Februar-Ausgabe der HGV-Zeitung

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1962

–2012

I.P.

Jahre

HGV

48. Jahrgang · Bozen, Februar 2013 · Nr. 2

www.HGV.it

Gästeabgabe: Die Regelung im Detail Tritt mit 1. Januar 2014 in Kraft – Beträge gestaffelt nach Beherbergungskategorien tens des Tourismusvereins beschlossen werden. Die eventuell von einer Gemeinde beschlossene Erhöhung wird in jedem Fall nicht vor 2015 angewandt.

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE Bolzano

Mitte Januar hat die Landesregierung die Durchführungsbestimmung zum Landesgesetz »Finanzierung im Tourismus« genehmigt. Damit tritt in Südtirol eine Gästeabgabe in Kraft. Anfang Januar traf sich der Vorstand des HGV zu einer außerordentlichen Sitzung, um den präsentierten Entwurf zur Durchführungsverordnung zum Landesgesetz »Finanzierung im Tourismus« zu begutachten. Damit wird in Südtirol die Gemeindeaufenthaltsabgabe oder eine Gästeabgabe eingeführt, die ab 1. Januar 2014 vom Gast, welcher in einem gewerblichen oder nichtgewerblichen Beherbergungsbetrieb nächtigt, zu entrichten ist. Der HGV war in der Erarbeitung der Durchführungsbestimmung aktiv eingebunden und hat dort versucht, die Anliegen des Verbandes einzubringen. Der HGV-Vorstand hat nach eingehender Prüfung des Entwurfes zur Durchführungsverordnung der Landesregierung seine Vorbehalte mitgeteilt und zugleich ersucht, die Genehmigung der Durchführungsbestimmung zu vertagen. Dem ist nicht stattgegeben worden. Der HGV hat sich im Zuge der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmung vehement für eine

SüdtirolUrlauber müssen in Befreiungen Zukunft eine GästeDie Landesregierung hat abgabe auch Befreiungen von der bezahlen. Foto: allesfoto.com

Strukturreform der Tourismusorganisationen eingesetzt. Einige Vorschläge des HGV wurden zwar in die Durchführungsverordnung aufgenommen, andere jedoch nicht. Vor allem eine Strukturreform der Tourismusorganisationen wurde nur ansatzweise von der Landesregierung bestimmt. Dies hat zur Folge, dass nun mit 1. Januar 2014 eine Gemeindeaufenthaltsabgabe, auch Gästeabgabe genannt, eingeführt wird. Im Folgenden die wichtigsten Details.

Ausmaß der Abgabe

plätze, Jugendherbergen und für Gäste der nicht gewerblichen Betriebe (Urlaub auf dem Bauernhof, Privatzimmervermieter); – 1 Euro pro Übernachtung für Drei-Sterne- und DreiSterne-S-Betriebe; – 1,3 Euro pro Übernachtung für Vier-Sterne, VierSterne-S und Fünf-SterneBetriebe. Diese Beträge gelten für 2014 und müssen bereits sofort bei der Erstellung von Preislisten und Angeboten für Reiseveranstalter berücksichtigt werden.

Zuweisung der Gelder

Die Landesregierung hat entschieden, die Gemeindeaufenthaltsabgabe gestaffelt nach Kategorien einzuführen. Konkret heißt das: – 0,7 Euro pro Übernachtung für Gäste der gewerblichen Ein- und Zwei-Sterne-Betriebe, für Camping-

Grundsätzlich müssen mindestens 80 Prozent der eingenommenen Gelder aus der Gästeabgabe von der Gemeinde an den zuständigen Tourismusverein überwiesen werden. Maximal 20 Prozent der eingenommenen Gelder aus der Gäste-

Vorsicht bei Scheck- und Online-Betrügern

Informationen speziell für Gastronomiebetriebe

Informationen über die Aktivitäten der HGJ

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abgabe kann die Gemeinde nach Einholung eines Gutachtens des Tourismusvereines dem zuständigen Tourismusverband für Zwecke des Destinationsmarketings überweisen. Die Gemeinden können die Gästeabgabe pro Person und Nacht auf bis zu zwei Euro erhöhen, wobei der Anteil der Erhöhung in jedem Fall dem Tourismusverein bleibt und nicht einem Tourismusverband überwiesen werden kann. Die Erhöhungsmöglichkeit kann von der Gemeinde auch nur für bestimmte Beherbergungskategorien wahrgenommen werden. Sollte generell für alle Kategorien eine Erhöhung beschlossen werden, muss diese proportional erfolgen, sprich im prozentuellen Verhältnis zur Landesbasis. Die Erhöhung durch die Gemeinde darf nur nach Einholung eines Gutach-

Zahlung der Gästeabgabe vorgesehen. Diese gelten für – Kinder unter 14 Jahren, – Personen, die übernachten, um lehrplanmäßige Veranstaltungen von öffentlichen Schulen und diesen gleichgestellten Schulen zu besuchen, – Gäste, welche in Schutzhütten übernachten.

Tourismusverbände Die Durchführungsbestimmung legt zudem fest, dass die Tourismusverbände eine Mindestanzahl an Übernachtungen aufweisen müssen, um in den Genuss der Gelder aus der Gästeabgabe und dem Landeshaushalt zu gelangen. Diese Grenze liegt ab dem 1. Januar 2015 bei 1,8 Millionen Nächtigungen.

Infos an die Gäste Der HGV wird nun eine Textvorlage in mehreren Sprachen erstellen, mit welcher die Einführung und Regelung der Gästeabgabe erläutert wird. Diese Vorlage wird den HGV-Mitgliedern in Kürze zur Verfügung gestellt. st


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