TUNRW fordert 300.000 Euro Schadenersatz Mit Schreiben vom 24. Februar 2021 wurde das DTU-Präsidium von Herrn Dr. Lehner, in seiner Funktion als beauftragter Rechtsanwalt der TUNRW e.V., informiert, dass die TUNRW. e.V. die DTU e.V. auffordert, eine Schadenersatzforderung in Höhe von insgesamt € 301.700,– anzuerkennen und unter Fristsetzung bis zum 30. März 2021 auf ein Konto der Anwaltskanzlei zu zahlen. Diese Gesamtforderung setzt sich zusammen aus entgangenen Fördermitteln und Sponsorengeldern sowie den entstandenen Rechtsberatungskosten durch die Rechtsberatung von Herrn Dr. Lehner. Dieser Zahlungsaufforderung wurde ein Entwurf einer Klageschrift beigefügt. Die TUNRW e.V. ist weiterhin davon überzeugt, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung des Aufnahmeantrages der TUNRW e.V. klar gewesen und es durch die Entscheidungen unserer Mitgliederversammlung in den Jahren 2017 und 2018 und den Gerichtsverfahren zu einer verspäteten Aufnahme gekommen sei. Die TUNRW e.V. unterstellt, dass durch die verspätete Aufnahme ein finanzieller Schaden durch entgangene Fördermittel des Landessportbundes NRW und entgangene Sponsorengelder entstanden sei. Gleichzeitig geht die TUNRW e.V. davon aus, dass das DTU-Präsidium voll und ganz der Rechtsberatung des beauftragten Rechtsanwaltes gefolgt und damit der Regressanspruch der TUNRW e.V. gegenüber der DTU e.V. unmittelbar mit der unterstellten falschen Rechtsberatung des Anwaltes verbunden sei. Daher werden wir von der TUNRW e.V. aufgefordert, die gegebene Schadenersatzforderung gegenüber dem Anwalt geltend zu machen und durchzusetzen. Das DTU-Präsidium hat unmittelbar nach Sichtung der jetzt eingegangenen Informationen, diese bereits an den Anwalt mit der Bitte weitergeleitet, diese inhaltlich zu prüfen und hierbei auch eine Prüfung durch seine Berufshaftpflichtversicherung anzustreben. Es hätte nach der Mitgliederversammlung im Oktober 2020 einen Neuanfang geben können. So wie es Herr Barbarino unter Anwesenheit mehrerer Landesverbandsvetreter angekündigt hatte. Doch nun droht der DTU und den 17 weiteren Landesverbänden erneut ein langwieriger Gerichtsprozess von Seiten des 18. Landesverbandes – der TUNRW. Aus aktuellem Anlass möchten wir als Spitzensportverband Daten und Fakten offenlegen, die im Zusammenhang mit der angedrohten Schadenersatzklage seitens der TUNRW stehen. Sie lesen eine Chronologie der Geschehnisse bis zum heutigen Stand.
Eine Chronologie der Ereignisse von 2016-2021 20/02/2016 Bei der gerichtlich angeordneten außerordentlichen
Mitgliederversammlung der NWTU wird Antonio Barbarino als Präsident von den 164 anwesenden Vereinsvertretern abgewählt. Musa Cicek wird zum neuen Präsidenten der NWTU gewählt.
21/02/2016
Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung der DTU. Elf anwesende Landesverbände folgten der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederver sammlung nach Frankfurt, obwohl DTUPräsident Park Soo Nam die Versammlung versuchte um 02:00 Uhr nachts per E-Mail kurzfristig abzusagen. Vize-Präsident Gerd Kohlholfer leitete die Versammlung, in der drei Vizepräsidenten in ihren Ämtern bestätigt wurden. Michael Bussmann wurde einstimmig abgewählt. Die elf anwesenden Landesverbände stellen den Antrag auf sofortige Suspendierung von Park Soo Nam und wählen Randolf Baldauf zum neuen Vizepräsidenten Breitensport.
30/04/2016
Bei der am Vormittag stattfindenden außerordentlichen und am Nachmittag folgenden ordentlichen Mitgliederversammlung der DTU wird Park Soo Nam als Präsident abgewählt und Stefan Klawiter zum neuen Präsidenten gewählt.
