Gemeindeblatt Brunnthal

Page 28

26 AUS DEM RATHAUS

Juli 2022

Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen Aufgrund des sehr feuchten Sommers sind im Gemeindegebiet viele Hecken, Sträucher und Bäume stark gewachsen. Dadurch sind vielfach Gehwege u.a. auch im Bereich der Straßenbeleuchtung teils stark eingewachsen. Gerade für Kinder, die den Gehweg noch mit dem Fahrrad benutzen müssen, besteht hier eine erhöhte Unfallgefahr, wenn sie auf die Straße ausweichen müssen. Auch die Beleuchtungssituation an Kreuzungen und Einmündungen durch zugewachsene Straßenlaternen stellt ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Bitte beachten: • Das Lichtraumprofil ist von allen Grundstückseigentümers einzuhalten! Der Pflanzenbewuchs darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über den Gehweg ragen. Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße,

muss über die gesamte Fahrbahn ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • Pflanzenbewuchs insbes. bei Einmündungen und Kreuzungen so weit zurückschneiden, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. • Rückschnitt, bis Laternen ihre volle Beleuchtungsfunktion erfüllen können und Schilder mühelos lesbar sind. • In der Vegetationsschutzperiode vom 1. März bis 30. September Verbot, Hecken, lebende Zäune, Bäume und Gebüsche zu roden, komplett abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören. • Schnittgut kostenlos über Gartenabfallsammlung beim Sperrmülltermin oder über den Wertstoffhof entsorgen.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
Gemeindeblatt Brunnthal by gemeindeblatt - Issuu