostet 18 Mio. Euro Seite 4 Foto: Armin Terzer
Qualitative Erweiterung möglich Urbanistik: Landestourismusentwicklungskonzept in Ausarbeitung
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Die Landesregierung hat Anfang März die Verordnung genehmigt, wonach gastgewerbliche Betriebe erweitern dürfen, sofern dabei keine zusätzlichen Gästebetten errichtet werden. Grundlage für die Erweiterung der Beherbergungsbetriebe ist die gemeldete Bettenzahl des Betriebs zum 1. Oktober 1997. Als Maßeinheit dient die Bruttofläche. Die angestrebte Einstufungsklasse darf bei einer Einstufung bis zu 2 Sternen höchstens drei Kategorien, bei einer Einstufung ab 3 Sternen höchstens zwei Kategorien über der bestehenden liegen. Konkret dürfen Beherbergungsbetriebe sowie Speise- und Schankbetriebe bei einer Erweiterung der entsprechenden Gebäude die angegebenen Bruttoflächen erreichen.
Der HGV hat im Vorfeld einige Vorschläge eingebracht. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser HGV-Zeitung war der Inhalt des Beschlusses noch nicht im Detail bekannt. Im Zuge der medialen Berichterstattung zur Tourismusentwicklung wurde sehr oft vom sogenannten Landestourismusentwicklungskonzept und von neuen Leitlinien gesprochen. Um was geht es konkret?
Erstellung des Tourismusentwicklungskonzeptes Das Landesgesetz Raum und Landschaft sieht vor, dass ein Landestourismusentwicklungskonzept erarbeitet wird, welches gebietsbezogene Kennzahlen für Strategien zur Entwicklung des Tourismus festlegt. Dieses Landestourismusentwicklungskonzept
soll innerhalb Sommer dieses Jahres stehen und von der Landesregierung genehmigt werden. Das Konzept bildet unter anderem auch die Grundlage für die Erstellung des Tourismusentwicklungskonzeptes durch die jeweiligen Gemeinden. Die Erstellung eines Tourismusentwicklungskonzepts ist seit Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft für alle Gemeinden, so wie in der Vergangenheit bereits für touristisch entwickelte und stark entwickelte Gebiete, die Voraussetzung für die Ausweisung von Tourismuszonen. Die Ausweisung von Tourismuszonen ist immer dann notwendig, wenn ein gastgewerblicher Betrieb über das von den Bestimmungen zur Erweiterung vorgesehene Maß hinausgehend erwei-
tern möchte, oder wenn z. B. außerhalb eines Mischgebietes (vormals Wiedergewinnungs- und Wohnbauzonen) ein neuer gastgewerblicher Betrieb errichtet werden soll.
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Liquiditätsplanung ist Gebot der Stunde Seite
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Leitlinien als Orientierungshilfe Nun hat die Landesregierung Zielsetzungen und Leitlinien gutgeheißen, welche bis zur Erstellung des Landestourismusentwicklungskonzeptes eine Orientierungshilfe für die Entscheidungen durch die Landesregierung, z. B. für die Genehmigung von Tourismuszonen, bilden sollen. Ebenso sollen diese Leitlinien den Gemeinden in den kommenden Monaten als roter Faden bei der Erstellung der Tourismusentwicklungskonzepte diees nen.
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