rechtsberatung hds-bz.it/recht hds-bz.it/datenschutz
cht ema g t h it ic c y le zen m P r i va rs i n B o h d s: u Ihr K r ten des tsch E xpe i auf Deu nisch Ma alie • 7. ai auf It M . • 18
21
Datenschutzbestimmungen:
vorgenommene Anpassungen überprüfen und laufend aktualisieren
Pflichten der Unternehmen. Die EUDatenschutzgrundverordnung 679/2016 (DSGVO) ist seit 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union wirksam und sorgt für eine einheitliche Regelung zum Schutz personenbezogener Daten. Die Umsetzung der DSGVO ist mit weitreichenden Pflichten verbunden. Im Falle einer Nichtbeachtung drohen hohe Sanktionen.
Was zu tun ist! Es reicht nicht aus, die vorgenommene Anpassung aufrechtzuerhalten, die umgesetzten Datenschutzbestimmungen müssen auch aktualisiert und gegebenenfalls über-
arbeitet werden. Eine Ergänzung ist selbstverständlich erforderlich, falls gesetzliche Neuerungen eintreten sollten, aber insbesondere auch bei Änderungen im Unternehmen selbst, welche z. B. neue Datenverarbeitungen mit sich bringen. Es ist ratsam, sämtliche mit dem Datenschutz zusammenhängende Unterlagen in periodischen Abständen auf deren Vollständigkeit zu überprüfen. Außerdem sollten die Prozesse im Unternehmen regelmäßig überprüft werden, um die Dokumente zum Datenschutz etwaigen internen Änderungen anzupassen. Es ist wichtig, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und selbige dementsprechend zu schulen. Schlussendlich sei auf das Prinzip der Datenminimierung verwiesen. Es sollten lediglich die unbedingt notwendigen Daten, welche für die Ausführung des Erhebungszwecks benötigt werden, eingeholt werden. Daher sollten in regelmäßigen Abständen die gespeicherten personenbezogenen Daten nach deren Erfordernis kontrolliert werden.
Hohe Strafen für DSGVO-Verstöße In den letzten Monaten haben die Strafen aufgrund von Verletzungen der Datenschutzvorschriften in ganz Europa zugenommen. Aufgrund dessen, ist es im Interesse des Unternehmens, alle bisherigen Datenschutzbestimmungen sorgfältig einzuhalten und sich über eventuelle Neuerungen der Datenschutzregelung stets auf dem Laufenden zu halten, um sich gegebenenfalls zeitnah daran anzupassen.
Die Rechtsberatung bietet den hds-Mitgliedern als Dienstleistung individuelle Beratungen zum Thema an.
Jasmin Lumetta, Bereichsleiterin Rechtsberatung, T 0471 310 422, jlumetta@hds-bz.it
hdsmagazin #4/20