März-Ausgabe der HGV-Zeitung

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1962

–2012

I.P.

Jahre

HGV

48. Jahrgang · Bozen, März 2013 · Nr. 3

www.HGV.it

Preistransparenz und Inkasso vor Ort Gemeindeaufenthaltsabgabe: Wichtige Handlungsempfehlungen für den Gastgeber Bereits jetzt muss bei Anfragen und Buchungen, die das Jahr 2014 betreffen, die Gemeindeaufenthaltsabgabe berücksichtigt werden. Anfang dieses Jahres hat die Südtiroler Landesregierung beschlossen, mit 1. Januar 2014 in allen Gemeinden in Südtirol eine Gemeindeaufenthaltsabgabe einzuführen. Da bis zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Vorbereitungen zu treffen sind, hat der HGV kürzlich seinen Mitgliedern via Newsletter einige wichtige Handlungsempfehlungen zukommen lassen.

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE Bolzano

Die Regelung Zur Zahlung der Gemeindeaufenthaltsabgabe sind all jene Personen verpflichtet, welche in den gewerblichen und nichtgewerblichen Beherbergungsbetrieben nächtigen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren und Personen, die übernachten, um lehrplanmäßige Veranstaltungen von öffentlichen Schulen und diesen gleichgestellten Schulen zu besuchen.

Gemeindeaufenthaltsabgabe einzuführen. Diese sind: – 0,70 Euro pro Übernachtung für Gäste der Einund Zwei-Sterne-Betriebe, für Campingplätze, Jugendherbergen sowie für Gäste der nichtgewerblichen Betriebe (Urlaub auf dem Bauernhof, Privatzimmervermieter); – 1 Euro pro Übernachtung für Drei-Sterne- und DreiSterne-S-Betriebe; – 1,30 Euro pro Übernachtung für Vier-Sterne, VierSterne-S und Fünf-SterneBetriebe. Der Beherbergungsbetrieb muss die eingehobene Gemeindeaufenthaltsabgabe bis zum 15. des Folgemonats an die zuständige Gemeinde übermitteln. Die Abwicklungsprozedur für diese Überweisung wurde noch nicht definiert.

Die Gäste sollen transparent über die Gemeindeaufenthaltsabgabe informiert werden. Foto: allesfoto.com

Inkasso im Betrieb

Kommunikation

Die Landesregierung hat beschlossen, drei unterschiedliche Höhen der

Bei allen Anfragen und Buchungen, die das Jahr 2014 betreffen, muss bereits diese neue Gästeabgabe berücksichtigt werden. Dies hat Auswirkungen auf den betrieblichen Internetauftritt, auf den E-Mailverkehr mit den Gästen, auf die Drucksorten, auf das allgemeine Handling der Buchungen und schließlich auf die Preisgestaltung. Aufgrund der Vorschrift der Preistransparenz müssen dem Gast in der Kommunikation alle Preiskomponenten mitgeteilt werden. Somit muss der Gast über

Die Gemeindeaufenthaltsabgabe muss getrennt vom Unterkunftspreis angegeben werden. Der Gast soll erkennen können, dass die Gästeabgabe nichts mit dem Unterkunftspreis zu tun hat und auch nicht direkt dem Betrieb zugutekommt. Da-

HGV-HGJLandesskirennen am 20. März in Sexten

Informationen speziell für Gastronomiebetriebe

Informationen über die Aktivitäten der HGJ

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Das Ausmaß

abgabe und stellt somit eine vordere Reihung bei einer Preisabfrage seitens des Gastes sicher. Damit ist der Betrieb mit seinem Angebot im Vergleich zu Destinationen ohne Gästeabgabe also nicht im Nachteil. Auch auf der Rechnung für den Gast bzw. auf dem Steuerbeleg muss die Gemeindeaufenthaltsabgabe aus steuerrechtlichen Gründen separat ausgewiesen werden. Diese Abgabe unterliegt nämlich nicht der Mehrwertsteuer und der Stempelsteuer. Auch hier stehen die genauen Vorgaben für die Handhabung der Rechnungslegung noch aus.

den Umstand informiert werden, dass er zur Zahlung der Gemeindeaufenthaltsabgabe verpflichtet ist.

Separate Angabe

mit ist in den Preislisten und Angeboten klar ersichtlich, dass der Gastwirt nur derjenige ist, der diese Abgabe einhebt. Dieses Prinzip gilt auch bei den Preislisten und Angeboten des Betriebes auf Buchungsportalen. Ein Vorteil, der daraus bei diesen Portalen resultiert, betrifft die Reihung der Suchergebnisse. Der Angebotspreis einer Anfrage erhöht sich nicht um den Betrag der Gemeindeaufenthalts-

Es wird empfohlen, die Gemeindeaufenthaltsabgabe vom Gast direkt im Betrieb (gleich wie bei anderen Nebenleistungen) und zwar am Tag der Abreise zu kassieren. Auch bei Verträgen mit Reiseveranstaltern muss die Gemeindeaufenthaltsabgabe separat vom Unterkunftspreis angegeben werden. Auch in diesem Fall wird empfohlen, diese Abgabe möglichst direkt im Betrieb von den Gästen am Tag der Abreise zu kassieren. Im Newsletter (auch auf www.HGV.it abrufbar) wurden einige Textvorschläge in drei Sprachen für die Kommunikation mit dem Gast formuliert. sg


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