Dezember-Ausgabe der HGV-Zeitung

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I.P.

46. Jahrgang · Bozen, Dezember 2011 · Nr. 11

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Tourismusabgabe und Kurtaxe rücken näher Viele Einzelheiten müssen noch im Detail geklärt werden

Spedizione in a.p. - 45 % - art. 2 comma 20/b legge 662/96 - Filiale di Bolzano

Landesrat Hans Berger und die Landesregierung wollen mit der Einführung einer Tourismusabgabe und einer Kurtaxe nun ernst machen.

Der Gesetzentwurf von Landesrat Hans Berger

sieht nun eine landesweit einheitliche Regelung der Tourismusfinanzierung vor und schreibt die Möglichkeit der Einhebung von zwei Finanzierungsmöglichkeiten fest. Dabei handelt es sich um eine von den Gemeinden einzuhebende Kurtaxe von bis zu zwei Euro, die vom Gast pro Übernachtung geschuldet ist, und um eine Tourismusabgabe für all jene, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren. Diese Abgabe kann für jene, die direkt vom Tourismus profitieren, also Hotels und Gastbetriebe, Privatzimmervermieter und Urlaub auf dem Bauernhof, höchstens ein Prozent des im jeweiligen Betrieb generierten Umsatzes ausmachen. Für die indirekt profitierenden Unternehmen, etwa Handwerk, Dienstleistungsbereich, usw. sieht der Gesetzentwurf eine Abgabe von maximal ein Promille auf den Jahresumsatz vor. Landeshauptmann Luis Durnwalder betonte jedoch bei der Vorstellung des Gesetzesvorhabens, dass die Tourismusabgabe nur eingeführt werde, wenn es ein Einvernehmen aller beteiligten Wirtschaftssektoren und somit auch von Seiten des HGV gebe. »Wir haben immer wieder betont, dass wir nur dann für die Einführung

Wie geht es nun weiter? Nach Übermittlung des Gesetzentwurfs an den Rat der Gemeinden und entsprechenden Beratungen mit den verschiedenen Organisationen und Verbänden wird der Entwurf der Gesetzgebungskommission des Landtags vorgelegt. Danach erfolgt die Debatte im Landtag. Landesrat Hans Berger ist überzeugt, dass sein Gesetzentwurf die politische Mehrheit erhalten kann und meinte: »Wenn man vom Tourismus als Motor der Wirtschaft spricht, dann muss man diesem Motor doch auch die nötige Energie geben«. Nach der Behandlung im Landtag müssen noch viele Details mittels Durchführungsverordnung bestimmt werden. Somit sind erst nach deren Verabschiedung die Auswirkungen auf die Betriebe konkret absehbar.

Bauschäden sind kostspielig

Informationen speziell für Gastronomiebetriebe

Informationen über die Aktivitäten der HGJ

Seite 8

Seiten 12–13

Seiten 26–29

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf, welcher ausdrücklich die Einführung einer Tourismusabgabe und einer Kurtaxe vorsieht, einstimmig genehmigt. »Wir beharren auf dieser Tourismusfinanzierung, weil die Abgabe auf Staatsebene bereits eingeführt worden ist und wir die Übernahme dieser Regelung bisher immer mit dem Verweis auf eine eigene Abgabe abgelehnt haben«, erläuterte Landeshauptmann Luis Durnwalder. Mit dem Steuerföderalismus hatte Italien den Gemeinden bzw. Regionen die Einführung einer Tourismusabgabe ermöglicht. Die Südtiroler Landesregierung und insbesondere Landesrat Hans Berger hatten beschlossen, die staatliche Regelung nicht zu übernehmen, sondern eine eigene Form der Finanzierung der Tourismusorganisationen auszuarbeiten.

Eigener Gesetzentwurf

einer Kurtaxe sind, wenn zugleich auch die anderen Sektoren in irgendeiner verpflichtenden Form zur Finanzierung des Tourismus beitragen«, betont HGV-Präsident Walter Meister. Bei den nun anstehenden Verhandlungen wird sich zeigen, ob sich diese HGVBedingung erfüllen kann.

Diskussion im Landtag

Frohe Weihnachten und viel Glück im neuen Jahr wünschen Ihnen und Ihrer Familie

Walter Meister HGV-Präsident

Dr. Thomas Gruber HGV-Direktor


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