09/10/2016 Bei der DTU-Wahlversammlung wird Stefan Klawiter als DTU-
Präsident einstimmig wiedergewählt. Ebenso das Präsidium (Gerd Kohlhofer, Musa Cicek, Manuel Kolb, Randolf Baldauf).
22/12/2016 Der neugegründete Taekwondo Verband, Taekwondo Union
NRW, wird in den Dachverband für Budotechniken aufgenommen. Laut eigenen Angaben sollen in den Verband 3554 Mitglieder, gemäß Klageentwurf vom 12. Mai 2017, eingetreten sein. Bei dem Landgericht Duisburg läuft seit rund 4 Jahren ein Verfahren seitens der NWTU, die gegen die Aufnahme der TUNRW in den Dachverband für Budotechniken klagt. Das Urteil wurde in diesem Rechtsstreit noch nicht gesprochen. Hintergrund der Klage seitens der NWTU ist die Überprüfung, ob die Voraussetzungen zur Aufnahme der TUNRW in den Dachverband für Budotechnken im Dezember 2016 vorgelegen haben, wie z.B. die damals angegebenen Mitgliederzahlen einiger Vereine, die der TUNRW bei Gründung beigetreten sind. (Beispiel: Die Karnevalsgesellschaft Fidele Heide e.V. stellte 280 Mitglieder bei der Gründung der TUNRW. Die Turn- und Sportfreunde Bracht 1901/20 e.V. wuchsen mit 970 gemeldeten Sportlern zum Mitgliedsstärksten TaekwondoVerein in NRW, obwohl laut Homepage Taekwondo gar nicht angeboten wurde.)
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- DTU-Magazin Taekwondo 20 - Ausgabe 7 04/2021
03/01/2017 Die TUNRW stellt den Antrag zur Aufnahme in die DTU. 02/04/2017
Bei der Mitgliederversammlung der DTU schlägt das Präsidium der DTU den anwesenden Mitgliedern vor, den Aufnahmeantrag der TUNRW vorerst zurückzustellen, da das Verfahren am Landgericht Duisburg wegen rechtswidriger Aufnahme der TUNRW in den Dachverband für Budotechniken noch anhängig gewesen ist. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 24 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen den Antrag der TUNRW zurückzustellen.
12/05/2017 Die TUNRW reicht am Landgericht München Klage gegen die DTU ein, da der TUNRW-Vorstand die demokratische Entscheidung der DTUMitgliederversammlung vom 02. April 2017 nicht akzeptieren und eine gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in der DTU herbeiführen wollte.
10/01/2018
Am Landgericht München wird von beiden Parteien vereinbart, dass die Aufnahme der TUNRW auf die Tagesordnung der nächsten DTUMitgliederversammlung gesetzt wird, um über eine Aufnahme der TUNRW abzustimmen.
11/03/2018
Bei der Mitgliederversammlung der DTU wird der Aufnahmeantrag der TUNRW mit 57 Nein-Stimmen und 23 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. In dieser Mitgliederversammlung regt BTU-Vizepräsident Kohlenz an, ein Mediationsverfahren zur Konfliktlösung in NRW anzustreben. Die NWTUVertreter begrüßen diesen Vorschlag und Präsident Cicek sagt öffentlich, dass er unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten würde, um die Streitigkeiten endgültig beizulegen. Im Nachgang dieser Versammlung teilen Vertreter der TUNRW mit, dass an einem Mediationsverfahren kein Interesse bestünde.
25/04/2018
Das Landgericht München urteilt, dass die DTU die TUNRW als ordentliches Mitglied aufnehmen muss. Nach der Beratung durch den Rechtsanwalt der DTU erfolgt die Empfehlung, in Berufung zu gehen, um das juristische Urteil zu überprüfen. Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung soll über ein Berufungsverfahen entschieden werden.
22/07/2018
Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung der DTU wird nochmals mit 58 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen gegen eine Aufnahme der TUNRW entschieden. Ebenso wird über die Fortführung des Berufungsverfahrens am Oberlandesgericht München abgestimmt. 58 Ja-Stimmen und 22 Enthaltungen sprechen sich einstimmig für eine Fortführung des Berufungsverfahrens aus.
24/01/2019
Das Oberlandesgericht München gibt der Klage der TUNRW statt. Die TUNRW wird als vollwertiges 18. Mitglied in die DTU aufgenommen. Die DTU informiert hierüber taggleich alle Landesverbände.