Juni-Ausgabe der HGV-Zeitung

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I.P.

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49. Jahrgang · Bozen, Juni 2014 · Nr. 6

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Der Kampf um den besten Preis HGV unterstützt Verfahren gegen Buchungs- und Bewertungsportale

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE Bolzano

Nach Deutschland, Frankreich und Österreich ermittelt auch Italiens Kartellbehörde gegen international tätige Buchungsportale. Erfreut zeigt man sich im HGV über die Entscheidung der staatlichen AntitrustBehörde in Rom, die beiden großen Buchungsortale »Booking« und »Expedia« unter verstärkte Aufsicht zu stellen. Bereits seit geraumer Zeit weisen die europäischen Hotellerieverbände und auch der HGV auf das teils wettbewerbsverzerrende Verhalten der weltweit tätigen Buchungsportale hin. Nach Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz hat nun auch die italienische Aufsichtsbehörde entschieden, eine Untersuchung gegen die beiden wichtigsten Buchungsplattformen einzuleiten.

Klausel in Diskussion

Die italienische Aufsichtsbehörde hat gegen »Booking.com« und »Tripadvisor« ein Verfahren eingeleitet.

»Konkret geht es dabei um die Bestpreisklausel. Diese verpflichtet die Gastwirte, niemand anderem das Zimmer günstiger zu verkaufen, auch nicht, wenn über die eigene Website des Betriebes, direkt vor Ort oder über Telefon gebucht wird. Die Rechtmäßigkeit dieser Auflage ist für uns sehr fragwürdig«, unterstreicht HGVPräsident Manfred Pinzger.

Diese Sichtweise ist Anfang dieses Jahres vom Deutschen Kartellamt bestätigt worden. Das Buchungsportal »HRS« wurde angemahnt, bei seinen Kunden in Deutschland die so genannte Bestpreisklausel nicht mehr zur Pflicht zu machen. Seit Anfang Mai muss »HRS« diese Auflage umsetzen. Das deutsche Urteil hat die Gastgewerbeverbände der anderen Nationen und den europäischen Interes-

sensverband Hotrec ermuntert, bei den nationalen Kartellbehörden Beschwerde gegen diese Klausel einzulegen. »Die Gastgewerbeverbände wollen nun über die nationalen Kartellbehörden erreichen, dass die Bestpreisklauseln wieder aufgehoben werden und dadurch der Unternehmer selbst wieder mehr Spielraum in der Preisfestsetzung erhält«, erläutert HGV-Präsident Manfred Pinzger die

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Sommerpraktika: Was zu beachten ist

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weitere Vorgehensweise. Ebenso auf Zustimmung stößt im HGV das Vorgehen der Antitrust-Behörde gegen das Bewertungsportal »Tripadvisor«. Dabei geht es darum, dass Bewertungen nicht immer den Tatsachen entsprechen, und somit geschäftsschädigend sein können. »Wir als HGV und als Gastgewerbeverbände sind nicht grundsätzlich gegen Bewertungsportale. Wir verlangen aber zumindest, dass nur jene Personen

eine Bewertung online stellen dürfen, welche auch nachweislich in einem Hotel genächtigt bzw. in einem Restaurant gespeist haben«, erläutert HGV-Direktor Thomas Gruber die Sichtweise der jeweiligen Gastgewerbeverbände. Mit diesem Thema befasste sich auch das Treffen der deutschsprachigen Gastgewerbeverbände, welches Anfang Juni in Kärnten stattfand und bei dem auch der HGV präsent war.


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