Juli-Ausgabe der HGV-Zeitung

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50. Jahrgang · Bozen, Juli 2015 · Nr. 7

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Tourismusförderung: Anpassungen sind in Kraft getreten Neubau von Gastbetrieben wird auch in touristisch entwickelten Gebieten bis 2017 gefördert

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ

Mit der Wiederzulassung der Wirtschaftsförderung haben sich auch bei den Förderungen im Bereich Tourismus einige Änderungen ergeben. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass Beitragsansuchen nur mehr vor Beginn der Investition bzw. Initiative zulässig sind. Alle Förderungsanträge müssen vor Beginn der Investition bzw. Initiative beim Amt für Tourismus eingereicht werden, ansonsten wird der Antrag grundsätzlich abgelehnt. Vor Beginn der Investition bzw. Initiative bedeutet bei Bauarbeiten, für welche eine Baubeginnmeldung vorgesehen ist, dass der Förderungsantrag vor Abgabe der Baubeginnmeldung eingereicht werden muss. In allen anderen Fällen ist das Förderungsgesuch vor dem Ausstellen einer ersten Rechnung bzw. Honorar note oder vor Unterschrift des Kauf- oder Leasingvertrages einzureichen.

des Gesuches. Ab Erhalt dieser Mitteilung läuft eine Frist von drei Jahren, innerhalb welcher um die Auszahlung des Beitrages angesucht werden muss. Im Falle eines begründeten Aufschubansuchens kann diese Frist nunmehr wieder um weitere zwei Jahre verlängert werden. Unvollständige und nicht termingerecht vervollständigte Anträge werden vom Landesamt für Tourismus archiviert.

Stundung unmöglich Die Möglichkeit der Stundung eines begünstigten Darlehens aus dem Rotationsfonds bei Liquiditätsengpässen für maximal vier Semester ist nicht mehr vorgesehen.

Neubau wird gefördert

Förderungsansuchen müssen nun vor Beginn der Investition eingereicht werden. halb von drei Jahren ab dem Datum des Förderungsantrages eingereicht werden. Die förderbare Obergrenze des Bettengesamtbestandes beträgt im Falle von quantitativen Erweiterungen weiterhin 90 Betten.

Nach Einreichen des Förderungsantrages übermittelt das Amt für Tourismus dem Antragsteller ein Schreiben über die ordnungsgemäße Einreichung

Neu ist auch, dass in den touristisch entwickelten (nicht in den stark entwickelten) Gemeinden bzw. Gebieten der Neubau von Beherbergungsbetrieben sowie die Erhöhung der Bettenanzahl in bestehenden Beherbergungsbetrieben gefördert wird. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Beitragsgesuch innerhalb 2017 und der betreffende Auszahlungsantrag inner-

Nicht gefördert werden Garagen und Parkplätze für Familienmitglieder und für das Personal. Zur Förderung nicht zugelassen sind auch Beratungsleistungen,

HGV belohnt die Treue seiner Kunden

Informationen über die Aktivitäten der HGJ

Illegal gehaltenes Vermögen im Ausland

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Beitragsauszahlung

Nicht förderbar

die sich auf betriebliche Investitionen, wie z. B. Planung, Neubau, Umbau, Erneuerung, Erstellung von Businessplänen und Machbarkeitsstudien beziehen.

Beschaffung von Liquidität Wird im Zuge einer Unternehmensnachfolge, bei der Eigentum und Führung innerhalb des dritten Verwandtschaftsgrades in gerader Linie übertragen werden, ein Darlehen zur

Beschaffung von Liquidität in der Höhe von 50.000 Euro beantragt, so darf der Übernehmer gemäß den neuen Kriterien nicht älter als 40 Jahre sein und in den letzten fünf Jahren vor Übertragung des Unternehmens keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben. Der Antrag um das Darlehen zur Beschaffung von Liquidität muss wie bisher innerhalb von sechs Monaten ab Übertragung des Unternehmens gestellt werden. es


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