I.P.
49. Jahrgang · Bozen, März 2014 · Nr. 3
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HGV hat wichtige Erfolge erzielt Neue Termine bei Brandschutz und »POS-Pflicht«
Gleich zwei positive Beschlüsse konnten auf Initiative des HGV letzthin im römischen Parlament erreicht werden. Dabei handelt es sich zum einen um einen erneuten Terminaufschub in puncto Brandschutz für Gastbetriebe mit mehr als 25 Betten und für Schutzhütten mit mehr als 25 Schlafplätzen. Nachdem dieser Terminaufschub auf Vorschlag des HGV in Rom genehmigt worden ist, wurde diesem auch von der Landesregierung grünes Licht gegeben. Somit gilt der neue Brandschutztermin, 31. Dezember 2014, auch für Südtirol und zwar für jene Betriebe, welche rechtzeitig bei der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz/Amt für Brandverhütung eine entsprechende Erklärung eingereicht haben. Im Zuge der
Ein weiterer Terminaufschub betrifft die verpflichtende Einführung eines POS-Zahlungsgerätes für alle Betriebe, und somit auch für Gastbetriebe. Bis 30. Juni 2014 ist somit kein Betrieb verpflichtet, ein POS-Zahlungsgerät zu installieren. »Entgegen den
ursprünglichen Plänen der italienischen Regierung ist es zunächst gelungen, die Kleinbetriebe unter 200.000 Euro Jahresumsatz von der verpflichtenden Einführung eines POS-Zahlungsgerätes zu befreien«, freut sich HGV-Direktor Thomas Gruber. Nun wurde der Terminaufschub bis 30. Juni dieses Jahres auch für jene Betriebe beschlossen, welche einen Umsatz von mehr als 200.000 Euro tätigen. Der HGV hat sich ebenso stark für den generellen Aufschub der »POS-Pflicht« eingesetzt. Dieser generelle Aufschub ist auch deshalb wichtig, weil eine allgemeine »POS-Pflicht« unweigerlich Mehrkosten zu Lasten der Betriebe in Form von zu entrichtenden Provisionen verursacht. Zudem gibt es in Südtirol immer noch einige Betriebe, die keinen geeigneten Telefonanschluss haben, um jederzeit POSTransaktionen schnell und reibungslos durchführen zu können. Welche Unternehmen ab 1. Juli 2014 definitiv der »POS-Pflicht« unterliegen werden, sprich, ob die Umsatzgrenze von 200.000 Euro beibehalten wird, steht derzeit noch nicht fest. Der HGV wird sich jedenfalls weiterhin dafür einsetzen, dass die »POSPflicht« generell wieder zust rückgenommen wird.
HGV-HGJ-Landesskiund Snowboardrennen 19. März, Plose
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Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE Bolzano
Gastbetriebe mit mehr als 25 Betten und Schutzhütten mit mehr als 25 Schlafplätzen müssen eventuelle Anpassungen an die Brandschutzvorschriften bis 31. Dezember 2014 vornehmen. Die POS-Pflicht ist vorerst auf 30. Juni 2014 verschoben worden.
Diskussionen um den Terminaufschub hat der HGV über den Zentralverband Federalberghi die Forderung hinterlegt, die Bettengrenze zu erhöhen und somit Vereinfachungen für Beherbergungsbetriebe mit bis zu 50 Betten vorzusehen. Die Bestimmung, wonach das Ministerium Vereinfachungen ins Auge fassen soll, ist nun definitiv im Senat beschlossen worden. »Damit ist eine positive Entscheidung aus Rom zu vermelden, die wir auch Dank der Hartnäckigkeit der Südtiroler Senatoren erreicht haben«, freut sich HGVPräsident Manfred Pinzger. Das zuständige Ministerium hat nun 60 Tage Zeit, um das Dekret mit den Vereinfachungen zu erlassen. »Wir werden gemeinsam weiteren Druck aufbauen, damit dieses Dekret nicht wieder im römischen Bürokratiedschungel verschwindet«, meint HGV-Präsident Pinzger.
POS-Geräte-Pflicht
Landesversammlung Montag, 31. März 2014 Waltherhaus, Bozen Beginn 9 Uhr Das Programm ❚ Rede des HGV-Präsidenten Manfred Pinzger ❚ Rede des Landeshauptmannes und Landesrates für Tourismus Arno Kompatscher ❚ »Jenseits von Mittelmaß« Fachreferat von Unternehmensberater und Coach Hermann Scherer ❚ Verleihung des HGV-Sterns 2014 ❚ Den HGV-Mitgliedern das Wort Fragen an die touristischen Partner SMG, LTS, VPS, SBB, HGV und Politik ❚ Verleihung der Auszeichnung Südtirol — Preis für Weinkultur 2014 ❚ Kulinarium im Foyer